Zitat:
Original geschrieben von Hannes
Zustaendig ist die oesterr. Verwertungsgesellschaft AKM www.akm.co.at
Dort gibts einen Link "Musik im WWW". Und dort wird Dir sicherlich geholfen.
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Danke mal für den Tipp!
hmmm, ja, AKM ist mir ein Begriff
Zitat:
Die interaktive Übermittlung von urheberrechtlich geschützten Werken über Datennetze fällt unter das Recht der Zugänglichmachung (making available), eine Unterart des Rechts der öffentlichen Wiedergabe (communication to the public).
Zusätzlich zum Recht der öffentlichen Wiedergabe sind Vervielfältigungsrechte zu erwerben. Vor den eigentlichen On-Line-Nutzungen liegen vorausgehende Vervielfältigungen wie z.B. die Umwandlung von Ton/Bildtonträgeraufnahmen in ein digitales Dateiformat mit oder ohne Komprimierung (MP3 etc.). Bei On-Line-Nutzungen finden eine Vielzahl von Vorgängen statt, die Vervielfältigungen darstellen, wie z.B. das Hinaufladen auf den Serverrechner (uploading).
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ich denk mal "Recht der Zugänglichmachung (making available)" passt schon mal gut. das recht der Vervielfältigung versteh ich nicht ganz, da extern ja nicht vervielfältig werden soll/kann. die meinen anscheinend nur das Umwandeln der CD's in ein streaming fähiges Format (wahrscheinlich).
da musst ja wirklich für jeden piep zahlen
leider funktioniert gerade die Online Abfrage der Nutzungsgebühren nicht, wär schon gespannt darauf gewesen.
ich denke der begriff "Webcasting" ist für meinen Fall der richtige
na toll, mechanische vervielfältigung ist wieder einen andere Gesellschaft, ziemlich kompliziert ist das alles....