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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 19.06.2006, 17:44   #1
schichtleiter
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Standard Überwachungsstaat Österreich

Frage: Inwieweit ist es rechtlich bzw. verfassungsmäßig gedeckt, dass der Bregenzer Bürgermeister am ÖFFENTLICHEN Bodenseeufer abends generelle Ausweiskontrollen durch PRIVATE SICHERHEITSLEUTE durchführen lässt? Muss ich mich gegenüber diesen Möchtegernpolizisten überhaupt ausweisen? Wenn man verweigert, drohens ja mit der Polizei. Ist es strafbar, sich gegenüber dem ***** nicht auszuweisen, wenn ich mich nacher bei einem Polizisten ausweise bzw. können mir da irgendwelche Kosten entstehen?
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Alt 19.06.2006, 17:49   #2
maxb
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In Österreich gibt es keine generelle Ausweispflicht (für Fußgänger). Allerdings hat der Bürbermeister sicher ausreichend Rechte um gewisse Sperrzonen zu verhängen (siehe Bushbesuch in Wien, bzw. Alkoholverbot an gewissen Plätzen kenne ich).

Prinzipliell haben sie ja nicht mal ein Anhalterecht wennst nichts verbrochen hast, aber am Besten wird es sein, du probierst es aus.

Stehen die am Anfang und am Ende oder werden willkürlich Passanten angehalten?
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Alt 19.06.2006, 17:51   #3
schichtleiter
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Na wennst gmütlich mitm Bier am See sitzt kommens her und wollen den Ausweis sehn.
edit: ich sehs einfach nicht ein, wenns bullen wären ok, aber ich weis mich sicher nicht bei dem security gsindel aus, hab ja keine ahnung was die mit den daten veranstalten? bin ich dann in der xxx-gammelt-am-see-herum liste?
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Alt 19.06.2006, 17:55   #4
maxb
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Zitat:
Original geschrieben von schichtleiter
Na wennst gmütlich mitm Bier am See sitzt kommens her und wollen den Ausweis sehn.


Naja, kann schon sein, dass das im Jugenschutzgestz so geregelt ist.
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Alt 19.06.2006, 17:56   #5
spunz
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selber die polizei rufen.

und falls es stimmt, beim touristenverband beschweren.
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Alt 19.06.2006, 18:01   #6
maxb
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Zitat:
§ 10
Ausweispflicht

Wenn eine Person bei einem Verhalten angetroffen wird, das
Kindern oder Jugendlichen bis zu einem bestimmten Alter nicht
gestattet ist, muss sie im Zweifelsfalle ihr Alter nachweisen. Diese
Pflicht besteht gegenüber jenen Personen, die die Einhaltung dieses
Gesetzes zu überwachen oder auf die Einhaltung dieses Gesetzes
hinzuwirken haben.

Hab' ich gerade im Vorarlberger "Gesetz über die Förderung und den Schutz der Jugend " gefunden.

Schaut schlecht aus


Kannst dich aber anzeigen lassen und dich dann über das Landesgesetz vor dem vfgh beschweren
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Alt 19.06.2006, 18:31   #7
holzi
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private sicherheitsleute haben dennoch nicht mehr oder weniger recht als der "normalbürger" - jeder kann andere dazu auffordern den ausweis zu zeigen, aber niemand ist dazu verpflichtet dem nachzukommen.
solange du nichts verbotenes machst, entstehen dir auch keine kosten bei der polizei - warum auch
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
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Alt 19.06.2006, 20:00   #8
Chrisi99
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Beiträge: 2.644

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da es wie du sagst öffentlich ist haben private Secs glaub ich keinerlei Möglichkeit dich zu irgendwas zu zwingen (außer es ist Gefahr im Verzug...? )

andererseits ist es ja auch ein kleiner Aufwand den möchtegern Sherrifs kurz einen Ausweis zu zeigen (vorzugsweise einen gefälschten hehe)

...
____________________________________
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.

Wer schreibt, der bleibt!
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Alt 19.06.2006, 20:12   #9
pong
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Beiträge: 9.063

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Die privaten Hansln dürfen genau... GAR NICHTS, ausser dich anhalten (nicht festhalten) wenn - btw. das darf aber ebenso jeder Sandler - du auf frischer Tat betreten wirst


pong
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\"Ein Gewitter reinigt die Luft\", sagte der Mann, nachdem ein Blitz seine Frau erschlug

Nicht klicken!


Erstposteralarm/Beschwerde/Kummerkasten


Verplattet
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Alt 19.06.2006, 20:21   #10
mike
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Registriert seit: 31.01.2000
Alter: 53
Beiträge: 2.358


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NIE UND NIEMALS würde ich derartigen Kasperln einen Ausweis zeigen. Sollen die eben die Polizei rufen, denen musst dann eben den Ausweis zeigen und das war's aber auch schon.

Nur, du musst natürlich nicht warten bis die Polizei kommt, denn festhalten dürfen sie dich ja auch nicht.

Derartige leider immer öfter anzutreffenden Schwachsinnigkeiten gehört entschieden entgegen getreten. Es gibt die Polizei, die ihre klaren Rechte und Pflichten hat, sonst aber genau nichts. Irgendwelche Sicherheitsfirmen, die glauben sich da aufspielen zu können, gehört eine klare Absage erteilt!!!

Hab das das letzte Mal auch so beim Saturn gemacht (gut, ist ein wenig was anderes, aber das System is das gleiche) als so ein Security-Typ meinte, ich soll ihn in meine Tasche schaun lassen. Da kam nur ein klares "Nein" von mir. Mehr als ein verdutztes Gesicht hatte er darauf nicht zu bieten.
____________________________________
Ich bin dieser Träumer dort draußen am Meer, und mich packt diese Wehmut manchmal so schwer, aber keine Vision geb ich kampflos verloren...

Joachim Witt
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