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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 06.04.2001
Alter: 44
Beiträge: 2.343
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hallo zusammen,
ich habe derzeit leider einen gewährleistungsfall vorliegen und habe beim studium der entsprechenden paragraphen im gewährleistungs- und konsumentenschutzgesetzt leider festgestellt, daß der begriff "wandlung" dort nicht näher ausgeführt wird. kann mir jemand vllt. sagen, was man darunter genau versteht und, besser noch, auch eine verlässliche quelle dazu angeben? mMn gibts 2 varianten: wandlung=auflösung des kaufvertrags= a) geld, das man damals bezahlt hat, wird zurückerstattet (d.h. der vollständige kaufpreis) b) (geld, das man damals bezahlt hat)-wertminderung durch gebrauch wird zurückerstattet welche davon (wenn überhaupt) trifft zu?
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret." Then he pulled the trigger of his BFG9000. |
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#2 | |
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Inventar
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Zitat:
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon. Wer schreibt, der bleibt! |
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#3 | |
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Aussteiger
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Zitat:
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#4 |
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Inventur
![]() Registriert seit: 23.03.2001
Alter: 49
Beiträge: 1.700
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Lösung a) gesamter kaufpreis muss rückerstattet werden.
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