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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 31.10.2004, 15:13   #1
Bender Unit 22
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Standard Musikindustrie nun auch gegen Radiomitschnitt

Der Verband der deutschen Phonoverbände (IFPI) hat seine Forderungen zur Einschränkung des Rechts auf Privatkopien noch einmal bekräftigt. Aus Sicht der Branchenvertreter soll es nicht erlaubt sein, Mitschnitt aus dem Radio oder dem Internet zu machen.

Niedrigere Umsatzverluste

Die Vertreter der IFPI meldeten zwar erneut Verluste in den Umsätzen, diese würden edoch geringer ausfallen als in den letzten Jahren. Dies sei ein Zeichen, dass die Musikindustrie in die richtige Richtung arbeite und die Maßnahmen gegen Raubkopierer Früchten tragen würden. Um diesen Trend weiter fortzuführen, verlangt die deutsche Musikindustrie nun weitere Anstrengungen und mehr Rechte. Als verbesserungswürdig sehen die Branchenvertreter vor allem die rechtlichen Rahmenbedingungen für die vielfältigen Kopiermöglichkeiten für Rundfunk- und Internetradioprogramme, so der IFPI-Vorsitzende Gebhardt. "Hier muss der Gesetzgeber konsequent tätig werden, wenn er der technischen Entwicklung nicht dauernd hinterherhinken will", meint Gebhardt.

quelle: http://derstandard.at/?url=/?id=1840144

jetzt sinds je schon ganz deppert... wenns so weitergeht habens bald auch noch den letzten musikkäufer verärgert...
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Alt 31.10.2004, 15:26   #2
rev.antun
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de sind ja schon komplet deppat, wird bald soweit sein das ned amal deine eingene musik kopiern darfst.
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Alt 31.10.2004, 16:24   #3
JetStreamer
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JetStreamer eine Nachricht über ICQ schicken JetStreamer eine Nachricht über Skype™ schicken
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Ich habe auch schon das Gefühl, daß die Musikindustrie nichts mehr verkaufen will! Die verkraulen ihre Kunden und klagen dann über Umsatzeinbußen...
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Alt 31.10.2004, 16:45   #4
Bender Unit 22
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alleine dass sie über so was nur nach"denken" ärgert mich schon...

haben die technologie der letzten 10 jahre verschlafen (die dachten nach der einführung der überteuerten audio cd hättens auf ewig ausgesorgt) und jetzt sind dann alle anderen schuld ... die bösen kunden, der schlechte gesetzgeber, das böse internet, das universum usw.

von der scheisse ala superstar, starmania sendungen reden wir mal garnicht...
Bender Unit 22 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2004, 16:47   #5
frazzz
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wieder nix neues.

solche versuche gab es schon früher...
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 31.10.2004, 16:54   #6
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Zitat:
Original geschrieben von frazzz
wieder nix neues.

solche versuche gab es schon früher...
stimmt nicht,denn digitale mitschnitte gabs eigentlich nur über sat.
erst mit breitband kam dieses problem auf.
es ist nicht erlaubt dig. Mitschnitte zu tätigen,analog schon.
war gestern im TV,hab mich auch geärgert.

das problem kommt jetzt auf die anbieter zu,denn die ,die gebühren verlangen(realplay,etc.') werden jetzt schwitzen .

wenn die für eine cd nur 10.- verlangen würden,wäre das problem gelöst,aber 16-20.- ist definitiv zuviel.
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Alt 31.10.2004, 17:21   #7
jak
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Wieso soll digitaler Mitschnitt nicht erlaubt sein?
Zitat:
Index
20/08 Urheberrecht

