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Alt 28.03.2003, 12:28   #20
reemrev
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Registriert seit: 31.01.2000
Beiträge: 1.706

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Scheinbar wollen die den Brenner wirklich nicht !! Nebstbei brauchst du den Brenner beim 2.Mal nicht zurückschicken. Bei unverlangt zugestellter Ware (hier mittlerweile der Fall) genügt es, dem Eigentümer (der Brenner gehört also immer noch nicht dir) bekanntzugeben, dass er seine Ware abholen kann. Du bist nicht verpflichtet die Ware zurück zu senden (von Portokosten brauchen wir ohnehin nicht zu reden, hoffe du hast nix bezahlt)
Erst wenn er darauf verzichtet gehört die Ware dir ohne etwas bezahlen zu müssen.
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