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Achilles 11.01.2004 18:05

Weiterbildung steuerlich abschreiben???
 
Hi,

wenn ich privat Prüfungen zum MCSE ablege um mich in Zukunft beruflich zu verändern (aus gesundheitlichen und familieren Gründen), gibt es Möglichkeiten die Kosten der Prüfungen und Unterlagen (Bücher, Kursunterlagen, etc.) steuerlich geltend zu machen?

Die Infos im Inet sind viel zu oberflächlich und auf Firmen zugeschnitten! (die ich gefunden habe)

Vielleicht findet sich unter den WCM-Lesern ja ein Steuerexperte!

:D

danke im Voraus für jede Info
Hansl Wolfgang

Dr. Acula 11.01.2004 18:09

nein.
nur beruflich veranlasste weiterbildungskosten.
du kannst es ja dann beim neuen arbeitgeber mit mehr gehalt honorieren lassen.

berufliche veränderung machst am besten in der arbeitslose(umschulung,etc.),dort zahlts der staat.

aber generell sollte man endlich weg vom der schulung auf kosten des staates.
mehr eigeninitiative würde unserem staat wirklich gut tun.

Tarjan 11.01.2004 20:19

Falsch!
Seit der Steuerreform 2000 ist Weiter- und Ausbildung steuerlich absetzbar. Und da es dem Beruf dient, kann er den MSCE zu 100% von der Steuer absetzten. Privat wird er den wohl kaum brauchen.

chrisne 12.01.2004 11:10

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Falsch!
Seit der Steuerreform 2000 ist Weiter- und Ausbildung steuerlich absetzbar. Und da es dem Beruf dient, kann er den MSCE zu 100% von der Steuer absetzten. Privat wird er den wohl kaum brauchen.

bist sicher, dass due ausbildung auch absetzbar ist?
wo kann man das nachlesen.
das wäre ja was für jeden studenten, wenn er die studiumgebühren absetzen könnte.
kann ich mir irgendwie nicht vorstellen

Oli 12.01.2004 11:29

Ja kann man - zumindest wenn die Ausbildung als solche anerkannt ist (wird bei den ren. Anbietern wie WIFI und BFI etc. mitgeteilt) und in einem Zusammenhang mit dem Beruf steht.

Z. B. Staplerschein ist nicht absetzbar für IT-Kräfte etc.

Ciao Oliver

Tarjan 12.01.2004 12:07

Aus- und Fortbildungskosten

Kosten für die berufliche Fortbildung können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie in Zusammenhang mit der konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit liegen. Fortbildungskosten sollen dazu dienen, in einem bereits ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.


Ausbildungskosten, die im Rahmen der Ausbildung an allgemein bildenden Schulen oder einem Universitätsstudium anfallen, sind nicht abzugsfähig. Die Aufwendungen für kaufmännische oder bürotechnische Grundausbildungen werden von der Finanzverwaltung als Werbungskosten anerkannt.


Link: http://www.atikon.at/rechner/news.php?NS=11&ID=6#abc

auch noch interessant: http://www.oegkv.at/download/2003/01/kainzner1.pdf
http://www.carecomponents.at/downloa...ungskosten.pdf

chrisne 12.01.2004 12:17

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Aus- und Fortbildungskosten
Kosten für die berufliche Fortbildung können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie in Zusammenhang mit der konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit liegen. Fortbildungskosten sollen dazu dienen, in einem bereits ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.

ok. nichts neues. weiterbildung war schon immer absetzbar
Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Ausbildungskosten, die im Rahmen der Ausbildung an allgemein bildenden Schulen oder einem Universitätsstudium anfallen, sind nicht abzugsfähig. Die Aufwendungen für kaufmännische oder bürotechnische Grundausbildungen werden von der Finanzverwaltung als Werbungskosten anerkannt.


Link: http://www.atikon.at/rechner/news.php?NS=11&ID=6#abc

auch noch interessant: http://www.oegkv.at/download/2003/01/kainzner1.pdf
http://www.carecomponents.at/downloa...ungskosten.pdf

also nix für studenten :)
thx für die links

zed 12.01.2004 14:04

msce ausbildung müsste prinzipiell absetzbar sein.

@achilles
einfach steuerhandbuch 2003 vom bmf runterladen. is recht interessant.

ev. auch noch die ausfüllhilfe zum e1 formular, nennt sich e2

Dr. Acula 12.01.2004 17:32

Zitat:

Original geschrieben von Tarjan
Aus- und Fortbildungskosten

Kosten für die berufliche Fortbildung können dann als Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn sie in Zusammenhang mit der konkret ausgeübten oder einer damit verwandten Tätigkeit liegen. Fortbildungskosten sollen dazu dienen, in einem bereits ausgeübten Beruf auf dem laufenden zu bleiben und den jeweiligen Anforderungen gerecht zu werden.


Ausbildungskosten, die im Rahmen der Ausbildung an allgemein bildenden Schulen oder einem Universitätsstudium anfallen, sind nicht abzugsfähig. Die Aufwendungen für kaufmännische oder bürotechnische Grundausbildungen werden von der Finanzverwaltung als Werbungskosten anerkannt.



ausbildungskosten aber nur wenn man im naheverwandten beruf "tätig" ist.
Grundsätzlich sind Aus- und Fortbildungskosten nur dann abzugsfähig, wenn man schon einen Beruf ausübt. Fortbildungskosten für eine künftige Tätigkeit können bei nachweislicher Jobzusage aber bereits abgesetzt werden.

Unter die Aus- und Fortbildungskosten fallen vor allem die eigentlichen Kurskosten (Kursbeitrag), Kosten für Unterlagen, die Fahrtkosten und allenfalls Tagesgelder (für die ersten fünf Tage, wenn der Kurs nicht am Wohnort oder Arbeitsort stattfindet) sowie Nächtigungskosten.

© 2000 - Bundesministerium für Finanzen


http://www.bmf.gv.at/steuern/richtli...2000/rz358.htm


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