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Arbeiten & Geld verdienen in der IT-Branche Angebote und Fragen zu IT-Jobs

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Alt 04.09.2006, 21:45   #1
flocky
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Standard Fragen zu IT-KV

zeas

Ich bin seit ziemlich genau 3 Monaten als IT-Service-Techniker/Backup für Sys/db-Admin beschäftigt, in der Praxis heisst das Servicierung (Anglizismus der bei uns in der Firma oft verwendet wird) von Kassensystemen und Bankomat-Terminals (im Außendienst) sowie nebenbei Verwaltung von Routing-Einträgen und Service der Firmenrechner und der Datenbank. Abgeschlossene HTL-Ausbildung mit gutem Erfolg, 3 Cisco-Zertifizierungen, 2 mittelmäßige Ferialpraxen. Mein Brutto-Gehalt beträgt 1330 Euro, mit ein paar Überstunden und Diäten kommt da noch ein bissi mehr zam.

Meine Frage jetzt: Wie schaut das in der Praxis aus? Hält sich jeder Arbeitgeber beim Mindestgehalt streng an die Vorgaben des IT-KV bzgl. Vorrückungsstufen (§15) sowieo Tätigkeitsfamilien (§15 Absatz II) oder wird da meistens an Bedürfnisse des Arbeitgebers/der Firma angepasst? Wenn dem so wäre müsste ich mit der Regelstufe mit Zentralen Tätigkeiten eingestuft sein wobei ich der Meinung wäre, dass meine Tätigkeiten zumindest in den Bereich der Allgemeinen Tätigkeiten fallen.

Bevor ich da jetz ein großes TamTam mache richte ich mal die Frage an alle, die in dieser Sparte schon etwas mehr Erfahrung haben als ich mit meinen 3 Monaten Wird das alles so streng geregelt wie im IT-KV vorgesehen oder is das alles eher relativ und bezieht sich auf Sympathie, Dauer der Firmenzugehörigkeit, Verdienst usw.? Und inwiefern hätte ich ein Recht bzw. eine Chance mich hinsichtlich dieser Bestimmungen (unabhängig) einstufen zu lassen und ggf. mein Recht durchzusetzen?

tia

btw: link zum IT-KV: http://www.ubitsalzburg.at/dokumente/212.pdf
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Alt 05.09.2006, 08:49   #2
zed
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erstens amal müsstest für support in der tätigkeitsfamilie "allgemein" sein. dort liegt das mindestgehalt in der einstiegsstufe bei 1410€. so fangts mal an...

alles andere ist wie immer ausmachungssache. aber sehr viele firmen gehen schon streng nach dem kv was die tätigkeitsfamilien / gehalt betrifft. is aber wohl auch im interesse aller, sonst brauchst keinen KV
____________________________________
Best regards, ZeD

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Alt 05.09.2006, 09:02   #3
James
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also wenns für deinen beruf nen KV gibts MUSS der arbeitsgeber danach gehen alles was mehr ist ist verhandlungssache

meistens was ich so mitbekommen habe wird man bei sollchen jobs eher bei den überstunden abgezockt... weil an den KV müssen sie sich ja halten ...
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Alt 05.09.2006, 12:53   #4
chrisne
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in der it wird nach kv bezahlt?
also bei uns zum glück nicht
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Alt 05.09.2006, 13:42   #5
Dobi
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es gibt definitiv betriebe die nicht mal nach it kv zahlen, sondern nach Handels KV, das ist laut AK zwar rechtens aber ... (ist mir pers. so ergangen)
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Alt 05.09.2006, 13:52   #6
TeeKiller
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Hm, ich war früher als IT'ler ebenfalls im Handels-KV angestellt, allerdings zu vernünftigen Konditionen.

Ich weiß ja nicht, was Du grundsätzlich vorhast - gehts dir um eine möglichst baldige Aufbesserung des Gehalts (was ich wohl eher annehmen als "Gerechtigkeit")?

Ich würd' mich an deiner Stelle noch etwas in Geduld üben und sagen wir mal nach 1-1,5 Jahren mit dem Arbeitgeber sprechen - und da natürlich bei entsprechender Leistung ein adäquates Gehalt überm KV fordern.

Wenn Du dich jetzt auf den KV berufst hast Du nahezu nix davon (+ 30/40€ Brutto) mit Ausnahme
a) einem u.U. "schlechten" Bild beim Arbeitgeber (die Aktion wäre aber natürl. nicht ungerechtfertigt).
b) einem Diskussionsstandpunkt für den Personalchef, daß Du ja bereits [heute] eine Erhöhung erhalten hättest (auch wenns nur jene ohnehin fehlende Spanne auf den KV war und nicht redenswert ist) - so rennt's halt, HR Chefs sind die ärgsten "Bücha" auf Gottes Erden.

Also ich denk' es macht mehr Sinn einmal ein paar Loorbeeren zu sammeln und über einen adäquaten Zeitraum zu zeigen, daß Du der Fa. was bringst und dann wenigstens von einigermaßen sinnvollen Erhöhungen zu sprechen (~ 2-600 Brutto je nach Qualifikation, Leistungsbereitschaft und deinem Wert im Vgl. zu anderen Mitarbeitern), als jetzt auf die Pauke zu hauen und mit 20-30€ mehr im Börsel heimzugehen.
____________________________________
mfg, TeeKiller
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Alt 05.09.2006, 14:01   #7
JetStreamer
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Es kommt halt auf den Gewerbeschein an, den die Firma hat. Wenns ein Handelsunternehmen ist, dann gilt auch deren KV.
Es sei denn, es gibt auch noch einen 2. Gewerbeschein für eine andere Sparte (z.B. IT)
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Alt 05.09.2006, 20:26   #8
flocky
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Zitat:
Original geschrieben von JetStreamer
Es kommt halt auf den Gewerbeschein an, den die Firma hat. Wenns ein Handelsunternehmen ist, dann gilt auch deren KV.
Es sei denn, es gibt auch noch einen 2. Gewerbeschein für eine andere Sparte (z.B. IT)
würde mich wundern nachdem die firma im namen deutlich "datenverarbeitungs gmbh" hat.

² teekiller

naja das is eher mein problem nachdem ich die letzten 3 monate grad mal so über die runden gekommen bin nachdem ich whg, auto und den rest meines lebens allein finanziere. trotz monatlichen zuschuss von meinen großeltern welcher mir eh unangenehm is war bis jetz kein monatsende ohne minus am konto... wenigstens sind zur zeit mal die initialkosten getilgt, langsam pendelt sich alles ein aber mich auf weihnachtsgeld und gratifikation als finanzielle polster zu verlassen is mir etwas zu wackelig, überhaupt wenn ich wirklich ein recht auf ein höheres grundgehalt haben sollte. wies da genau ausschaut muss ich noch klären, hab dzt. urlaub. ich hab nur ein paar von meinen kollegen (alles außendiensttechniker) gefragt was sie so verdienen und da verdient keiner besser als ich obwohl die teilweise schon viele jahre bei der firma sind, das macht mich eben ein bisserl stutzig weil eigentlich hoffe ich auf etwas wie eine "karriere"
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Alt 05.09.2006, 20:33   #9
JetStreamer
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€1330,- brutto ist aber wirklich nicht viel. Das sind Netto dann ja auch nur um die €900 oder?
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Alt 05.09.2006, 21:38   #10
Dobi
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nein um die 1000,--...
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