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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 12.08.2006, 02:33   #1
Zami24
Gast
 
Beiträge: n/a


Standard ebay gewährleistungspflicht

Guten Abend !

Ich habe vor einiger Zeit bei ebay Österreich einen Geschirrspüler um 55€ Festpreis verkauft !
Artikel war wie folgt beschrieben :

Beschreibung Anfang !

Sie bieten hier auf einen Geschirrspüler der Marke Elektra Bregenz !
Habe mir einen neuen Geschirrspüler "geleistet" und nun muss der alte raus !
Das Gerät ist ca 5-6 Jahre alt und funktionstüchtig !

Es handelt sich um einen Standgeschirrspüler zum Unterbau ! Maße: 57 mal 82 mal 60 cm ( Tiefe, höhe, Breite) also eh Standart !
Habe bis heute morgen noch damit gewaschen !
ich weis aber weder die Energieeffizienz noch sonnst irgendetwas von dem Geschirrspüler !
Sicher ideal für einen Klein bzw, Zweithaushalt , Wochenedhaus Jagdhütte etc.
Das Geschirr wird tadellos sauber und die Gläser fleckenlos !
Einziges mir bekanntes Manko :
Das Einstellrad für das Programm läuft durch. d.h. man muss das Gerät nach dem gewünschten Programm selber ausschalten weil sonnst fängt der Spüler von vorne an zu waschen (Endlosschleife)
wahrscheinlich nur eine Kleinigkeit, ich wollte mich jedoch nicht damit auseinandersetzen da ich technisch unbegabt bin!
Verkaufe das gerät jedoch formhalber als defekt obwohl er tadellos seinen Dienst tut !
Den Einschaltknopf habe ich vor ca 2 Monaten von einem Fachmann reparieren lassen ( die stecker wurden getauscht und die Kabel glaub ich) hat auch stolze 80 Euro gekostet !
Zubehör: 2 Spülkörbe und 2 Besteckkörbe !
Natürlich kein Postversand ! Nur Abholung , entweder bei Sofortkauf bis Freitag den 30 Juni bis maximal 10 Uhr vormittags oder erst wieder ab 17 Juli ganztägig da ich auf Urlaub bin !

Viel spass beim bieten !
Da Ich Privatverkäufer bin kann ich keinerlei Garantie, Gewährleistung bzw. Rücknahme aktzeptieren !


Beschreibung ENDE




Der Artikel wurde privat abgeholt und einige Zeit später ruft mich der Käufer an und droht mir mit Rechtsanwalt etc. da seine Küche unter Wasser stünde !

Obwohl ich diesen Fehler ( das der Geschirrspüler leck sei) nicht vorher bemerkte ( war bei mir in gebrauch) ersetze ich ihm einen offensichtlich gebrochenen Wasserschlauch, Kostenpunkt 19€ ohne diesen gesehen zu haben !

Heute bekomme ich wieder einen Anruf wo er wieder mit Rechtsanwalt und Sachverständigen droht da der Geschirrspüler immer noch leck sei und seine Küche maßgeblich geschädigt sei wodurch er großen Ärger mit seinem Vermieter bekäme!

Er gab mir Zeit bis Montag um mir etwas einfallen zu lassen, seine beispiele waren: Holen sie den Geschirrspüler ab ( ca 700km) oder ich werfe ihn selber auf den Sperrmüll !jedenfalls wolle er sein Geld zurück..oder Anwalt !

Nun ja, etwas eingeschüchtert bin ich nun schon.. was könnte mir in so einem falle passieren?
Reicht die Beschreibung wo der Artikel als defekt angeboten wurde und Garantie, Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen worden sind oder nicht ?

Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen !


mfg

Zami24
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Alt 12.08.2006, 02:41   #2
Rotinom
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.08.2006
Beiträge: 6


Standard

Wenn du das Gerät als defekt verkauft hast und Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen hast, würde ich mir keine Sorgen machen.

Hunde die bellen, beißen nicht... ;-)
Rotinom ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2006, 09:02   #3
red 2 illusion
Inventar
 
Registriert seit: 25.04.2003
Beiträge: 4.079


Standard

.



Katzen die fauchen kratzen.


Zitat:
Das Gerät ist ca 5-6 Jahre alt und funktionstüchtig !
Verkaufe das gerät jedoch formhalber als defekt obwohl er tadellos seinen Dienst tut !

Was du möchtest, ist meiner Meinung nach rechtlich nicht relevant. Du wiedersprichst dir und damit können beide Aussagen ungültig werden.

Zitat:
was könnte mir in so einem falle passieren
Würd das Gerät zurücknehmen, auf dem gleichem Weg wies verkauft wurde.
red 2 illusion ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2006, 10:53   #4
xpla
Elite
 
Registriert seit: 19.12.2003
Beiträge: 1.210


Standard

Wenn er als Defekt deklariert wurde und das ist die Angabe die im Ebay-System eingetragen wird, nicht das was du irgendwie dazu rutner schwafelst ...

Weiters hast du ja einen Privatverkauf getätigt und auf Grund der Formfreiheit hast du jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

So, ich sehe das so:

Ware eindeutig als defekt deklariert und nicht als Neuware oder Gebrauchtware. Somit wird es schwer, die Ware als Mangelhaft hinzustellen.

Du hast geschrieben, sie sei funktionstüchitg -> Gut, das ist schön, man könnte ein Schnäppchen machen, aber wenn eindeutig im Ebay System defekt angegeben wurde, ist sie defekt.

