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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 21.07.2003, 17:41   #1
flocky
Inventar
 
Registriert seit: 16.02.2002
Alter: 39
Beiträge: 3.880


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Standard blaumohn, opium-kick...

ein freund hat mir den link zu einer seite gegeben, is ein "drogen-forum" kann man sagen.
ich poste den link jetz mal vorsichtshalber nicht, ich weiß nicht ob das hier bzw. überhaupt erlaubt ist. anscheinend is das forum frei zugänglich.

nun zum punkt:

in dem thread is eine beschreibung wie man billig aus blaumohn, weinsäure und wasser (alles im supermarkt erhältlich) eine art opiat herstellen kann welches die typischen effekte hervorruft und angeblich 6 stunden anhält

1.) gibt es ein einheitliches gesetz dass die herstellung von opiaten aus diesen ganz einfachen mitteln verbietet? weil das verfahren is wirklich ganz einfach und lässt sich lt. thread in 1 stunde herstellen.
2.) sind solche foren wo wirklich deutig über den konsum und die herstellung von drogen geredet wird nicht in irgendeiner weise verboten?
3.) darf ich den link hier im forum posten? die seite hat natürlich einen disclaimer.
4.) wenn das irgendwie hier unerwünscht is natürlich closen/löschen etc.
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Alt 21.07.2003, 17:44   #2
Pioneer
Inventar
 
Registriert seit: 27.03.2001
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____________________________________
Prost

Pioneer

In Russland zählt Bier seit einigen Jahren offiziell zu den nichtalkoholischen Getränken. Durch diese Änderung wollte man den Wodka-Konsum zurückdrängen, der Plan ist bisher jedoch nicht aufgegangen. (c) Wikipedia
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Alt 21.07.2003, 17:46   #3
valo
Inventar
 
Registriert seit: 15.11.2000
Alter: 43
Beiträge: 7.684


Standard

ich würde den link hier nicht posten...
____________________________________
Yeah, yo mama dresses you funny and you need a mouse to delete files.
Jabber-ID: valo [at] cargal \'.\' org

Infected Mushroom and Barri Saharof - Live in Eilat Desert Israel 24-10-2002
A*S*Y*S - SSL-Pickup 21-10-2002
Dj Tiesto - Forbidden Paradise 8/Mystic Swamp
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Alt 21.07.2003, 17:51   #4
running_wild
Veteran
 
Registriert seit: 03.06.2000
Alter: 46
Beiträge: 496


Standard

Wennst billig einen Kick haben willst dann koch Fliegenpilze aus oder ärgere eine Kröte und schleck dann das abgesonderte Sekret ab.
running_wild ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2003, 17:54   #5
frazzz
Inventar
 
Registriert seit: 11.01.2003
Beiträge: 5.292


Standard

Zitat:
Original geschrieben von running_wild
Wennst billig einen Kick haben willst dann koch Fliegenpilze aus oder ärgere eine Kröte und schleck dann das abgesonderte Sekret ab.

selbst Fliegenpilze zu finden ist bei uns verboten
____________________________________
pssst

tanj


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Alt 21.07.2003, 18:46   #6
gaelic
nugent
 
Registriert seit: 28.08.2001
Beiträge: 2.500


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hab zuhause schon ein paar fliegenpilze "gefunden" ... muss ich jetzt ins gfängnis???
____________________________________
kill it & grill it
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Alt 21.07.2003, 19:03   #7
maxb
Großmeister
 
Benutzerbild von maxb
 
Registriert seit: 06.08.2001
Ort: Wien
Beiträge: 5.077

Mein Computer

Standard Re: blaumohn, opium-kick...

Zitat:
Original geschrieben von flocky
weil das verfahren is wirklich ganz einfach und lässt sich lt. thread in 1 stunde herstellen.
was ist das für eine logik, nur weils's einfach ist

viele sachen sind einfach und trotzdem "verboten". z.B. kannst ganz geschwind und einfach jemand etwas klauen, jemand eine aufs aug hauen oder mit dem auto zu schnell fahren. ist alles ganz einfach ... aber unter strafe gestellt

wenn du den link ned posten willst, dann poste doch eine wortkombination mit dem man das ganze mit google findet
____________________________________

www.maxb.cc
und www.bikeandbeer.info
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Alt 21.07.2003, 19:04   #8
flocky
Inventar
 
Registriert seit: 16.02.2002
Alter: 39
Beiträge: 3.880


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Standard

ich posts jetz mal

Edit by Enjoy:

xtcforum kann man auch suchen
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Alt 21.07.2003, 20:03   #9
callas
Inventar
 
Registriert seit: 19.01.2000
Ort: Leoben
Alter: 57
Beiträge: 3.128

Mein Computer

Standard Re: blaumohn, opium-kick...

