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Alt 17.03.2006, 12:07   #21
Marc
Inventar
 
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Beiträge: 3.197


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Was die Sache inhaltlich angeht: Ich halte die Widerrufsbelehrung im unteren Drittel der AGB ohne weitere Hinweise darauf für nicht ausreichend... Damit sollte die Sache klar sein.


Zitat:
Original geschrieben von Gandalf
Das einzige was sie haben ist deine dynamische Ip. Und mit der Anfrage wer die IP wann hatte können sie sich brausen gehn. Dazu brauchen sie einen richterlichen Beschluss und selbst der darf es nur erlauben wenn auf den vorgeworfenen Delikt ein strafrahmen von über einem Jahr Haft steht...
Das gilt aber nur noch für Deutschland und ist selbst dort umstritten. In Österreich hat der OGH die Auffassung, Informationen über dynamisch vergebene IP-Adressen seien als grundrechtlich geschützte Verkehrsdaten nur unter den strengen Voraussetzungen der § 149a StPO (Ö) abrufbar, ausdrücklich verworfen.

Und selbst wenn die IP-Adresse nur nach einer entspr. Anordnung i.S.d. StPO erlangt werden kann. Gibt jemand falsche Daten an, um den Dienst zu nutzen, liegt doch der Anfangsverdacht eines Betrugs nahe. Und da der mittels einer Endeinrichtung begangen wurde, wäre selbst in Deutschland die Aufdeckung der Identität hinter der IP nach §§ 100g, 100h StPO (D) möglich.
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Alt 17.03.2006, 12:31   #22
Br@in
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Beiträge: 1.469


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Zitat:
Original geschrieben von Perseus
Hallo,
ja Nerven hab ich schon, nur wenn ich vorher weiß, dass es aussichtslos ist, dann zahl ich natürlich jetzt lieber 30 Euro bzw. 33 mit Mahnspesen, also dann später ein vielfaches, darum auch die Frage hier.
Wieso vielfaches? An den Betreiber höchstens die 30EUR + Mahnspesen.
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre das auch das Maximum.
____________________________________
Science is like sex ...
sometimes something useful comes out...
BUT THATS NOT THE REASON WHY WE ARE DOING IT!!!
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Alt 17.03.2006, 12:41   #23
Wembley
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Beiträge: 135


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Zitat:
Original geschrieben von gms76
In der letzten Sendung war eh´ ein ähnlicher Fall. (Teilnahme an einer Kundenbefragung - dafür bekam man einen MP3 Player mit einem Wert von etwa 30 Euro - dafür musste man dann eine Anmeldegebühr von 130 Euro bezahlen) Die haben dort geraten, nicht zu bezahlen. Aber du kannst dich ha Sicherheitshalber an die AK oder Konsument wenden.
Ja, da ging es um die Seite tricky.at. Betrieben von einem ca. 20jährigen aus Norddeutschland, dessen Firma eine englische Limited ist. Die Gebühr von 120 Euro ist auch hier ganz unten versteckt. Auch da spuckt die Google-Suche sehr viel dazu aus. Immerhin hat der T.O. (Betreiber von tricky.at) die zweifelhafte Ehre, von Pro7 das "Fass ohne Boden" überreicht bekommen zu haben. Besser gesagt, einer seiner "Freunde" hat diese entgegengenommen, der T.O. war nicht da.

Da gibt es noch eine Seite, die in diese Richtung geht. dvden.de heißt sie. Hier wird eine Gratis-DVD versprochen, aber wenn man sich anmeldet, hat man ein DVD-Abo (alle drei Monate eine DVD) picken. Preis: 108 Euro im Jahr. Zahlbar natürlich im Voraus. Die Firma ist wieder eine englische Limited und der Betreiber dürfte Österreicher sein. Jedenfalls den schriftlichen Widerruf muss man nach Traun schicken.

Gruß
Wembley
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Alt 17.03.2006, 12:53   #24
Wembley
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Beiträge: 135


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Zitat:
Original geschrieben von Marc
Gibt jemand falsche Daten an, um den Dienst zu nutzen, liegt doch der Anfangsverdacht eines Betrugs nahe.
Manche dieser Betreiber drohen in der Tat mit einer Betrugsanzeige. Aber in vielen Fällen haben die dabei schlechte Karten. Wenn jemand davon ausgeht, einen kostenlosen Dienst zu nutzen, wird man kaum von einer Betrugsabsicht ausgehen können. Da ist unter anderem der Betreiber in die Pflicht zu nehmen, etwaige Preisangeben deutlich zu gestalten. Vor allem wenn man bedenkt, dass man auch bei seriösen Leitfäden a la "Wie bewege ich mich im Internet" dazu animiert wird, aus bekannten Gründen nicht seine wahren Daten anzugeben.

