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ja schon, aber meistens sind hier die gesamten AGBs angehängt... du kannst auf eine einfache übernahmebestäigung verlangen, dazu ist auch keine unterschrift deinerseits erforderlich.
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was auch immer in den AGB´s drinsteht steht glaube ich keinenfalls über dem gesetz, selbst wenn ich unterschrieben habe. im übrigen ist es auch schonmal der fall, daß eine AGB grundsätzlich gesetzeswidrig ist, nur welcher kunde schaut da wirklich im gesetzestext nach und besteht dann auf sein recht? die meisten lassen sich einschüchtern, darauf bauen diese AGB´s.
wegen unterschrift: ist das wirklich eine gültige übernahmebestätigung, wenn da keine unterschrift von mir oben ist?
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sind die 6 monate schon überschritten
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die garantiezeit ist noch nicht abgelaufen, hab das ding vor 3 1/2 monaten gekauft, daher sollts da kein problem geben, theoretisch. nur was ich z.b. nicht wußte, ist, daß mir der typ sicher anbieten wird, das ding in die reparatur einzuschicken, ich aber das recht habe, statt dessen auf einen umtausch zu bestehen, wenn mir das aus irgendeinem grund nicht passt. die wahl zwischen umtausch und reparatur obliegt angeblich, wenn man dem artikel im aktuellen wcm glauben schenken kann,
mir, niemandem sonst.
da ich mir ungern umsonst wege mache, habe ich mich vorbeugend für alle fälle mit den entsprechenden gesetzestexten vertraut gemacht, um sie notfalls den typen unter die nase zu reiben, wenn sie mir blöd kommen um ihnen dann mit VKI, rechtschutz und jüngstem gericht zu drohen. *g*