Zitat:
Original geschrieben von flocky


1.) gibt es ein einheitliches gesetz dass die herstellung von opiaten aus diesen ganz einfachen mitteln verbietet? weil das verfahren is wirklich ganz einfach und lässt sich lt. thread in 1 stunde herstellen.
das österr. Suchtmittelgesetz:

§ 1. (1) Diesem Bundesgesetz unterliegen Suchtgifte, psychotrope
Stoffe und Vorläuferstoffe.

(2) Suchtmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Suchtgifte und
psychotrope Stoffe.

§ 2. (1) Suchtgifte im Sinne dieses Bundesgesetzes sind Stoffe und
Zubereitungen, die durch die Einzige Suchtgiftkonvention vom
30. März 1961 zu New York, BGBl. Nr. 531/1978, in der Fassung des
Protokolls vom 25. März 1972 zu Genf, BGBl. Nr. 531/1978,
Beschränkungen hinsichtlich der Erzeugung (Gewinnung und
Herstellung), des Besitzes, Verkehrs, der Ein-, Aus- und Durchfuhr,
der Gebarung oder Anwendung unterworfen und mit Verordnung des
Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales als Suchtgifte
bezeichnet sind.

(2) Als Suchtgifte im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten ferner
Stoffe und Zubereitungen, die durch das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über psychotrope Stoffe vom 21. Februar 1971 zu Wien, BGBl.
III Nr. 148/1997, Beschränkungen im Sinne des Abs. 1 unterworfen, in
den Anhängen I und II dieses Übereinkommens enthalten und im
Hinblick darauf, daß sie auf Grund ihrer Wirkung und Verbreitung ein
den Suchtgiften im Sinne des Abs. 1 vergleichbares
Gefährdungspotential aufweisen, mit Verordnung des Bundesministers
für Arbeit, Gesundheit und Soziales Suchtgiften gleichgestellt sind.

(3) Weitere Stoffe und Zubereitungen können mit Verordnung des
Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales Suchtgiften
gleichgestellt werden, wenn sie auf Grund ihrer Wirkung und
Verbreitung ein den Suchtgiften im Sinne des Abs. 1 vergleichbares
Gefährdungspotential aufweisen.

(4) Nach Maßgabe der Einzigen Suchtgiftkonvention und dieses
Bundesgesetzes unterliegen auch Mohnstroh und die Cannabispflanze
den im Abs. 1 angeführten Beschränkungen.

§ 3. (1) Psychotrope Stoffe im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
Stoffe und Zubereitungen, die durch das Übereinkommen der Vereinten
Nationen über psychotrope Stoffe Beschränkungen im Sinne des § 2
Abs. 1 unterworfen, in den Anhängen III und IV dieses Übereinkommens
enthalten und mit Verordnung des Bundesministers für Arbeit,
Gesundheit und Soziales als psychotrope Stoffe bezeichnet sind.

(2) Weitere Stoffe und Zubereitungen können mit Verordnung des
Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales psychotropen
Stoffen gleichgestellt werden, wenn sie auf Grund ihrer Wirkung und
Verbreitung ein den psychotropen Stoffen im Sinne des Abs. 1
vergleichbares Gefährdungspotential aufweisen.

§ 4. Vorläuferstoffe im Sinne dieses Bundesgesetzes sind die im
Artikel 1 Abs. 2 lit. a in Verbindung mit dem Anhang der Verordnung
(EWG) Nr. 3677/90 des Rates vom 13. Dezember 1990 über Maßnahmen
gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur unerlaubten Herstellung
von Suchtstoffen und psychotropen Substanzen, ABl. Nr. L 357/1 vom
20. Dezember 1990, bezeichneten Stoffe und Zubereitungen.
Zitat:

2.) sind solche foren wo wirklich deutig über den konsum und die herstellung von drogen geredet wird nicht in irgendeiner weise verboten?
§ 29. Wer in einem Druckwerk, einem Laufbild oder sonst öffentlich
zum Mißbrauch von Suchtgift auffordert oder ihn in einer Art
gutheißt, die geeignet ist, einen solchen Mißbrauch nahezulegen, ist
vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

Zitat:

3.) darf ich den link hier im forum posten? die seite hat natürlich einen disclaimer.
würde ich nicht empfehlen ....
callas ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 21.07.2003, 20:08   #10
flocky
Inventar
 
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Alter: 39
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Standard Re: Re: blaumohn, opium-kick...

Zitat:
Original geschrieben von callas
§ 29. Wer in einem Druckwerk, einem Laufbild oder sonst öffentlich
zum Mißbrauch von Suchtgift auffordert oder ihn in einer Art
gutheißt, die geeignet ist, einen solchen Mißbrauch nahezulegen, ist
vom Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit
Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.


danke (auch für die anderen gesetze)
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