Gruß
Wembley
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Alt 17.03.2006, 15:07   #25
Perseus
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Hallo,


die Arbeiterkammer meint dies zu dem Fall, denen hab ich gestern einen Mail geschickt, heute schon die Antwort, nicht schlecht wie ich finde, gemailt wurde folgendes:

"Bezüglich Ihrer Anfrage zur Vertragsverpflichtung zum Thema :http://www.iqbattle.de/index.php?w=0läßt sich folgendes feststellen: Das auf der Homepage einzusehende Widerrufsrecht ist unserer Ansicht nach nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend umfassend und deutlich ausgeführt. Ist dies der Fall, so verlängert sich grundsätzlich das zustehende Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften auf drei Monate, der Widerruf könnte damit dem Unternehmen auch jetzt noch mitgeteilt werden. Dies sollte vorsichtshalber nicht nur per e-mail sondern eventuell - aus Gründen der Beweisbarkeit - auch mittels eingeschriebenem Brief erfolgen. Inwieweit derartige Unternehmen dennoch weitere Maßnahmen ergreifen, ist unserer Erfahrung nach höchst unterschiedlich, manche Unternehmen rühren sich in der Folge gar nicht mehr, andere wiederum betreiben Ihre "Forderung" allerdings auch weiter. Im Fall von derartigen grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten können Sie sich zwecks Intervention insbesondere auch an die dafür eingerichtete Beratungsstelle wenden:"


Die Telekom hat mich heute auch angerufen, denen muss ich eine Mail an abuse@aon.at schicken, mit dem Inhalt der Mail von iqbattle und dem genauen Sachverhalt, an ihre Rechtsabteilung, mal sehen was die sagen.


Danke,

Roman.
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Alt 17.03.2006, 15:27   #26
gms76
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Na hoffentlich kriegt der Betreiber der Seite auf den Deckel. Ist zwar einer von vielen, aber besser als nix.

Ja, ja; wenn man hundert mp3s zu Hause auf dem Rechner hat, kriegt man gleich eine Klage um ein paar tausend Euro auf den Hals. Aber wenn man Internetsurfer abzockt, dann ist das ok.
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gms76 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 16:15   #27
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Und ausserdem - IMHO ist ein Rechnungsversand per Mail ohne Signierung nicht gültig - d. h. das Mail ist im juristischem Sinne keine Rechnung, und daher braucht man sowieso schon gar nichts zahlen. . .

Ciao Oliver
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lg Oliver

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Oli ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 17:58   #28
Wembley
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Zitat:
Original geschrieben von Oli
Und ausserdem - IMHO ist ein Rechnungsversand per Mail ohne Signierung nicht gültig - d. h. das Mail ist im juristischem Sinne keine Rechnung, und daher braucht man sowieso schon gar nichts zahlen. . .

Ciao Oliver
Ich denke, es geht hier hauptsächlich darum, ob überhaupt ein Anspruch auf Zahlung besteht bzw. ob ein Vertrag abgeschlossen wurde. Ob die Rechnung per Mail (meistens als PDF-Anhang) verschickt wird, dürfte weniger das Problem sein. Abgesehen davon, dass die Forderungen oft einem Inkasso-Büro übergeben werden und diese sowohl per Mail als auch per Post ihre Mahnungen zustellen lässt. Der letzte ultimative Schritt wäre dann der gerichtliche Mahnbescheid. Wenn man dem innerhalb einer gewissen Frist widerspricht, kommt das alles vor Gericht. Allerdings sind viele Anbieter aus bekannten Gründen nicht erpicht darauf.

Gruß
Wembley
Wembley ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 21:20   #29
Perseus
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So,

die Mail der Telekom ist auch schon eingetroffen, viel stand nicht drinn, glaub nicht, dass sie sich wirklich mit dem Fall auseinander gesetzt haben, weil auch die Anrede nicht persönlich war, haben wohl eher kurz meine Mail überfolgen, kurz gemacht bloß dieses:


"Sehr geehrte Damen und Herren

Daten werden nur auf gerichtliche Anfrage (Gerichtsbeschluss) an die zuständigen Behörden ausgeliefert.

Keinesfalls werden von uns Kundendaten oder Logdaten an Dritte weitergegeben, wenn keine gesetzliche Notwendigkeit besteht.

Wir empfehlen Ihnen trozdem beistand bei den geeigneten Stellen (zB Konsumentenschutz, Rechtsberatung, etc) zu holen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Abuse Team"


Ja, Konsumentenschutz hab ich ja wie oben beschrieben ja schon kontaktiert und die Meinung auch schon dazu über Mail erhalten, jeder verweist auf andere, also entweder Rechtsanwalt nehmen oder einfach abwarten, um wirklich Klarheit darüber zu bekommen wie man sich jetzt nun verhalten soll,ich ziehe jetzt mal zweiteres vor.

Schönen Gruß,

Roman.
Perseus ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.03.2006, 21:59   #30
Wembley
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Die Telekom kann in diesem Fall in der Tat nicht viel machen. Der einzige Fall, wo sie damit in Berührung kommen könnte, wäre, wie oben geschildert, eine von der Justiz verlangte Herausgabe der Daten. Ob es überhaupt dazu kommt, darf bezweifelt werden. Außerdem ist z.B. die IP-Adresse kein Beweis für einen Vertragsabschluss. Sowas kann bestenfalls als (schwaches) Indiz gelten.

Gruß
Wembley
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