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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 18.06.2006, 08:46   #21
Tarjan
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Tarjan eine Nachricht über ICQ schicken
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Zitat:
Original geschrieben von Neo
Und wie will das die österreichische Behörde überprüfen?

Telefonbuch von Moskau bzw. Amerika?

Ich kann mir nicht vorstellen, das die ausländischen Behörden einfach so Daten nach Österreich schicken.
Ist durch eine Anfrage des Ausenamtes zu bewerkstelligen. Dauert zwar etwas aber durchaus der Fall.
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Was ist klein, grün und dreieckig?
Ein kleines grünes Dreieck!


Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt! Ein Zug und du bist weg!
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Alt 18.06.2006, 12:49   #22
Neo
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Muss ich dir so glauben, weil ich keinen Gegenbeweis antreten kann.

Aber gerade aus Amerika als kleiner Alpenstaat Daten über US-Bürger einzufordern stelle ich mir recht schwierig vor.
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"I would buy a Mac today if I was not working at Microsoft."
- Jim Allchin, Co-President, Platforms & Services Division, Microsoft Corporation
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Alt 18.06.2006, 12:59   #23
TONI_B
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Es mag ja sein, dass Verfahren eingestellt werden, wenn zweifelsfrei festgestellt wurde, dass NICHT der Besitzer gefahren ist. ABER ob sich die Behörde irgendwelche Gschichtln von Freunden aus D oder USA auftischen lassen, ist die Frage. Wie gesagt, ich glaube, die Beweislast, dass er NICHT gefahren ist, liegt beim Besitzer des Fahrzeuges.
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Alt 18.06.2006, 13:05   #24
maxb
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Zitat:
Original geschrieben von Tarjan
Tja, ist aber leider so. War selbst schon in einen Bericht im Fernsehen dass deutsche Autofahrer damit durchkommen weil es kein Foto von ihnen gibt. Deswegen wird auch überlegt ob nicht auch fotografierende Radarboxen kommen um das abzustellen.

IMHO gibt es da bereits einen EU-Rahmen Beschluss der 2007 umgesetzt wird und diese Sache mit dem Nichtzahlen von Strafen wegen Geschwindigkeitsübertretungen dann auch hinfällig wird.
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Alt 18.06.2006, 13:07   #25
maxb
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von Neo
Muss ich dir so glauben, weil ich keinen Gegenbeweis antreten kann.

Aber gerade aus Amerika als kleiner Alpenstaat Daten über US-Bürger einzufordern stelle ich mir recht schwierig vor.
Das Verwaltungsrecht sieht auch das Einstellen des Verfahrens vor, wenn der Aufwand zur Ausforschung des Fahrers in keiner Relation zur Strafe steht.
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Alt 18.06.2006, 13:09   #26
LouCypher
der da unten wohnt
 
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wenn du einer behörde schriftlich was mitteilst ist das kein gschichtel. Wenn die draufkommen das es nicht stimmt landest wegen betrug im knast.
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Greetings
LouCypher
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Alt 18.06.2006, 13:12   #27
maxb
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Mein Computer

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Zitat:
Original geschrieben von TONI_B
Es mag ja sein, dass Verfahren eingestellt werden, wenn zweifelsfrei festgestellt wurde, dass NICHT der Besitzer gefahren ist. ABER ob sich die Behörde irgendwelche Gschichtln von Freunden aus D oder USA auftischen lassen, ist die Frage. Wie gesagt, ich glaube, die Beweislast, dass er NICHT gefahren ist, liegt beim Besitzer des Fahrzeuges.
Es is schon schlimm genug, dass man bei der Lenkererhebung wegen einer Verfassungsbestimmung zur Selbstbezichtigung gezwungen werden kann und jetzt "forderst" du auch noch die Umkehr der Beweislast. Warum führen wir die nicht auch gleich bei Gerichtsverfahren ein, würde eine Menge an Arbeit ersparen
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Alt 18.06.2006, 13:23   #28
TONI_B
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Wer fordert die Umkehr der Beweislast???? Ich habe nur Vermutungen angestellt!!!
Im Strafrecht vielleicht nicht, aber sonst gibt es auch in Österreich die Umkehr der Beweislast. Oder hast du noch nie eine Steuerprüfung gehabt?

Und wie immer hat die Medaille zwei Seiten: es mag zwar für manche eine Möglichkeit sein, der Strafe zu entkommen, aber stell dir vor, du oder auch nur dein Auto kommt zu Schaden, der "Täter" flüchtet mit seinem Fahrzeug. Du hast die Autonummer, machst eine Anzeige. Und dann sagt der Besitzer dieses Autos, dass ein Freund aus Amerika gefahren ist... Du bleibst auf den gesamten Kosten sitzen.
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Alt 18.06.2006, 13:49   #29
fredf
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Zitat:
Original geschrieben von TONI_B
Und wie immer hat die Medaille zwei Seiten: es mag zwar für manche eine Möglichkeit sein, der Strafe zu entkommen, aber stell dir vor, du oder auch nur dein Auto kommt zu Schaden, der "Täter" flüchtet mit seinem Fahrzeug. Du hast die Autonummer, machst eine Anzeige. Und dann sagt der Besitzer dieses Autos, dass ein Freund aus Amerika gefahren ist... Du bleibst auf den gesamten Kosten sitzen.
Dafür gibt es eine kfz-gebundene Versicherung, die sogenannte Haftpflicht..

Die Behörde kann einem KFZ-Halter auch gegebenfalls die Führung eines Fartenbuches vorschreiben wenn "zuviele" Lenker mit Sitz im Ausland damit auffällig werden
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Alt 18.06.2006, 16:58   #30
TONI_B
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Wieso Haftpflicht???

Wenn ich nur eine Autonummer hab und zur Polizei gehe, wie komme ich dann zur Versicherung des Anderen?
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