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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen

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Alt 30.07.2006, 14:52   #1
tirpitz
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Mein Computer

Standard Garantieanspuch

Mein neuer PC von DiTech wurde mit zwei Siegeln verklebt. Darauf kann man lesen, dass die Garantie verloren geht wenn das Gehäuse geöffnet wird.
Ich möchte aber auch mit dem Auge kontrollieren ob alles so eingebaut wurde wie es auf der Rechnung aufscheint. Eine neue Karte kann man auch nicht installieren ohne die Garantie zu verlieren ?
Das kann es doch nicht sein. Was haltet ihr davon ?
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Alt 30.07.2006, 15:08   #2
hans friedmann
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Standard

rechtlich nicht gedeckt...pc gilt als offenes system. gibt einen hRSP dazu
hans friedmann ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2006, 15:13   #3
tirpitz
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Registriert seit: 17.06.2006
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Mein Computer

Standard Besten Dank

Zitat:
Original geschrieben von hans friedmann
rechtlich nicht gedeckt...pc gilt als offenes system. gibt einen hRSP dazu
Danke für Deine Antwort, ist diese Vorgangsweise bei DiTech neu ?
Na was soll´s.
tirpitz ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 30.07.2006, 15:35   #4
JetStreamer
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Mein Computer

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Hatte ich vor etlichen Jahren bei einem PC auch einmal. Abwohl das Siegel gebrochen war, gab es keine Probleme mit einer Garantieabwicklung bei der das MB getauscht wurde(damals bei Vobis)
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Alt 30.07.2006, 15:43   #5
Groovy
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Beiträge: 5.107


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wozu macht man immter noch diesen Aufkleber drauf?
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Alt 30.07.2006, 15:45   #6
JetStreamer
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Vielleicht weils manche Kunden einfach glauben!?
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Alt 30.07.2006, 16:43   #7
holzi
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Mein Computer

Standard Re: Garantieanspuch

Zitat:
Original geschrieben von tirpitz
...Ich möchte aber auch mit dem Auge kontrollieren ob alles so eingebaut wurde wie es auf der Rechnung aufscheint. ...
"nachsehen" kannst du übrigens auch mit everest: http://www.lavalys.com/

...ansonsten wurde ja schon gesagt, dass die garantie/gewährleistung dadurch nicht erlischt, du kannst das also ruhigen gewissens machen

Edit: teilweise kann ich so ein siegel verstehen, stellt euch mal vor jemand wie tuvok will mal nur nachsehen...

____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 31.07.2006, 01:16   #8
The_Lord_of_Midnight
Gesperrt
 
Registriert seit: 26.10.1999
Beiträge: 19.154

Mein Computer

Standard

naja, so einfach ist das nicht.
die gesetzliche gewährleistung von 6 monaten wird dadurch nicht beeinflusst, die kannst du immer geltend machen.

und die garantie beim hersteller der einzelnen komponenten ist natürlich auch immer noch vorhanden.
nur bezüglich dieser musst du mit dem betreffenden hersteller selbst reden, die geht dem ditech nichts an.
wenn du aber nicht weisst, welche komponente gerade eingegangen ist, ist das auch nicht so einfach.

die von ditech selbst angebotene freiwillige garantie-leistung kann er aber sehr wohl verweigern.
weil das wie gesagt eine freiwillige leistung von ditech ist.
das wäre dann ein nachteil, wenn ditech zb. freiwillig eine garantie von 1 jahr gibt.
damit würde man 6 monate "kostenlose hilfe" durch ditech verlieren.
The_Lord_of_Midnight ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.07.2006, 20:47   #9
Christoph
Mod, bin gerne da
 
Benutzerbild von Christoph
 
Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646


Standard

Hallo tirpitz,
Everest gibt´s nicht mehr auf der Seite die holzi genannt hat, sondern da:
http://www.chip.de/downloads/c1_downloads_13012871.html
andere Alternativer wäre auch Fresh Diagnose:
http://www.freshdevices.com/diagfile3.html

Du könntest auch bei DiTech anrufen und Dein Problem schildern, wenn sie sagen: kein Problem, per Mail bestätigen lassen!!!!

Vorbei an rechtlichen Erörterungen, auf eigenes Risiko:
mit einem Fön vorsichtig anwärmen und noch vorsichtiger abziehen, kontrollieren und wieder aufkleben.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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