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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 11.08.2006, 23:51   #11
Chrisi99
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ich hab mich ja ehrlich besonders deshalb gewundert, weil irgendwo bei der Gewährleistung ja etwas von "für den Übernehmer günstigen Art und Weise" oder Ähnlich steht, und für mich wurde das alles andere als günstig ausgelegt
____________________________________
Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis ist, das es in der Theorie keinen Unterschied zwischen Theorie und Praxis gibt, in der Praxis aber schon.

Wer schreibt, der bleibt!
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Alt 12.08.2006, 02:20   #12
Rotinom
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Ich würde nie zu ONE oder zu einem anderen Betreiber fahren. Ich fahre immer zum jeweiligen Servicecenter. Z.B. Motorola im 21. in der Ignatz Köck Straße.

Oder zu einem Nokia Service Center... oder Richtung Philadelphia Brücke wenn ich ein Samsung mein eigen nenne.

ONE bekommt von meinen Gewährleistungsfällen/ansprüchen gar nichts mit. Beim Hersteller hast außerdem Garantie, das hin und herschicken zum Netzbetreiber kannst die somit ersparen.

Bei vielen Servicecentern brauchst nicht mal die Rechnung mitnehmen. Bei Motorola hast 1 Jahr Garantie ab Kaufdatum ohne Rechnung, zwei Jahre mit.

Heutzutage ist es ja fast schon so, dass JEDES neue Handy seine Macken hat. Ein Software update kann da nie schaden! ;-)
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Alt 12.08.2006, 08:59   #13
Chrisi99
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Zitat:
Original geschrieben von Rotinom
Ich würde nie zu ONE oder zu einem anderen Betreiber fahren. Ich fahre immer zum jeweiligen Servicecenter. Z.B. Motorola im 21. in der Ignatz Köck Straße.

Oder zu einem Nokia Service Center... oder Richtung Philadelphia Brücke wenn ich ein Samsung mein eigen nenne.

ONE bekommt von meinen Gewährleistungsfällen/ansprüchen gar nichts mit. Beim Hersteller hast außerdem Garantie, das hin und herschicken zum Netzbetreiber kannst die somit ersparen.

Bei vielen Servicecentern brauchst nicht mal die Rechnung mitnehmen. Bei Motorola hast 1 Jahr Garantie ab Kaufdatum ohne Rechnung, zwei Jahre mit.

Heutzutage ist es ja fast schon so, dass JEDES neue Handy seine Macken hat. Ein Software update kann da nie schaden! ;-)
gut zu wissen! danke!
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Alt 12.08.2006, 09:35   #14
Qsecofr
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stimmt ich kann mich erinnern als bei meinem notebook das cdrom eingangen ist hat der händler auch gemeint es gibt keine garantie mehr und hin und her, also direkt zu hp die haben gmeint kein prob ich kanns in einer woche abholen, und haben den händler sogar angerufen was sie eigentlich für einen blödsinn erzählen...
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Alt 12.08.2006, 10:42   #15
Chrisi99
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Zitat:
Original geschrieben von Qsecofr
stimmt ich kann mich erinnern als bei meinem notebook das cdrom eingangen ist hat der händler auch gemeint es gibt keine garantie mehr und hin und her, also direkt zu hp die haben gmeint kein prob ich kanns in einer woche abholen, und haben den händler sogar angerufen was sie eigentlich für einen blödsinn erzählen...
Aber in meinem Fall wäre es ja auf Gewährleistung (gesetzlich verpflichtend) und nicht um Garantie (=Gnade) gegangen!
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Alt 12.08.2006, 12:31   #16
LouCypher
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bei der gewährleistung geht es darum den fehler in einer angemessenen frist zu beheben und nicht um den sofortaustausch. Es stimmt schon das zb. bei edv hardware ein defektes teil meist sofort getauscht wird aber das ist ein service vom händler und kein anspruch. Ersatzgerät und 14-Tage sind absolut ok.

Grad beim handy, wieviele kaufen sich so ein teil, am nächsten tag fällt aus dem fenster und sie wollen ein neues auf gewährleistung, obwohl sie für den defekt selber verantwortlich sind? Ist doch klar dass das nicht so leicht geht, schliesslich sind das ja alle keine samariter sondern wollen geld verdienen.
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Greetings
LouCypher
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Alt 12.08.2006, 12:48   #17
JetStreamer
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Ich bin vor einiger Zeit zum One-Shop, weil bei meinem Z500 das Glas über dem Aussendisplay gebrochen ist und ich mich mal über die Kosten informieren wollte. Die haben sich schon ziemlich gewundert, daß ich nicht einmal etwas von Gewährleistung erwähnt habe. Solche Ehrlichkeit sind die nicht gewöhnt.
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Alt 12.08.2006, 14:04   #18
Chrisi99
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ich denk mir nur, wenn ich mir die Texte auf Konsument.at durchles, dass ich irgendwie quasi ein Recht gehabt hätte... aber so sind die Juristentexte

Zitat:
Gewährleistungsbehelfe

Die Grundidee: Zuerst soll der Käufer und Übernehmer vom gewährleistungspflichtigen Verkäufer und Übergeber Verbesserung oder Austausch der mangelhaften Sache verlangen; nur in zweiter Linie kann man Preisminderung oder – bei nicht geringfügigen Mängeln – sogar die Vertragsauflösung (Wandlung) verlangen. Diese gilt nicht nur für Kaufverträge sondern ebenso für Werkverträge.

Verbesserung und Austausch

Je nachdem, welcher Mangel zu beklagen ist, kann man also zunächst nur Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder einen Austausch verlangen.

Die Wahl zwischen Verbesserung und Austausch liegt beim Käufer. Man kann sich also grundsätzlich aussuchen, ob der Vertragspartner reparieren oder austauschen soll. Das Wahlrecht hat aber eine Grenze: Wenn das gewählte Mittel unmöglich ist oder einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, dann bleibt nur das jeweils andere Mittel.

TIPP:
Insbesondere bei fabriksneuen Waren „von der Stange“ – seien es Elektrogeräte oder Neuwagen – wird sich häufig der Austausch gegen eine mangelfreie Ware empfehlen.
Wenn man Verbesserung verlangt, sollte man schriftlich festhalten, dass es sich um eine „kostenlose Verbesserung“ und nicht um einen kostenpflichtigen Reparaturauftrag handelt.
Egal welchen Behelf man wählt, Sie sollten jedenfalls verlangen, dass der Verkäufer Ihre Aufforderung innerhalb einer angemessenen Nachfrist (Enddatum angeben) erledigt. Es darf nicht ewig dauern.
http://www.konsument.at/konsument/de...579&text=text2
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