WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Meinung & Community > Guru, e-Zitate & Off Topic

Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 28.06.2006, 14:09   #1
kansas
Master
 
Registriert seit: 04.06.2001
Beiträge: 784


Standard werbung am gartenzaun erlaubt?

hallo,

eine frage - zwar nicht zu pc´s - aber vielleicht kann sie ja einer beantworten:

ich habe mich nebenbei selbständig gemacht und nun heißt es natürlich werbung machen (apropos werbung: www.fototaschen.at). bei einem kleinen budget wollen alle möglichkeiten genutzt werden - drum hätte ich folgendes vor:

am gartenzaun von einem verwandten ein plakat anbringen mit 3x1 meter und eben werbeaufdruck.

da das grundstück neben einer bundesstrasse liegt wo jeden tag ein paar tausend autos vorbeiglühen wäre das perfekt.

meine frage: darf man werbung auf eigenen grundstücken/gartenzäunen aufhängen oder braucht man dafür eine genehmigung (sprich will vater staat kohle dafür)?

vielen dank für eure beiträge

lg
andi
____________________________________

du suchst ein persönliches Geschenk? Du suchst eine individuelle Handtasche für dich selber?
www.fototaschen.at

Privatpage: www.lessi.net
kansas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2006, 15:51   #2
J@ck
Administrator
 
Benutzerbild von J@ck
 
Registriert seit: 25.03.2001
Ort: Wien
Alter: 44
Beiträge: 13.987

Mein Computer

Standard

Ich weiss es jetzt nicht, aber ich denke du kannst problemlos die Werbung aufhängen.
Wär doch gelacht wenn der Staat jetzt auchnoch für "gesehenes" was verlangt - wie willst die Leute davon abhalten?

Daher: Solang der Zaun dir/euch gehört und du dir mit dem Eigentümer des Zauns einig bist, hast du nix zu befürchten.

Oder du machst es wie ein Bekannter: Stellt seinen uralten, hässlichen Wagen mit riesiger Werbung auf der Heckscheibe auf eine sehr gut befahrene Strasse und hat genug Augenpaare die das lesen
____________________________________
Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten.
J@ck ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2006, 16:27   #3
ChRoM at
Jr. Member
 
Registriert seit: 20.10.2004
Beiträge: 86


Standard

Zitat:
Original geschrieben von J@ck
Ich weiss es jetzt nicht, aber ich denke du kannst problemlos die Werbung aufhängen.
Wär doch gelacht wenn der Staat jetzt auchnoch für "gesehenes" was verlangt - wie willst die Leute davon abhalten?

Daher: Solang der Zaun dir/euch gehört und du dir mit dem Eigentümer des Zauns einig bist, hast du nix zu befürchten.
Mit "ich denke weil kann ja nicht sein" Ratschlägen sollte man vorsichtig sein. Natürlich existiert eine Werbeabgabe und natürlich wird die auch für Plakate fällig. Dem Internet entnehme ich: "Der Abgabe unterliegen Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden." So gesehen ist er womöglich nicht verpflichtet zu zahlen, weil er auf seinem eigenen Grund wirbt und die Werbung somit nicht gegen Entgelt erfolgt. Ob das das Finanzamt auch so sieht oder einfach den Wert annimmt den die Schaltung kosten würde, keine Ahnung.
ChRoM at ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2006, 18:14   #4
wildrotti
Master
 
Registriert seit: 02.10.2000
Alter: 66
Beiträge: 556


Standard

hmm,soviel ich weiss muss man da luftsteuer zahlen,würd mich aber dennoch genau erkundigen, aber andererseits werden die wilden werbeplaktekleber auch nicht zur verantwortung gezogen.
mfg
Wilrott
wildrotti ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2006, 18:19   #5
JetStreamer
Ex-Abonnent
 
