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-   -   Frage: 16jährige Amis -> dürfen die bei uns autofahren ?? (http://www.wcm.at/forum/showthread.php?t=136837)

franznovak 14.06.2004 12:52

Frage: 16jährige Amis -> dürfen die bei uns autofahren ??
 
USA: Schein ab 16 J. Urlaub Ami (16 od. 17 J. alt) in Österr...

-> Darf er hier fahren ?? Eventuell ab 17 (L17) ??
.

LouCypher 14.06.2004 13:04

wohl kaum oder darfst im ami land mit 16 saufen weilst österreicher bist?

zed 14.06.2004 13:06

wär schlimm wenn das ginge.
ansonsten siehe loucypher ;)


amis können bei uns autofahren? - ah deswegen haben die auto-vermieter automatik autos :D

Carpediem 14.06.2004 13:11

siehe düringer chevy.... Zitat: "is a automatik, deppesicher, sogar die amis können damit fahren." :D

pc.net 14.06.2004 13:13

kurze suche in google:
http://www.fuerboeck.at/recht_einfac...mschreiben.htm

Zitat:

Besitzern einer in einem Nicht-EWR-Staat erteilten Lenkberechtigung wird ab Vollendung des 18. Lebensjahres auf Antrag eine österreichische Lenkberechtigung im gleichen Berechtigungsumfang erteilt, wenn
  1. Der Antragsteller nachweist, dass er sich zum Zeitpunkt der Erteilung der ausländischen Lenkberechtigung in dem betreffenden Staat während mindestens sechs Monaten aufhielt oder dort seinen Hauptwohnsitz hatte; dieser Nachweis entfällt, wenn der Antragsteller die Staatsbürgerschaft des Ausstellungsstaates des Führerscheines besitzt und bei Begründung des Hauptwohnsitzes in Österreich die ausländische Lenkberechtigung bereits besessen hat und die Behörde keine Zweifel am tatsächlichen Vorliegen des Hauptwohnsitzes oder sechsmonatigem Aufenthaltes in dem betreffenden Staat zum Zeitpunkt des Erwerbes der Lenkberechtigung hat.
  2. Der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz nach Österreich verlegt hat oder während seines Auslandsaufenthaltes behalten hat
  3. Keine Bedenken hinsichtlich der Verkehrszuverlässigkeit bestehen sowie die gesundheitliche Eignung nachgewiesen ist und
  4. Entweder die fachliche Befähigung durch eine praktische Fahrprüfung nachgewiesen wird, oder die Erteilung seiner Lenkberechtigung unter den gleichen Voraussetzungen erfolgt ist, unter denen sie in Österreich erteilt wird.
Die Lenkberechtigung folgender Nicht-EWR-Staaten gilt mit einer in Österreich ausgestellten als gleichwertig:
  1. Für alle Klassen: Andorra, Guernsey, Insel Man, Japan, Jersey, Monaco, San Marino, Schweiz
  2. Für die Klasse B: Israel, Kanada, Republik Südafrika, Republik Südkorea (wenn sie nach dem 1. Jänner 1997 erteilt wurde), Vereinigte Staaten von Amerika.
Nur diese Nicht-EWR-Führerscheine können umgeschrieben werden. Die Inhaber von Führerscheinen aus anderen Nicht-EWR-Ländern müssen also zur Fahrprüfung.

franznovak 14.06.2004 13:39

*Gott_sei_Dank* *schweißabwisch*
.

pc.net 14.06.2004 13:54

na, wer ist denn da auf besuch bei dir? ;)

zed 14.06.2004 15:31

@franznovak
nicht dürfen heisst aber noch lange nicht nicht machen ;)

renew 14.06.2004 15:59

Zitat:

Original geschrieben von zed
@franznovak
nicht dürfen heisst aber noch lange nicht nicht machen ;)

siehe Beispiel vom LouCypher.... :D

Btw: Man darf sich als Österreicher mit 18 und Führerschein in Amerika auch noch kein Auto mieten. Bzw. bekommt man keines von den großen Autovermietern.
Denn wenn ich mich richtig erinnere ist das Mindestalter 21 - davor kannst dir keines mieten.

Und ich denke, dass wird in Österreich bei den Vermietern nicht viel anders sein. ;)

zed 14.06.2004 16:07

du kannst dir ned mal als österreicher in österreich unter 21 ein halbwegs gscheides auto mieten. für ein richtig gscheits auto musst sogar 25 sein.

is so bei hertz, sixt, avis etc


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