Mein Fazit:
Da kein Mangel bei einer defekten Ware geltend gemacht werden kann (als Käufer bin ich mir bewusst, dass die Maschine als defekt verkauft wird und sogar auf einen "Mangel" hingewiesen wird), kann auch der Ausschluss der Gewährleistung nicht revidiert werden.

Weiters solltest du mal etwas googeln, da finden sich genügend Informationen. Der Käufer soll dir im konkreten sagen, gegen welche Gesetze du verstoßen hast.

Bis hierhin wäre das Ganze kein Problem nur ...:

Das was du nicht hättest machen sollen, war den Schlauch zu ersetzen. Ich glaube ab jetzt wird es nämlich kompliziert. Durch das Ersetzen hast du ja indirekt zugegeben, dass du a) Mängel verschwiegen hast und vorallem b) dass du doch Gewährleistung gibst!

So ich selbst möchte darauf hinweisen, dass dir im konkreten Fall (Brief von Anwalt des Käufers) nur ein Anwalt hier genaue, rechtssichere Auskunft geben kann.
xpla ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2006, 11:19   #5
holzi
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Benutzerbild von holzi
 
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Mein Computer

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solange die dir nicht nachweisen können dass der mangel von anfang an bestand und du drüber bescheid wusstest sehe ich keine gefahr für dich (da privatverkauf gewährleistung ausschließt) - wird für ihn schwer zu beweisen sein.
Ausserdem hast du geschrieben, der käufer hat sich erst einige zeit später gemeldet, somit kann der defekt erst später aufgetreten sein /und das ist auch recht wahrscheinlich, sonst wär er ja kurz danach schon gekommen. alles andere wie er hat das gerät erst später eingebaut usw. ist blabla (selber eingebaut? vielleicht hat ers ja dabei kaputt gemacht? vielleicht beim transport kaputt geganegen)

du hast doch sicher auch noch einen zeugen, der bestätigen kann, daß er bei dir tadellos funktioniert hat
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
holzi ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2006, 12:38   #6
zechenkas
Veteran
 
Registriert seit: 26.02.2006
Beiträge: 279


Standard

Zitat:
Original geschrieben von xpla
W
Bis hierhin wäre das Ganze kein Problem nur ...:

Das was du nicht hättest machen sollen, war den Schlauch zu ersetzen. Ich glaube ab jetzt wird es nämlich kompliziert. Durch das Ersetzen hast du ja indirekt zugegeben, dass du a) Mängel verschwiegen hast und vorallem b) dass du doch Gewährleistung gibst!

So ich selbst möchte darauf hinweisen, dass dir im konkreten Fall (Brief von Anwalt des Käufers) nur ein Anwalt hier genaue, rechtssichere Auskunft geben kann.

richtig!
denn mit verkauf des schlauches fängt die Gewährleistung wieder an,nämlich auf den Schlauch.
Und wenn jetzt Schäden durch den Schlauch entstehen,bist du haftbar.
ausser du hast den schlauch ohne gewährleistung verkauft.

du könntest nur den Käufer schadhafte Montage nachweisen,um aus dem schlamassel rauszukommen.
____________________________________
Wenn man diese CD rückwärts abspielt, spielt sie satanische Verse...
...noch schlimmer: Wenn man sie vorwärts abspielt, installiert sie WindowsXP!
zechenkas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2006, 12:50   #7
LouCypher
der da unten wohnt
 
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Beiträge: 11.502


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ein privatverkäufer ist nicht gewährleistungspflichtig, basta! Solange du ihm nichts verschwiegen hast kann er sich brausen gehen. Noch dazu wo du das teil als defekt verkauft hast. Jede wette der hat noch mit keinem anwalt gesprochen weil der hätte ihn nur ausgelacht. Einen sachverständigen hinzuzuziehen ist bei einem streitfall von vermutlich unter €100,- einfach nur mehr lächerlich. Selbst seine rechtschutzversicherung, falls er eine hat, wird ihm vermutlich zum teufel jagen.
____________________________________
Greetings
LouCypher
LouCypher ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2006, 12:52   #8
JetStreamer
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Zitat:
Original geschrieben von zechenkas
richtig!
denn mit verkauf des schlauches fängt die Gewährleistung wieder an,nämlich auf den Schlauch.
Und wenn jetzt Schäden durch den Schlauch entstehen,bist du haftbar.
ausser du hast den schlauch ohne gewährleistung verkauft.

du könntest nur den Käufer schadhafte Montage nachweisen,um aus dem schlamassel rauszukommen.
Er hat keinen Schlauch verkauft, sondern ihm diesen kulanterweise ersetzt
JetStreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2006, 13:51   #9
red 2 illusion
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Registriert seit: 25.04.2003
Beiträge: 4.079


Standard

Zitat:
Original geschrieben von JetStreamer

Er hat keinen Schlauch verkauft, sondern ihm diesen kulanterweise ersetzt

Gute Taten werden sofort bestraft!
red 2 illusion ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2006, 14:12   #10
Zami24
Gast
 
Beiträge: n/a


Standard hi

danke für die Antworten !

den Schlauch habe ich ihm ersetz d.h er hat ihn gekauft und ich bezahlt !

er meint das nicht der schlauch allein kaputt war sondern das Wasser innen ausläuft !

er droht mit Folgekosten aus dem schaden den das wasser in seiner Küche angerichtet hat !

rechtsschutz habe ich auch...

streitwert ist 55€ (Sofortkaufpreis) ausserdem will er im streitfall auch die fahrtkosten einklagen !

Bin etwas verunsichert durch die konträren Antworten wegen der gewährleistung !

Werde glaub ich am Montag die 55 € zurücküberweisen, er hat gesagt er schickt mir den schlauch zu den ich bezahlt habe !

Lg Christian
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