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teotmb 01.07.2003 11:09

Firma im Konkurs -> was tun?
 
Hallo miteinander,

hab vor einiger Zeit bei office-trade ein meinboard bestellt, welches sich als defekt herausgestellt hat. Nachdem ich das Board (gegen Übernahmebesteätigung) zurückgebracht habe, wurde mir seitens der Firma mitgeteilt, dass ich eine Gutschrift bekomme.

Hab demnach ein anderes Board bestellt, aber nie bekommen, da Firma in Konkurs.

Besteht die Möglichkeit gegenüber dem Vertrieb des Mainboards einen Umtausch geltend zu machen?

Weiß jemand, wie man gegenüber einer im Konkurs gegangenen Firma seine Forderungen anmelden (in welcher Form usw.)

Vielen Dank und mfg,

teotmb

Tamarah 01.07.2003 11:20

Re: Firma im Konkurs -> was tun?
 
Zitat:

Original geschrieben von teotmb
Weiß jemand, wie man gegenüber einer im Konkurs gegangenen Firma seine Forderungen anmelden (in welcher Form usw.)
Du müsstest herausfinden, wer der Masseverwalter ist, steht glaub ich im Firmenbuch, welches kostenpflichtig eingesehen werden kann, z.B. über deinen TA-Account, falls du einen hast, oder bei Gericht, aber frag mich jetzt nicht bei welchem.
Es ist auch fraglich, ob und wieviel du auf diesem Wege bekommst, kommt auf die Quote an.

jay_R 01.07.2003 11:36

Echt wahr, DIESE da sind in Konkurs?

teotmb 01.07.2003 11:47

Hier sieht man, dass die Firma im Konkurs ist.

Hab auch schon beim Massverwalter angerufen, der hat gemeint ich muss meine Forderungen beim Konkursgericht einbringen. Hat jemand Ahnung wie man sowas macht?

Da beim Konkurs wahrscheinlich eh nicht viel rausschauen wird, ist meine Frage auch, ob es nicht möglich wäre über den Vertrieb des Mainboards eventuell ein Ersatzboard zu bekommen.

mfg,

teotmb

Andre@s 01.07.2003 11:56

Warum sollte dir die Mainboard-Firma ein neues Board schenken? Das kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen. Wenn du ein Board bei einem Händler bestellt hast, der in Konkurs ist, ist es fraglich, ob der Hersteller die letzte Lieferung bezahlt bekommen hat. Da wird er nicht noch voller Freude ein paar Produkte zusätzlich herausrücken (wieder ohne Bezahlung)....

zed 01.07.2003 13:37

ich glaub die einzige möglichkeit an dein geld zu kommen ist eben übers konkursgericht.

allerdings wirst du mit deinen (geschätzten) 200€ in der liste sicher nicht sehr weit vorne stehen nehm ich mal an.
und normalerweise wird von den grössten forderungen zu den kleinsten durchgegangen, solange noch geld vorhanden ist.
wenn bevor du drann bist keines mehr da ist, hast du leider pech gehabt.

allerdings könnte es sein, dass es für private eine sonderregelung gibt. da wirst du dann eventuell ausserhalb der "rangliste" bedient.


vom MB hersteller siehst du aber sicher nichts. der kann ja nix dafür.

Lord Frederik 01.07.2003 14:52

auch wenn dir das jetzt nicht gefällt was du gleich liest. ich bin schon ein mittelaltertyp der mehrere solche dinge erlebt hat und die praxis hat mich gelehrt das ganze unter - lehrgeld - abzulegen. glaube mir du verbrauchst sinnlos nur zeit und geld mit jeglicher aktion die zu 100 pro nicht von erfolg gekrönt ist. zuerst kommen steuer, krankenkasse ect. als privater bist bei den letzten. im endeffekt bekommst du garnix oder 1.-- und dann ärgerst dich grün und blau über die verschwendete zeit und das verschwendete geld für lau.

pc.net 01.07.2003 16:31

@teotmb
glaub dem LF, als privater und vor allem mit dieser forderungshöhe zahlts sichs nicht aus ...

teotmb 01.07.2003 17:30

dass da nicht viel zu holen sein wird denk ich mir eh schon länger, deshalb auch die frage ob der vertrieb/hersteller ersatz leistet.

immerhin besteht ja noch gewährleistung auf das board und es ist ja nicht so, dass der Händler in den keller geht und dort ein neues board zusammenlötet.

aber wahrscheinlich wird andre@s recht haben und office trade wird die lieferung eh nicht bezahlt haben.

im geizhals forum hat jemand gepostet, dass diese firma jetzt unter dem namen schauer tätig ist, selbes homepage-design, gleiches warenangebot. dubiose sache und sehr ärgerlich.

mfg,

teotmb

The_Lord_of_Midnight 01.07.2003 22:30

du hättest das board nicht hergeben dürfen. dann hättest du beim hersteller einen eventuell vorhandenen garantieanspruch geltend machen können. da du das mit dem konkurs vorher nicht gewusst hast, hast du leider pech gehabt.

einen gewährleistungsanspruch kannst du gleich vergessen. denn die gesetzliche gewährleistung erbringt *immer* der händler, bei dem du das produkt gekauft hast.

wie gesagt, die einzige chance wäre die hersteller-garantie gewesen, nur das defekte board hast du ja nicht mehr.

merke: gesetzliche gewährleistung und herstellergarantie sind zwei völlig verschiedene dinge und haben überhaupt nichts miteinander zu tun !


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