Benutzerbild von JetStreamer
 
Registriert seit: 30.07.2000
Ort: OÖ - Salzkammergut
Alter: 41
Beiträge: 1.933

Mein Computer

JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
Standard

Ein Bekannter hatte da mal so einen Fall, bei dem es um eine Plakataufstellung ging.
Im Endeffekt, ist da herausgekommen, daß man Werbeplakate ohne Gehnehmigung in einem gewissen Abstand zur Straße aufstellen mußte. Ist aber auch schon eine Weile her, darum würde ich mich bei einer offiziellen Stelle erkundigen.
JetStreamer ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2006, 20:57   #6
enjoy2
-------------
 
Benutzerbild von enjoy2
 
Registriert seit: 22.03.2000
Ort: Tullnerfeld
Alter: 52
Beiträge: 14.550

Mein Computer

Standard

§ 84 der StVO beschäftigt sich mit Werbungen außerhalb des Straßengrundes, bzw. dass die Werbung 100m von der Straße entfernt aufgestellt werden muss, jedoch steht dort "außerhalb des Ortsgebietes" was im diesen Fall anscheinend nicht zutrifft.

Ich würde mich mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde in Verbindung setzen und nachfragen.
____________________________________
EnJoy

* Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden
* was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart

* BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung
* Wie man Fragen richtig stellt
enjoy2 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2006, 21:08   #7
Karl
Stammgast
 
Registriert seit: 13.09.1999
Ort: 2601 Mar.Theresia Sdlg.
Beiträge: 11.093

Mein Computer

Standard

Soweit ich das in Erinnerung habe kassiert die Luftsteuer die Gemeinde.

http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk...1&DocID=406132

Aber wann sie kassiert weiss ich auch nicht. Dürfte aber in diesem Falle gar nicht zutreffen weil ein Plakat am Gartenzaun ja keine Luft verdrängt.

Eher könnte da die Webesteuer treffend sein...
http://www.werbe.at/newsroom/news.php?id=149
____________________________________
M.f.G. Karl
Karl ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.06.2006, 21:28   #8
iG0r
Gesperrt
 
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 48
Beiträge: 915


Standard

in österreich kannst du immer davon ausgehen, dass alles geregelt und vielleicht sogar genehmigungspflichtig ist. es würde mich schon wundern, wenn es für die anbringung von werbung keine regelung gäbe. warscheinlich fallen da keine steuern oder kosten an, wenn auf dem eigenen grund werbung gemacht wird, geregelt ist es aber bestimmt

das schöne, zumindest in wien ist, dass man die meisten infos schon online bekommt. "i love e-goverment" - gibts da schon t-shirts, geschäftsidee?
iG0r ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2006, 10:13   #9
wizard
Elite
 
Benutzerbild von wizard
 
Registriert seit: 28.09.2000
Alter: 62
Beiträge: 1.457


Standard

Bezüglich dem Aufhängen der Werbung, kann ich nichts sagen.
Was verboten ist, dem Zaun diese (Sicht)-Schutzgittern (meistens grün) zu montieren, speziell bei Eckgrundstücken, wenn die Einsicht in die Querstraße behindert wird.
Also wenn das Werbeplakat zu groß ist, kann ich mir vorstellen, dass es deswegen Probleme geben kann.

Wissenstand, ca 8 Jahre, war bei dem Nachbarn meiner Eltern so, der musste es wieder entfernen.

Und wenn ich mich an meine Dienstprüfung zurückerinnere (würg), stand es entweder in der Bauordnung (Wien) oder im Kleingartengesetz, sinngemäss auch drinnen.

Gruß
____________________________________
Unter den Blinden, ist der Einäugige König !!!!!
wizard ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2006, 11:45   #10
zuckerlschlecker
gesperrt
 
Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 81


Standard

Zitat:
Original geschrieben von wizard

Was verboten ist, dem Zaun diese (Sicht)-Schutzgittern (meistens grün) zu montieren, speziell bei Eckgrundstücken, wenn die Einsicht in die Querstraße behindert wird.
A
Gruß
und wie siehts mit grünpflanzen aus?
kann doch net verboten sein,und ausserdem hat man ja noch den gehsteig,etc.
und wenn da ein haus steht würde man auch nichts sehen.
ich denke ,das ist absoluter quatsch.
zuckerlschlecker ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:55 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag