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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 12.08.2006, 14:32   #11
TONI_B
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Hab ich das richtig gelesen: der ist 700km gefahren, um sich einen alten Geschirrspüler um 55€ zu kaufen???

Ich werd ebay nie verstehen!

Seine Logik versteh ich aber auch nicht: er droht damit, die Fahrtkosten und die Folgekosten einzuklagen, wenn er die 55€ nicht bekommt? D.h. er will den Geschirrspüler im Endeffekt umsomst.

Meiner Meinung nach ein Blender...
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Alt 12.08.2006, 14:38   #12
red 2 illusion
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.



Er mußt dir das Gerät wieder bringen, schließlich kannst du nichts dafür wenn er 70km oder 700km fährt. Garantie gibts immer nur da wo gekauft worden ist bzw. BringIn, Zusenden usw.

Ich glaub bei der Zeit und den Fahrtkosten für 700km ist der Käufer vermutlich nicht ganz hell.


Folgeschäden muß er begründen, bei einem Gerät wo der Zustand nicht bekannt ist bzw. widersprüchliche Angaben bestehen, muß er auch ensprechende Sorgfallt walten lassen, also das Gerät in den ersten Betriebstunden überwachen.
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Alt 12.08.2006, 14:56   #13
xpla
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Standard Re: hi

Zitat:
Original geschrieben von Zami24
danke für die Antworten !

den Schlauch habe ich ihm ersetz d.h er hat ihn gekauft und ich bezahlt !

er meint das nicht der schlauch allein kaputt war sondern das Wasser innen ausläuft !

er droht mit Folgekosten aus dem schaden den das wasser in seiner Küche angerichtet hat !

rechtsschutz habe ich auch...

streitwert ist 55€ (Sofortkaufpreis) ausserdem will er im streitfall auch die fahrtkosten einklagen !

Bin etwas verunsichert durch die konträren Antworten wegen der gewährleistung !

Werde glaub ich am Montag die 55 € zurücküberweisen, er hat gesagt er schickt mir den schlauch zu den ich bezahlt habe !

Lg Christian
So,

du hättest den Schlauch nicht ersetzen dürfen. Dadurch hast du Gewährleistung gegeben. Da du das Gerät als defekt verkauft hast, dabei darauf hingewiesen hast, dass du als Privatperson gewisse Pflichten nicht übernimmst, sehe ich, bis auf der Ersatzleistung beim Schlauch für dich keine Pflichten aus diesem Verkauf.

Da du eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich von ihm das Gutachten anfordern und gegen welche Gesetze du verstoßen hast. Weiters muss er dir beweisen, dass er den Schlauch sachgemäß eingebaut hat und kein selbstverschulden vorliegt.

Das Einzige was hier relevant ist, ist ob du durch den Schlauch Gewährleistung im eigentlichem Sinne gewährt hast und diese nun für 6 Monate aufrecht ist oder nicht. Alles andere wirkt so wie mein Vorposter es geschrieben hat sehr danach, als wolle jemand einen kostenlosen Geschirrspüler haben.
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Alt 13.08.2006, 14:06   #14
Marc
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Zitat:
Original geschrieben von LouCypher
ein privatverkäufer ist nicht gewährleistungspflichtig, basta! Solange du ihm nichts verschwiegen hast kann er sich brausen gehen. Noch dazu wo du das teil als defekt verkauft hast. Jede wette der hat noch mit keinem anwalt gesprochen weil der hätte ihn nur ausgelacht.
In meiner bescheidenen Eigenart als Jurist, der für verschiedene Magazine wie WCM, SPIEGEL Online, c’t … schreibt, möchte ich dazu schnell klarstellen:

Verkauf jemand als Privater eine Sache, so ist er sehr wohl gewährleistungspflichtig. Einzig darf der Private im Vergleich zum Gewerblichen die Gewährleistung ausschließen. Sie ist aber nicht generell ausgeschlossen.

Noch ein paar weitere Gedanken:

Das Geräte wurde ja nicht als per se defekt verkauft. Die Defekt beim Käufer hat doch nichts mit dem Defekt in der Beschreibung zu tun? Im Gegenteil nennt die Artikelbeschreibung ja noch den Umstand, dass das Ding bis zuletzt funktionierte …

Ob der Verkäufer das Ding abholen, oder der Käufer es zurückbringen muss, ist eine sehr interessante Sache. Ich denke, ersteres.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2006, 14:32   #15
xpla
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Beiträge: 1.210


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Zitat:
Original geschrieben von Marc
In meiner bescheidenen Eigenart als Jurist, der für verschiedene Magazine wie WCM, SPIEGEL Online, c’t … schreibt, möchte ich dazu schnell klarstellen:

Verkauf jemand als Privater eine Sache, so ist er sehr wohl gewährleistungspflichtig. Einzig darf der Private im Vergleich zum Gewerblichen die Gewährleistung ausschließen. Sie ist aber nicht generell ausgeschlossen.

Noch ein paar weitere Gedanken:

Das Geräte wurde ja nicht als per se defekt verkauft. Die Defekt beim Käufer hat doch nichts mit dem Defekt in der Beschreibung zu tun? Im Gegenteil nennt die Artikelbeschreibung ja noch den Umstand, dass das Ding bis zuletzt funktionierte …

Ob der Verkäufer das Ding abholen, oder der Käufer es zurückbringen muss, ist eine sehr interessante Sache. Ich denke, ersteres.
Ja, aber, er gab im Ebay-System selber an, dass das Gerät defekt sei. Es ist sicher nicht ganz in Ordnung zu schreiben, es funktioniert tadellos aber naja, momentan ist ja ein großer Hype auf Ebay wo dann solche Sachen stehen:

Artikelzustand: DEFEKT

Verkaufe ein nagelneues Mainboard der Marke XYZ, hab es nur kurz zum Testen in Betrieb gehabt, kenne mich aber nicht aus und verkaufe es daher als defekt. Beim Test ging es aber einwandfrei.