Text
Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch.
§42
...
(5) Ist von eimen Werk, das durch Rundfunk gesendet oder auf einem
zu Handelszwecken hergestellten Bild- oder Schallträger festgehalten
worden ist, seiner Art nach zu erwarten, daß es durch Festhalten auf
einem Bild- oder Schallträger zum eigenen Gebrauch vervielfältigt
wird, so hat der Urheber, wenn unbespielte Bild- oder Schallträger,
die für solche Vervielfältigungen geeignet sind, oder andere Bild-
oder Schallträger, die hiefür bestimmt sind, (Trägermaterial) im
Inland gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr kommen, Anspruch auf
eine angemessene Vergütung, es sei denn, daß das Trägermaterial
nicht im Inland oder nicht für solche Vervielfältigungen zum eigenen
Gebrauch benutzt wird; Glaubhaftmachung genügt. Bei der Bemessung
der Vergütung ist insbesondere auf die Spieldauer Bedacht zu nehmen.
Die Vergütung hat derjenige zu leisten, der das Trägermaterial im
Inland als erster gewerbsmäßig entgeltlich in den Verkehr bringt.
Wer Trägermaterial im Inland gewerbsmäßig entgeltlich, jedoch
nicht als erster, in den Verkehr bringt oder feilhält, haftet wie
ein Bürge und Zahler. Von dieser Haftung ist ausgenommen, wer im
Vierteljahr Schallträger mit nicht mehr als 5 000 Stunden Spieldauer
und Bildträger mit nicht mehr als 10 000 Stunden Spieldauer
bezieht.
(6) Ansprüche nach dem Abs. 5 können nur von
Verwertungsgesellschaften geltend gemacht werden.
(7) Wer Trägermaterial zu einem Preis gekauft hat, der die
angemessene Vergütung einschließt, es jedoch für eine
Vervielfältigung zum nichteigenen Gebrauch benutzt, kann von der
Verwertungsgesellschaft die Zurückzahlung der angemessenen
Vergütung fordern, es sei denn, daß der nichteigene Gebrauch eine
freie Werknutzung ist; Glaubhaftmachung genügt.
<edit>Quelle: ris.bka.gv.at
</edit>

Meine Meinung:
Wenn du also den Mitschnitt auf eine Cd Brennst für die Gebühren entrichtet wurden (in AT AFAIK an die AKM) ist rechtlich gesehen alles in Ordnung. Wie's mit Festplatten aussieht????

Jak
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Documentation is like sex: If it\'s good, it\'s very, very good. If it\'s bad, it\'s better than nothing.
\"In theory, theory and practice are the same. In practice, they are not\" (Lawrence Berra)
jak ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2004, 17:23   #8
rev.antun
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Alter: 61
Beiträge: 5.198

Mein Computer

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sollten mal über eine andere preispolitk nachdenken, weil soooo wenig verdienen die musik multis eh ned
rev.antun ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 31.10.2004, 17:33   #9
jak
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Beiträge: 1.830


Standard

Was mich stört, ist das bei den ganzen Verkaufsstatistiken einiges nicht berücksichtigt wird:
.) die generelle Konjunktur
.) das die Leute im Lauf der letzten 5 Jahre nicht wesentlich mehr verdienen, aber Geld für andere Dinge ausgeben wie z.B. Mobiltelefone

Eine Cd ist ein Luxusartikel. Und ein großer Teil des Umsatzes wurde sicher mit Teenies gemacht, die derzeit ihr Geld vor allem in Klingeltöne und die Handyrechnung stecken.

Jak
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Alt 31.10.2004, 17:43   #10
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Zitat:
Original geschrieben von jak
Wieso soll digitaler Mitschnitt nicht erlaubt sein?

<edit>Quelle: ris.bka.gv.at
</edit>

Meine Meinung:
Wenn du also den Mitschnitt auf eine Cd Brennst für die Gebühren entrichtet wurden (in AT AFAIK an die AKM) ist rechtlich gesehen alles in Ordnung. Wie's mit Festplatten aussieht????

Jak
ist deine Harddisk vergebührt?
und das gilt eigentlich für analog,denn da istz es nicht mehr das original!

das problem herrscht ja nur bei digitalem mitschnitt.

daher auch der kopierschutz auf cd,die du aber analog genauso kopieren kannst.
aber da ist es nicht mehr original.

ich kann dir auch nur sagen was gestern im tv diskutiert wurde,und die plattenfirmen sind bei digitalen kopien z.zt. nicht ansprechbar.
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