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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 14.06.2004, 12:52   #1
franznovak
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Ausrufezeichen Frage: 16jährige Amis -> dürfen die bei uns autofahren ??

USA: Schein ab 16 J. Urlaub Ami (16 od. 17 J. alt) in Österr...

-> Darf er hier fahren ?? Eventuell ab 17 (L17) ??
.
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„Wenn wir die Handschrift des Schöpfers irgendwo sehen könnten, dann wohl bei den grundlegenden Naturgesetzen ... \" Steven Weinberg Nobelpreisträger 1979 für Physik
„Der liebe Gott würfelt nicht\". Albert Einstein Nobelpreisträger für Physik 1921
„Die Evolution selbst wird akzeptiert, nicht weil man etwas Derartiges beobachtet hätte oder weil man sie durch eine logische zusammenhängende Beweiskette als richtig beweisen könnte, sondern weil die einzige Alternative dazu, der Schöpfungsakt Gottes, einfach unglaublich ist.\" Univ. Prof. D.M.S. Watson
\"Eine Zivilisation soll danach beurteilt werden, wie sie ihre Minderheiten behandelt.\" Mahatma Gandhi

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Alt 14.06.2004, 13:04   #2
LouCypher
der da unten wohnt
 
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wohl kaum oder darfst im ami land mit 16 saufen weilst österreicher bist?
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Greetings
LouCypher
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Alt 14.06.2004, 13:06   #3
zed
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wär schlimm wenn das ginge.
ansonsten siehe loucypher


amis können bei uns autofahren? - ah deswegen haben die auto-vermieter automatik autos
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Best regards, ZeD

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\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
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\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
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Alt 14.06.2004, 13:11   #4
Carpediem
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siehe düringer chevy.... Zitat: "is a automatik, deppesicher, sogar die amis können damit fahren."
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Alt 14.06.2004, 13:13   #5
pc.net
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Mein Computer

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kurze suche in google:
http://www.fuerboeck.at/recht_einfac...mschreiben.htm

Zitat:
Besitzern einer in einem Nicht-EWR-Staat erteilten Lenkberechtigung wird ab Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag eine österreichische Lenkberechtigung im gleichen Berechtigungsumfang erteilt, wenn
  1. Der Antragsteller nachweist, dass er sich zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Lenkberechtigung in dem betreffenden Staat während mindestens sechs Monaten aufhielt oder dort seinen Hauptwohnsitz hatte; dieser Nachweis entfällt, wenn der Antragsteller die Staatsbürgerschaft des Ausstellungsstaates des Führerscheines besitzt und bei Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich die ausländische Lenkberechtigung bereits besessen hat und die Behörde keine Zweifel am tatsächlichen Vorliegen des Hauptwohnsitzes oder sechsmonatigem Aufenthaltes in dem betreffenden Staat zum Zeitpunkt des Erwerbes der Lenkberechtigung hat.
  2. Der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt hat oder während seines Auslandsaufenthaltes behalten hat
  3. Keine Bedenken hinsichtlich der Verkehrszuverlässigkeit bestehen sowie die gesundheitliche Eignung nachgewiesen ist und
  4. Entweder die fachliche Befähigung durch eine praktische Fahrprüfung nachgewiesen wird, oder die Erteilung seiner Lenkberechtigung unter den gleichen Voraussetzungen erfolgt ist, unter denen sie in Österreich erteilt wird.
Die Lenkberechtigung folgender Nicht-EWR-Staaten gilt mit einer in Österreich ausgestellten als gleichwertig:
  1. Für alle Klassen: Andorra, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz
  2. Für die Klasse B: Israel, Kanada, Republik Südafrika, Republik Südkorea (wenn sie nach dem 1. Jänner 1997 erteilt wurde), Vereinigte Staaten von Amerika.
Nur diese Nicht-EWR-Führerscheine können umgeschrieben werden. Die Inhaber von Führerscheinen aus anderen Nicht-EWR-Ländern müssen also zur Fahrprüfung.
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No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso.
Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein.
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Alt 14.06.2004, 13:39   #6
franznovak
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*Gott_sei_Dank* *schweißabwisch*
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Alt 14.06.2004, 13:54   #7
pc.net
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na, wer ist denn da auf besuch bei dir?
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Alt 14.06.2004, 15:31   #8
zed
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@franznovak
nicht dürfen heisst aber noch lange nicht nicht machen
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Alt 14.06.2004, 15:59   #9
renew
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Alter: 41
Beiträge: 5.552


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Zitat:
Original geschrieben von zed
@franznovak
nicht dürfen heisst aber noch lange nicht nicht machen
siehe Beispiel vom LouCypher....

Btw: Man darf sich als Österreicher mit 18 und Führerschein in Amerika auch noch kein Auto mieten. Bzw. bekommt man keines von den großen Autovermietern.
Denn wenn ich mich richtig erinnere ist das Mindestalter 21 - davor kannst dir keines mieten.

Und ich denke, dass wird in Österreich bei den Vermietern nicht viel anders sein.
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Alt 14.06.2004, 16:07   #10
zed
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Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


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du kannst dir ned mal als österreicher in österreich unter 21 ein halbwegs gscheides auto mieten. für ein richtig gscheits auto musst sogar 25 sein.

is so bei hertz, sixt, avis etc
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