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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.01.2004, 18:05   #1
Achilles
Master
 
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Frage Weiterbildung steuerlich abschreiben???

Hi,

wenn ich privat Prüfungen zum MCSE ablege um mich in Zukunft beruflich zu verändern (aus gesundheitlichen und familieren Gründen), gibt es Möglichkeiten die Kosten der Prüfungen und Unterlagen (Bücher, Kursunterlagen, etc.) steuerlich geltend zu machen?

Die Infos im Inet sind viel zu oberflächlich und auf Firmen zugeschnitten! (die ich gefunden habe)

Vielleicht findet sich unter den WCM-Lesern ja ein Steuerexperte!



danke im Voraus für jede Info
Hansl Wolfgang
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Alt 11.01.2004, 18:09   #2
Dr. Acula
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.05.2003
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nein.
nur beruflich veranlasste weiterbildungskosten.
du kannst es ja dann beim neuen arbeitgeber mit mehr gehalt honorieren lassen.

berufliche veränderung machst am besten in der arbeitslose(umschulung,etc.),dort zahlts der staat.

aber generell sollte man endlich weg vom der schulung auf kosten des staates.
mehr eigeninitiative würde unserem staat wirklich gut tun.
Dr. Acula ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 11.01.2004, 20:19   #3
Tarjan
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Falsch!
Seit der Steuerreform 2000 ist Weiter- und Ausbildung steuerlich absetzbar. Und da es dem Beruf dient, kann er den MSCE zu 100% von der Steuer absetzten. Privat wird er den wohl kaum brauchen.
____________________________________
Was ist klein, grün und dreieckig?
Ein kleines grünes Dreieck!


Bahnübergänge sind die härtesten Drogen der Welt! Ein Zug und du bist weg!
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Alt 12.01.2004, 11:10   #4
chrisne
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.08.2000
Beiträge: 3.692


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Zitat:
Original geschrieben von Tarjan
Falsch!
Seit der Steuerreform 2000 ist Weiter- und Ausbildung steuerlich absetzbar. Und da es dem Beruf dient, kann er den MSCE zu 100% von der Steuer absetzten. Privat wird er den wohl kaum brauchen.
bist sicher, dass due ausbildung auch absetzbar ist?
wo kann man das nachlesen.
das wäre ja was für jeden studenten, wenn er die studiumgebühren absetzen könnte.
kann ich mir irgendwie nicht vorstellen
chrisne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2004, 11:29   #5
Oli
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Ort: www.KRENGLBACH.at
Alter: 60
Beiträge: 5.267

Mein Computer

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Ja kann man - zumindest wenn die Ausbildung als solche anerkannt ist (wird bei den ren. Anbietern wie WIFI und BFI etc. mitgeteilt) und in einem Zusammenhang mit dem Beruf steht.

Z. B. Staplerschein ist nicht absetzbar für IT-Kräfte etc.

Ciao Oliver
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Alt 12.01.2004, 12:07   #6
Tarjan
Quantensingularität
 
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Alter: 55
Beiträge: 8.336


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Aus- und Fortbildungskosten

Kosten für die berufliche Fortbildung können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie in Zusammenhang mit der konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit liegen. Fortbildungskosten sollen dazu dienen, in einem bereits ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.


Ausbildungskosten, die im Rahmen der Ausbildung an allgemein bildenden Schulen oder einem Universitätsstudium anfallen, sind nicht abzugsfähig. Die Aufwendungen für kaufmännische oder bürotechnische Grundausbildungen werden von der Finanzverwaltung als Werbungskosten anerkannt.


Link: http://www.atikon.at/rechner/news.php?NS=11&ID=6#abc

auch noch interessant: http://www.oegkv.at/download/2003/01/kainzner1.pdf
http://www.carecomponents.at/downloa...ungskosten.pdf
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Alt 12.01.2004, 12:17   #7
chrisne
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.08.2000
Beiträge: 3.692


Standard

Zitat:
Original geschrieben von Tarjan
Aus- und Fortbildungskosten
Kosten für die berufliche Fortbildung können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie in Zusammenhang mit der konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit liegen. Fortbildungskosten sollen dazu dienen, in einem bereits ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.
ok. nichts neues. weiterbildung war schon immer absetzbar
Zitat:
Original geschrieben von Tarjan
Ausbildungskosten, die im Rahmen der Ausbildung an allgemein bildenden Schulen oder einem Universitätsstudium anfallen, sind nicht abzugsfähig. Die Aufwendungen für kaufmännische oder bürotechnische Grundausbildungen werden von der Finanzverwaltung als Werbungskosten anerkannt.


Link: http://www.atikon.at/rechner/news.php?NS=11&ID=6#abc

auch noch interessant: http://www.oegkv.at/download/2003/01/kainzner1.pdf
http://www.carecomponents.at/downloa...ungskosten.pdf
also nix für studenten
thx für die links
chrisne ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 12.01.2004, 14:04   #8
zed
Inventar
 
Registriert seit: 11.10.2000
Beiträge: 2.458


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msce ausbildung müsste prinzipiell absetzbar sein.

@achilles
einfach steuerhandbuch 2003 vom bmf runterladen. is recht interessant.

ev. auch noch die ausfüllhilfe zum e1 formular, nennt sich e2
____________________________________
Best regards, ZeD

--
\"Quis custodiet ipsos custodes?\" (Juvenal)
--
\"Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zurecht ein Sklave.\" (Aristoteles)
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Alt 12.01.2004, 17:32   #9
Dr. Acula
Gesperrt
 
Registriert seit: 25.05.2003
Beiträge: 1.492


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Zitat:
Original geschrieben von Tarjan
Aus- und Fortbildungskosten

Kosten für die berufliche Fortbildung können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie in Zusammenhang mit der konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit liegen. Fortbildungskosten sollen dazu dienen, in einem bereits ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.


Ausbildungskosten, die im Rahmen der Ausbildung an allgemein bildenden Schulen oder einem Universitätsstudium anfallen, sind nicht abzugsfähig. Die Aufwendungen für kaufmännische oder bürotechnische Grundausbildungen werden von der Finanzverwaltung als Werbungskosten anerkannt.


ausbildungskosten aber nur wenn man im naheverwandten beruf "tätig" ist.
Grundsätzlich sind Aus- und Fortbildungskosten nur dann abzugsfähig, wenn man schon einen Beruf ausübt. Fortbildungskosten für eine künftige Tätigkeit können bei nachweislicher Jobzusage aber bereits abgesetzt werden.

Unter die Aus- und Fortbildungskosten fallen vor allem die eigentlichen Kurskosten (Kursbeitrag), Kosten für Unterlagen, die Fahrtkosten und allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet) sowie Nächtigungskosten.

© 2000 - Bundesministerium für Finanzen


http://www.bmf.gv.at/steuern/richtli...2000/rz358.htm
Dr. Acula ist offline   Mit Zitat antworten
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