Zitat:
Original geschrieben von Hermander
der krieg ist noch nicht zu ende.
meteodata hat einstweilige verfügung erlassen.
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Gegen ein OGH-Urteil gibts keine einstweilige Verfügung.
Bestenfalls Beschwerde beim EuGH ist möglich.
Vorerst ist die einstweilige Verfügung so abgeschmettert, dass ein vernünftiger Mensch <imho eher dazu tendieren würde, es gut sein zu lassen und seine Wunden zu lecken.
Es gibt aber auch Menschen mit Kleinkindmentalität, die dann am Boden aufstampfen und trotz blauer Flecke und aufgeplatzter Knöchel weiter mit der bloßen Faust auf die meterdicke Mauer eindreschen.
Guru