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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 02.07.2003, 00:12   #11
leatherman
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Alter: 66
Beiträge: 604


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Du kannst versuchen unter Nachweis der Bestellung, Rechnung, Zahlungsbeleg etc. einen Herausgabeanspruch beim Konkursgericht geltendzumachen, da das board ja nicht unter die Konkursmasse fällt.
Dann kriegst Du im Idealfall das kaputte board und kannst Garantieansprüche an den Hersteller richten. Ob es sich auszahlt?
Grüsse
leatherman
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