Von daher hat er aber im Ebay-System das Gerät richtig deklariert und zwar als defekt ...

Könntest du Paragraphen nennen, um hier evtl. nachzuschlagen? Die Gewährleistung hat er ja eindeutig ausgeschlossen.

Eher problematisch wird folgendes:

ABGB §922, Abs. 2
Ob die Sache dem Vertrag entspricht, ist auch danach zu beurteilen, was der Übernehmer auf Grund der über sie gemachten öffentlichen Äußerungen des Übergebes oder des Herstellers, vor allem in der werbung und in den der Sache beigefügten Angaben ...

In Ebay richtig deklariert, dennoch konträr beworben.

Im Gegensatz steht ABGB §930
Wer eine fremde Sache wissentlich an sich bringt, hat ebenswowenig Anspruch auf eine Gwährleistung, als derjenige, welcher ausdrücklich darauf Verzicht getan hat.

ABGB §930 kam beim Kauf zur Anwendung, der Käufer wusste, dass er auf Gewährleistung verzichtet.

So, aber wie es nach den grundsätzlichen Sachen weitergeht, das dürfen Juristen klären.

@marc -> die Frage die eigentlich aufkommt, ist, ob er durch die Ersatzleistung beim defekten Schlauch nicht doch wieder in vollem Umfang für 6 mOnate gewährleistungspflichtig ist?
xpla ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 13.08.2006, 17:40   #16
red 2 illusion
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Zitat:
Original geschrieben von Marc


Ob der Verkäufer das Ding abholen, oder der Käufer es zurückbringen muss, ist eine sehr interessante Sache. Ich denke, ersteres.

Da gibt keinen Zweifel der Käufer muß kostenfrei anliefern und zwar jedes mal, glaub nach 3mal hat er ein Recht sein Geld zurückzubekommen.

Andernfall könnte der Käufer nach Irland ziehen und dann sagen Gewährleistungsfall ich hab damals von meinen Nachbar in Österreich was gekauft....
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Alt 14.08.2006, 17:28   #17
holzi
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gewährleistung hat er mit folgendem satz ausgeschlossen:
"Viel spass beim bieten !
Da Ich Privatverkäufer bin kann ich keinerlei Garantie, Gewährleistung bzw. Rücknahme aktzeptieren !"

ob er den schlauch nun gezahlt hat oder nicht ändert nix daran, wenn wer gewährleisten muss, dann der händler vom schlauch (und auch nur für den schlauch)

wie auch immer, bei dir hat er funktioniert (dafür hast du sicher zeugen ), was beim transport und einbau passiert ist problem des käufers...
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 14.08.2006, 18:05   #18
jayjay
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ich sehe das ganze nicht so klar wie die meisten hier da sich für mich die grundsätzliche frage stellt ob hier der kaufvertrag überhaupt gültig zustande gekommen ist, sprich ob ein konsens erzielt wurde (folglich dissens). der käufer ging davon aus, dass der gewährleistungsausschluss deswegen erfolgte weil "einstellrad defekt" und nicht, weil der geschirrspüler leck war. wahrscheinlich wird der gegnerische anwalt auch darauf argumentieren - dann wären wir nämlich auch nicht bei einer gewährleistungsfrage sondern bei einer wurzelstörung was bedeuten würde, dass der vertrag nie gültig zustande gekommen ist bzw. sachenrechtlich (mit ex tunc wirkung) ungültig wäre.

argumentierbar wären weiters allgemein die sittenwidrigkeit ein defektes gerät für einen solchen preis zu verkaufen (§879 ABGB) oder arglist, wenn man unterstellt, dass der verkäufer von dem mangel wusste.

wäre der vertrag gültig zustanden gekommen liesse sich bei einem defekt ausgelieferten gerät immer (auch bei privaten!) eine verkürzung über die hälfte argumentieren (laesio enormis §934f ABGB) welche vertraglich ohnehin nicht ausgeschlossen werden kann.
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"Geschichte sind die Lügen auf die man sich geeinigt hat." Napoleon Bonaparte.

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Alt 14.08.2006, 18:21   #19
holzi
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demnach könnte man überhaupt nix verkaufen, weils irgendein depp falsch anschließen könnte. ich stütze mich hier auf die aussagen des threaderstellers, er ist kein mechaniker, hat die maschine nicht überprüft -hat auch (vermutlich) nicht die qualifikation den zustand des geräts fachmännisch zu beurteilen (solange er kein service-techniker ist) - er verkauft sie so wie sie ist. das steht auch in der beschreibung. für defekte NACH dem kauf kann er nix.
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Alt 14.08.2006, 18:44   #20
jayjay
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Zitat:
Original geschrieben von holzi
demnach könnte man überhaupt nix verkaufen, weils irgendein depp falsch anschließen könnte.
wollte nur darauf hinweisen, dass wir alle zu wenig wissen um konkrete schlüsse aus dem sachverhalt zu ziehen. etwa soviel ob genau dieser mangel für den verkäufer ersichtlich war usw.
und streiten kann man im zivilrecht so ziemlich über alles
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