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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#21 | |
Inventar
Registriert seit: 01.03.2000
Beiträge: 3.197
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![]() Was die Sache inhaltlich angeht: Ich halte die Widerrufsbelehrung im unteren Drittel der AGB ohne weitere Hinweise darauf für nicht ausreichend... Damit sollte die Sache klar sein.
Zitat:
Und selbst wenn die IP-Adresse nur nach einer entspr. Anordnung i.S.d. StPO erlangt werden kann. Gibt jemand falsche Daten an, um den Dienst zu nutzen, liegt doch der Anfangsverdacht eines Betrugs nahe. Und da der mittels einer Endeinrichtung begangen wurde, wäre selbst in Deutschland die Aufdeckung der Identität hinter der IP nach §§ 100g, 100h StPO (D) möglich. |
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#22 | |
Elite
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Beiträge: 1.469
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![]() Zitat:
Wenn Du eine Rechtsschutzversicherung hast, wäre das auch das Maximum.
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Science is like sex ... sometimes something useful comes out... BUT THATS NOT THE REASON WHY WE ARE DOING IT!!! |
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#23 | |
Senior Member
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Beiträge: 135
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![]() Zitat:
Da gibt es noch eine Seite, die in diese Richtung geht. dvden.de heißt sie. Hier wird eine Gratis-DVD versprochen, aber wenn man sich anmeldet, hat man ein DVD-Abo (alle drei Monate eine DVD) picken. Preis: 108 Euro im Jahr. Zahlbar natürlich im Voraus. Die Firma ist wieder eine englische Limited und der Betreiber dürfte Österreicher sein. Jedenfalls den schriftlichen Widerruf muss man nach Traun schicken. Gruß Wembley |
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#24 | |
Senior Member
![]() Registriert seit: 17.04.2001
Beiträge: 135
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![]() Zitat:
Gruß Wembley |
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#25 |
Master
![]() Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696
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![]() Hallo,
die Arbeiterkammer meint dies zu dem Fall, denen hab ich gestern einen Mail geschickt, heute schon die Antwort, nicht schlecht wie ich finde, gemailt wurde folgendes: "Bezüglich Ihrer Anfrage zur Vertragsverpflichtung zum Thema :http://www.iqbattle.de/index.php?w=0läßt sich folgendes feststellen: Das auf der Homepage einzusehende Widerrufsrecht ist unserer Ansicht nach nicht den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend umfassend und deutlich ausgeführt. Ist dies der Fall, so verlängert sich grundsätzlich das zustehende Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften auf drei Monate, der Widerruf könnte damit dem Unternehmen auch jetzt noch mitgeteilt werden. Dies sollte vorsichtshalber nicht nur per e-mail sondern eventuell - aus Gründen der Beweisbarkeit - auch mittels eingeschriebenem Brief erfolgen. Inwieweit derartige Unternehmen dennoch weitere Maßnahmen ergreifen, ist unserer Erfahrung nach höchst unterschiedlich, manche Unternehmen rühren sich in der Folge gar nicht mehr, andere wiederum betreiben Ihre "Forderung" allerdings auch weiter. Im Fall von derartigen grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten können Sie sich zwecks Intervention insbesondere auch an die dafür eingerichtete Beratungsstelle wenden:" Die Telekom hat mich heute auch angerufen, denen muss ich eine Mail an abuse@aon.at schicken, mit dem Inhalt der Mail von iqbattle und dem genauen Sachverhalt, an ihre Rechtsabteilung, mal sehen was die sagen. Danke, Roman. |
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#26 |
Zuhörer
![]() Registriert seit: 31.12.2002
Ort: Mödling
Beiträge: 823
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![]() Na hoffentlich kriegt der Betreiber der Seite auf den Deckel. Ist zwar einer von vielen, aber besser als nix.
Ja, ja; wenn man hundert mp3s zu Hause auf dem Rechner hat, kriegt man gleich eine Klage um ein paar tausend Euro auf den Hals. Aber wenn man Internetsurfer abzockt, dann ist das ok. ![]()
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a life less ordinary = 42 Hi! I\'m a signature worm! Copy me into your signature file to help me spread. |
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#27 |
<< Gayliebt >>
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![]() Und ausserdem - IMHO ist ein Rechnungsversand per Mail ohne Signierung nicht gültig - d. h. das Mail ist im juristischem Sinne keine Rechnung, und daher braucht man sowieso schon gar nichts zahlen. . .
Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#28 | |
Senior Member
![]() Registriert seit: 17.04.2001
Beiträge: 135
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![]() Zitat:
Gruß Wembley |
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#29 |
Master
![]() Registriert seit: 28.09.2000
Beiträge: 696
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![]() So,
die Mail der Telekom ist auch schon eingetroffen, viel stand nicht drinn, glaub nicht, dass sie sich wirklich mit dem Fall auseinander gesetzt haben, weil auch die Anrede nicht persönlich war, haben wohl eher kurz meine Mail überfolgen, kurz gemacht bloß dieses: "Sehr geehrte Damen und Herren Daten werden nur auf gerichtliche Anfrage (Gerichtsbeschluss) an die zuständigen Behörden ausgeliefert. Keinesfalls werden von uns Kundendaten oder Logdaten an Dritte weitergegeben, wenn keine gesetzliche Notwendigkeit besteht. Wir empfehlen Ihnen trozdem beistand bei den geeigneten Stellen (zB Konsumentenschutz, Rechtsberatung, etc) zu holen. Mit freundlichen Grüßen Ihr Abuse Team" Ja, Konsumentenschutz hab ich ja wie oben beschrieben ja schon kontaktiert und die Meinung auch schon dazu über Mail erhalten, jeder verweist auf andere, also entweder Rechtsanwalt nehmen oder einfach abwarten, um wirklich Klarheit darüber zu bekommen wie man sich jetzt nun verhalten soll,ich ziehe jetzt mal zweiteres vor. Schönen Gruß, Roman. |
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#30 |
Senior Member
![]() Registriert seit: 17.04.2001
Beiträge: 135
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![]() Die Telekom kann in diesem Fall in der Tat nicht viel machen. Der einzige Fall, wo sie damit in Berührung kommen könnte, wäre, wie oben geschildert, eine von der Justiz verlangte Herausgabe der Daten. Ob es überhaupt dazu kommt, darf bezweifelt werden. Außerdem ist z.B. die IP-Adresse kein Beweis für einen Vertragsabschluss. Sowas kann bestenfalls als (schwaches) Indiz gelten.
Gruß Wembley |
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