Zitat:
Original geschrieben von Oli
Forderungen gegenüber der im Konkurs befindlichen Firma können beim Masseverwalter angemeldet werden, diese Forderungen müssen aber vor dem Konkurs entstanden sein (also Gewährleistungsanspruch in der Regel nur dann, wenn dieser VOR dem Konkurs bekanntgegeben wurde).
Ciao Oliver
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Hi Oliver,
D.h. auf Deutsch (sorry, hab's nicht so mit dem Juristen-Jargon):
Ich kann nicht hergehen und eine bestimmte Geldsumme für die mir noch zustehende Gewährleistung (ohne Defekt) dem Masseverwalter melden - sondern das gilt nur, wenn ich vor dem Konkurs einen Defekt hatte und ich der Firma das Ding gebracht habe und die es noch nicht repariert haben.
Hab' ich's behirnt?