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-   -   werbung am gartenzaun erlaubt? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=194301)

kansas 28.06.2006 14:09

werbung am gartenzaun erlaubt?
 
hallo,

eine frage - zwar nicht zu pc´s - aber vielleicht kann sie ja einer beantworten:

ich habe mich nebenbei selbständig gemacht und nun heißt es natürlich werbung machen (apropos werbung: www.fototaschen.at). bei einem kleinen budget wollen alle möglichkeiten genutzt werden - drum hätte ich folgendes vor:

am gartenzaun von einem verwandten ein plakat anbringen mit 3x1 meter und eben werbeaufdruck.

da das grundstück neben einer bundesstrasse liegt wo jeden tag ein paar tausend autos vorbeiglühen wäre das perfekt.

meine frage: darf man werbung auf eigenen grundstücken/gartenzäunen aufhängen oder braucht man dafür eine genehmigung (sprich will vater staat kohle dafür)?

vielen dank für eure beiträge

lg
andi

J@ck 28.06.2006 15:51

Ich weiss es jetzt nicht, aber ich denke du kannst problemlos die Werbung aufhängen.
Wär doch gelacht wenn der Staat jetzt auchnoch für "gesehenes" was verlangt - wie willst die Leute davon abhalten?

Daher: Solang der Zaun dir/euch gehört und du dir mit dem Eigentümer des Zauns einig bist, hast du nix zu befürchten.

Oder du machst es wie ein Bekannter: Stellt seinen uralten, hässlichen Wagen mit riesiger Werbung auf der Heckscheibe auf eine sehr gut befahrene Strasse und hat genug Augenpaare die das lesen ;)

ChRoM at 28.06.2006 16:27

Zitat:

Original geschrieben von J@ck
Ich weiss es jetzt nicht, aber ich denke du kannst problemlos die Werbung aufhängen.
Wär doch gelacht wenn der Staat jetzt auchnoch für "gesehenes" was verlangt - wie willst die Leute davon abhalten?

Daher: Solang der Zaun dir/euch gehört und du dir mit dem Eigentümer des Zauns einig bist, hast du nix zu befürchten.

Mit "ich denke weil kann ja nicht sein" Ratschlägen sollte man vorsichtig sein. Natürlich existiert eine Werbeabgabe und natürlich wird die auch für Plakate fällig. Dem Internet entnehme ich: "Der Abgabe unterliegen Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht werden." So gesehen ist er womöglich nicht verpflichtet zu zahlen, weil er auf seinem eigenen Grund wirbt und die Werbung somit nicht gegen Entgelt erfolgt. Ob das das Finanzamt auch so sieht oder einfach den Wert annimmt den die Schaltung kosten würde, keine Ahnung.

wildrotti 28.06.2006 18:14

hmm,soviel ich weiss muss man da luftsteuer zahlen,würd mich aber dennoch genau erkundigen, aber andererseits werden die wilden werbeplaktekleber auch nicht zur verantwortung gezogen.
mfg
Wilrott

JetStreamer 28.06.2006 18:19

Ein Bekannter hatte da mal so einen Fall, bei dem es um eine Plakataufstellung ging.
Im Endeffekt, ist da herausgekommen, daß man Werbeplakate ohne Gehnehmigung in einem gewissen Abstand zur Straße aufstellen mußte. Ist aber auch schon eine Weile her, darum würde ich mich bei einer offiziellen Stelle erkundigen.

enjoy2 28.06.2006 20:57

§ 84 der StVO beschäftigt sich mit Werbungen außerhalb des Straßengrundes, bzw. dass die Werbung 100m von der Straße entfernt aufgestellt werden muss, jedoch steht dort "außerhalb des Ortsgebietes" was im diesen Fall anscheinend nicht zutrifft.

Ich würde mich mit der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde in Verbindung setzen und nachfragen.

Karl 28.06.2006 21:08

Soweit ich das in Erinnerung habe kassiert die Luftsteuer die Gemeinde.

http://portal.wko.at/wk/sn_detail.wk...1&DocID=406132

Aber wann sie kassiert weiss ich auch nicht. Dürfte aber in diesem Falle gar nicht zutreffen weil ein Plakat am Gartenzaun ja keine Luft verdrängt.

Eher könnte da die Webesteuer treffend sein...
http://www.werbe.at/newsroom/news.php?id=149

iG0r 28.06.2006 21:28

in österreich kannst du immer davon ausgehen, dass alles geregelt und vielleicht sogar genehmigungspflichtig ist. es würde mich schon wundern, wenn es für die anbringung von werbung keine regelung gäbe. warscheinlich fallen da keine steuern oder kosten an, wenn auf dem eigenen grund werbung gemacht wird, geregelt ist es aber bestimmt :aio:

das schöne, zumindest in wien ist, dass man die meisten infos schon online bekommt. "i love e-goverment" :lol: - gibts da schon t-shirts, geschäftsidee? ;)

wizard 29.06.2006 10:13

Bezüglich dem Aufhängen der Werbung, kann ich nichts sagen.
Was verboten ist, dem Zaun diese (Sicht)-Schutzgittern (meistens grün) zu montieren, speziell bei Eckgrundstücken, wenn die Einsicht in die Querstraße behindert wird.
Also wenn das Werbeplakat zu groß ist, kann ich mir vorstellen, dass es deswegen Probleme geben kann.

Wissenstand, ca 8 Jahre, war bei dem Nachbarn meiner Eltern so, der musste es wieder entfernen.

Und wenn ich mich an meine Dienstprüfung zurückerinnere (würg), stand es entweder in der Bauordnung (Wien) oder im Kleingartengesetz, sinngemäss auch drinnen.

Gruß

zuckerlschlecker 29.06.2006 11:45

Zitat:

Original geschrieben von wizard

Was verboten ist, dem Zaun diese (Sicht)-Schutzgittern (meistens grün) zu montieren, speziell bei Eckgrundstücken, wenn die Einsicht in die Querstraße behindert wird.
A
Gruß

und wie siehts mit grünpflanzen aus?
kann doch net verboten sein,und ausserdem hat man ja noch den gehsteig,etc.
und wenn da ein haus steht würde man auch nichts sehen.
ich denke ,das ist absoluter quatsch.


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