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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Master
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Beiträge: 784
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hallo,
eine frage - zwar nicht zu pc´s - aber vielleicht kann sie ja einer beantworten: ich habe mich nebenbei selbständig gemacht und nun heißt es natürlich werbung machen (apropos werbung: www.fototaschen.at). bei einem kleinen budget wollen alle möglichkeiten genutzt werden - drum hätte ich folgendes vor: am gartenzaun von einem verwandten ein plakat anbringen mit 3x1 meter und eben werbeaufdruck. da das grundstück neben einer bundesstrasse liegt wo jeden tag ein paar tausend autos vorbeiglühen wäre das perfekt. meine frage: darf man werbung auf eigenen grundstücken/gartenzäunen aufhängen oder braucht man dafür eine genehmigung (sprich will vater staat kohle dafür)? vielen dank für eure beiträge lg andi
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du suchst ein persönliches Geschenk? Du suchst eine individuelle Handtasche für dich selber? www.fototaschen.at Privatpage: www.lessi.net |
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#2 |
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Administrator
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Ich weiss es jetzt nicht, aber ich denke du kannst problemlos die Werbung aufhängen.
Wär doch gelacht wenn der Staat jetzt auchnoch für "gesehenes" was verlangt - wie willst die Leute davon abhalten? Daher: Solang der Zaun dir/euch gehört und du dir mit dem Eigentümer des Zauns einig bist, hast du nix zu befürchten. Oder du machst es wie ein Bekannter: Stellt seinen uralten, hässlichen Wagen mit riesiger Werbung auf der Heckscheibe auf eine sehr gut befahrene Strasse und hat genug Augenpaare die das lesen ![]()
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Immer wieder behauptete Unwahrheiten werden nicht zu Wahrheiten, sondern was schlimmer ist, zu Gewohnheiten. |
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#3 | |
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Jr. Member
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Beiträge: 86
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Zitat:
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#4 |
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Master
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Alter: 66
Beiträge: 556
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hmm,soviel ich weiss muss man da luftsteuer zahlen,würd mich aber dennoch genau erkundigen, aber andererseits werden die wilden werbeplaktekleber auch nicht zur verantwortung gezogen.
mfg Wilrott |
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#5 |
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Ex-Abonnent
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Ein Bekannter hatte da mal so einen Fall, bei dem es um eine Plakataufstellung ging.
Im Endeffekt, ist da herausgekommen, daß man Werbeplakate ohne Gehnehmigung in einem gewissen Abstand zur Straße aufstellen mußte. Ist aber auch schon eine Weile her, darum würde ich mich bei einer offiziellen Stelle erkundigen.
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http://www.gehtnet-gibtsnet.at Die Benutzung von WLan-Verbindungen fördert Pickel und führt zur Erblindung Starkstrom kann Schäden am PC verursachen Life is too short - don't be a dick! |
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#6 |
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§ 84 der StVO beschäftigt sich mit Werbungen außerhalb des Straßengrundes, bzw. dass die Werbung 100m von der Straße entfernt aufgestellt werden muss, jedoch steht dort "außerhalb des Ortsgebietes" was im diesen Fall anscheinend nicht zutrifft.
Ich würde mich mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde in Verbindung setzen und nachfragen.
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EnJoy * Kl. Anleitung, welche Infos bei Problemen benötigt werden * was ich nicht weiß, weiß Google bzw. vorm Posten Listen to Bart * BITTE, füttert keine Trolle, siehe auch Definition bzw. Merkbefreiung - Verordnung * Wie man Fragen richtig stellt |
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#7 |
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Stammgast
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Soweit ich das in Erinnerung habe kassiert die Luftsteuer die Gemeinde.
http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk...1&DocID=406132 Aber wann sie kassiert weiss ich auch nicht. Dürfte aber in diesem Falle gar nicht zutreffen weil ein Plakat am Gartenzaun ja keine Luft verdrängt. Eher könnte da die Webesteuer treffend sein... http://www.werbe.at/newsroom/news.php?id=149
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M.f.G. Karl |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 14.08.2003
Alter: 48
Beiträge: 915
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in österreich kannst du immer davon ausgehen, dass alles geregelt und vielleicht sogar genehmigungspflichtig ist. es würde mich schon wundern, wenn es für die anbringung von werbung keine regelung gäbe. warscheinlich fallen da keine steuern oder kosten an, wenn auf dem eigenen grund werbung gemacht wird, geregelt ist es aber bestimmt
![]() das schöne, zumindest in wien ist, dass man die meisten infos schon online bekommt. "i love e-goverment" ![]() |
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#9 |
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Elite
Registriert seit: 28.09.2000
Alter: 62
Beiträge: 1.457
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Bezüglich dem Aufhängen der Werbung, kann ich nichts sagen.
Was verboten ist, dem Zaun diese (Sicht)-Schutzgittern (meistens grün) zu montieren, speziell bei Eckgrundstücken, wenn die Einsicht in die Querstraße behindert wird. Also wenn das Werbeplakat zu groß ist, kann ich mir vorstellen, dass es deswegen Probleme geben kann. Wissenstand, ca 8 Jahre, war bei dem Nachbarn meiner Eltern so, der musste es wieder entfernen. Und wenn ich mich an meine Dienstprüfung zurückerinnere (würg), stand es entweder in der Bauordnung (Wien) oder im Kleingartengesetz, sinngemäss auch drinnen. Gruß
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Unter den Blinden, ist der Einäugige König !!!!! |
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#10 | |
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gesperrt
Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 81
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Zitat:
kann doch net verboten sein,und ausserdem hat man ja noch den gehsteig,etc. und wenn da ein haus steht würde man auch nichts sehen. ich denke ,das ist absoluter quatsch. |
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