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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Hallo,
hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen. Ein Freund aus Amerika war bei mir und hat sich hier mein Auto für seine Österreich-Trips ausgeborgt. Leider hat ihn -seiner Meinung nach- in der Nacht ein Radar auf der Autobahn erwischt (~145 statt 100km/h). Jetzt meine Frage: wenn mir der Strafzettel ins Haus flattert und ich angebe, daß nicht ich sondern er gefahren ist -wird ihm die Strafe nach Amerika geschickt? Muß er diese zahlen? Oder bleibt's sogar an mir hängen? Hat damit jemand Erfahrung? Bitte um Eure Hilfe! vielen Dank mario |
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#2 | |
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Inventar
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Zitat:
Du kannst ihm den Strafzettel ja dann "nachverrechnen", der Behörde ist das egal.
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon. Wer schreibt, der bleibt! |
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#3 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 12.12.1999
Beiträge: 3.662
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Ob du zahlen musst oder nicht kann ich nicht eindeutig sagen. Aber eher ja.
Nach Amerika haben wir jedenfalls nichts zu melden. Ausser vielleicht Flugdaten. ![]()
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"I would buy a Mac today if I was not working at Microsoft." - Jim Allchin, Co-President, Platforms & Services Division, Microsoft Corporation |
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#4 |
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Gast
Beiträge: n/a
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naja, ich will schon gleich der Behörde klar machen, daß das nicht auf meine Kappe geht.
vor allem warum sollt ich sagen, daß ich gefahren bin wenn der wahre Fahrer vielleicht sogar nichts zahlen muss, da er als Amerikaner womöglich gar keine Pflicht dazu hat (-im Gegensatz zu mir!!!). Und das ist, was ich mit meinem Posting hier herausfinden möchte... Die Frage ist also nur ob die ihm dann die Strafe schicken, ob er das überhaupt zahlen muss oder ob das trotzdem an mir hängen bleibt... |
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#5 |
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Inventar
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noch einmal:
fakt ist: dein Auto war zu schnell. Jetzt muss die Person, die für das Auto "verantwortlich" ist die dafür festgelegte Strafe wegen Verwaltungsübertretung zahlen. Dass der Zulassungsinhaber nicht der Fahrer ist, ist der Behörde vollkommen egal.
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon. Wer schreibt, der bleibt! |
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#6 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023
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Sollte eine Anonymverfügung kommen so einfach ignorieren, dann kommt automatisch eine Lenkererhebung. Bei dieser gibst du die Daten deines Bekannten aus den Staaten an und er wird daraufhin von der Behörde angeschrieben. Ob er zahlt oder nicht bleibt ihm überlassen. Ist auf jeden Fall so das es diesbezüglich kein Übereinkommen zwischen den USA und Österreich wie etwa zwischen der BRD und Österreich gibt.
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#7 | |
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gesperrt
Registriert seit: 08.02.2006
Beiträge: 81
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Zitat:
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#8 |
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Inventar
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ach verdammt... davon hätte ich eigentlich ausgehen können, dass es zwischen uns und dem Amis kein solches Abkommen gibt
..und ned vergessen, die Erhebung rechtzeitig abzugeben sonst kriegst ein Strafverfahren.
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon. Wer schreibt, der bleibt! |
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#9 |
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Inventar
![]() Registriert seit: 30.03.2000
Ort: NÖ
Alter: 64
Beiträge: 1.508
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Ob das wirklich so einfach ist, bezweifel ich. Dann könnte man ja jedes Mal, wenn man geblitzt wird, sagen, dass das ein Freund aus Amerika war...
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#10 | |
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Inventar
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Zitat:
ich glaube, viele Leute zahlen lieber die Anonymverfügung, als ein Strafverfahren zu riskieren (höhere Strafe & Aktenkundlich)....
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Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon. Wer schreibt, der bleibt! |
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