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MagicMerlin 29.12.2006 13:45

Gutschrift akzeptieren ?
 
Hi

Folgendes Problem:
MP3-Player mit HOST-Funktion gekauft.
Selbige hatte aber nie funktioniert, egal mit welcher HW probiert.
Zurueck zu Niedermeyer gebracht zwecks "Reparatur".
Diese dauerte exakt 2 Monate - kein Kommentar - und endete darin, dass ich jetzt ein Schreiben bekam, dass ich mit der Filiale Verbindung aufnehmen solle, da eine Reparatur unwirtschaftlich sei.

(Kleine Bemerkung am Rande: Habe nach etlichen Stunden Recherche erfahren - vom Hersteller - dass ich vermutlich eher nen Lottosechser habe, als dass ich ein Geraet erwische, wo es funktioniert. Wieder kein Kommentar. Oder doch: Wozu verkauft man´s dann?!?!? Egal)

Jemand von der Filiale teilte mir mit, dass ich jederzeit entweder einen anderen MP3-Player erwerben kann (mit entsprechenden Auf/Abschlaegen) oder ich eine Gutschrift bekommen kann.

So jetzt das Problem:
1.) Die anderen Player bieten entweder nicht was ich will, oder sind vom Preis/Leistungsverhaeltnis absolut unverschaemt.
Kommt also nicht in Frage

2.) Gutschrift will ich aber auch keine, denn beim Niedermeyer kaufe ich ca alle 10 Jahre was ein.

Meine Frage daher:
Kann ich darauf bestehen, dass mir BARGELD zurueckgegeben werden muss?


Zusatz: Hatte auch ne 3-Jahres Vollschutzgarantie abgeschlossen. Die muesste in diesem Zuge dann natuerlich auch in Bares verwandelt werden.

Falls es moeglich ist, dann bitte nicht nur "Ja" schreiben, sondern auch begruenden. (Verkauefer koennen bei sowas ja extrem stoerrisch sein.)

Horst Schlämmer 29.12.2006 13:49

Geldzurück meiner meinung nach nur möglich,wenn anderes Gerät die alten Features nicht kann.
Denn dann kann dir der Verkäufer kein gleichwertiges Gerät(nicht nur MP3 abspielen) geben.
Aber was sagt der VKS dazu?
Niedermeyer ist sowieso das letzte,mit 3.klassigen gerätschaften.

MagicMerlin 29.12.2006 13:59

Naja, MP3 mit USB-HOST Funktion gibts ja relativ selten.
Die Wahrscheinlichkeit dass die keine entsprechenden lagernd haben ist denk ich recht hoch.

Aber gibts da nicht wirklich eine "rechtliche" Grundlage.
Nur auf den "good Will" des Verkaeufers bzw Filialleiters zu hoffen ist mir a bisserl zu wenig.

holzi 29.12.2006 14:50

gutschrift brauchst keine akzeptieren - geld zurück, sonst wirbel im g'schäft machen, hilft das auch nix anwalt

holzi 29.12.2006 14:54

das mit den gutschriften wollen die ganzen schwindlichen verkäufer einreden, brauchst aber nicht akzeptieren.

pong 29.12.2006 15:04

Wie schon gesagt, etwas Wirbel im Geschäft... der morgige Samstag 15h bietet sich ja gerade dafür an... machen

pong

fredf 29.12.2006 15:26

Auf die Gewährleistung berufen


http://www.konsument.at/konsument/de...127&text=text4

siehst du die Möglichkeiten

Da es sich um keinen geringfügigen Mangel handelt kannst du sehr wohl auf einen Wandel(Geld zurück) des Kaufvertrages bestehen.

Druck dir einfach ein paar Seiten die das Thema behandeln aus mitsamt den entsprechenden Gesetzestexten und knall sie dem Shopleiter unter die Nase.

Horst Schlämmer 29.12.2006 15:58

was sagt eigentlich GURU dazu?
hat sonst immer tipps parat ;)

Oli 29.12.2006 16:01

Das Gewährleistungsrecht sagt eindeutig: dem Verkäufer muss eine angemessene Frist zur Nachbesserung eingeräumt werden, er kann jedoch auch eine Wandlung (anderes Gerät) vorschlagen bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten. Bringt die Nachbesserung nichts, ist jedenfalls der Kaufvertrag aufzulösen und Du kannst daher auf die Auszahlung von Bargeld bestehen.

Das wissen auch die Verkäufer vom Niedermeyr, sag das denen, das gibts die Kohle.

Ciao Oliver

MagicMerlin 29.12.2006 19:47

Perfekt, genau das wollte ich wissen.

Und mit den Infos vom Konsumentenschutz hat man´s wenigstens auch schwarz-auf-weiss.

Grosses Dankeschoen an Alle !


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