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Hardware-Beratung & Erfahrungen Rat & Tat bei Fragen wie "Was soll ich kaufen?", "Was ist besser...?", "Wer hat Erfahrungen mit...?", "Wieviel RAM, Festplattenspeicher, MHz,...?" sowie Garantie-, Reparatur- und Service-Probleme.

Microsoft KARRIERECAMPUS

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Alt 18.01.2003, 16:58   #21
Alter
Sack
 
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Beiträge: 1.962

Mein Computer

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Es gibt leider schon zu viele Online-Händler, die vom Handel keinen blassen Dunst haben und nur groß verdienen wollen. Die meisten von diesen haben nicht einmal ein Warenlager, sondern kaufen die Ware selbst erst ein, wenn was bestellt wird. Das wäre ein Handel, der fast ohne Eigenkapital und mit minimalem Aufwand funktionieren würde. Das geht eine Zeitlang gut, bis irgendwann die Reklamationen überhand nehmen und das "Geschäft" verschwindet (und oft unter anderem Namen wieder auftaucht).
Am besten, man informiert sich vorher gründlich, welche Onlinehändler vertrauenswürdig sind, bevor man bestellt. ZB. im Geizhalsforum gibt es da viel nachzulesen.

Empfehlen kann ich zB. einen OnlineHändler in Kremsmünster (KK-EDV), der mir im Jahr 2001 die Teile für meinen Hauptrechner geschickt hat. Der hat sich dort sehr zuvorkommend und freundlich mit telefonischer Kontaktaufnahme und per Email bemüht, daß ich meine Teile, die damals noch brandneu waren, auch bald bekomme, und hat mir dann alles per Expreß geschickt, sodaß ich mein Paket an einem Samstag erhalten habe.
Und das ist heute noch mein stabilster Rechner.
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Alt 19.01.2003, 02:34   #22
WA5
Veteran
 
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Beiträge: 442


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@dr.evil - naja irgendwann musst du aber was bestellen und findest ja heraus ob er gut oder schlecht ist oder "vertrauenswürdig"

Finde daher Meinungen über die Händler und Geschäfte durchaus interessant weil man einfach einen Überblick bekommen kann.
Und wenn jemand eine Schlechte Erfahrung gemacht hat, dann gibt es ja vielleicht jemanden der eine Gute gemacht hat !

--
Muss dem "alten Sack" recht geben !

...die vom Handel keinen blassen Dunst haben und nur groß verdienen wollen...
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Alt 19.01.2003, 03:59   #23
Dr.Evil
Senior Member
 
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Beiträge: 129


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@WA5 ja klar interessant sind sie nur sind diese geschichten meist einzelfälle und aus der sicht einer person. ich hab mir schon einige beiträge auf verschiedenen sites durchgelesen aber sehr viel weiter haben sie mir nicht geholfen z.b. rotation 10 daumen nach oben zwei post´s weiter unten dann rotation 10 daumen nach unten. auf jedenfalls kann man durch solche beiträge eine erste einschätzung des händlers bekommen (wobei ich nicht jeden post für bare münze nehme) was ja auch schon nicht schlecht ist.

mfg
Dr.Evil
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Alt 19.01.2003, 11:16   #24
Sesa_Mina
Schwarzfußfrettchen
 
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Tja..

Damit ich weiß ob ich nem online shop trauen kann bestell ich was billiges wo es nix ausmacht wenns hin is.

Dann schau ich mir an was es kostet (mit Versand) und wie lange die Ware braucht bis sie bei mir ist.

Kommt was an, dann is gut.
Funktionierts, is besser.
Kommt nix an is auch nicht schlimm. Nur bestell ich dort dann nix mehr.

Damit bin ich bis jetzt immer gut gefahren.


ad. Kaputte Ware:
Lass dir von einem Fachmann (oder Geschäft) ne schriftliche Bestätigung geben das das Teil hinüber is und schick sie mit.
Vielleicht hilfts was.
____________________________________
Wann die kan Almdudler ham... \"Es gibt nur einen Weg zur Lunge, und der muss geteert werden, damit der Krebs nicht stolpert!\"
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Image is © 2001 Merle
Sterndalsäg.. ähh... jäger
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Alt 19.01.2003, 12:02   #25
randalica
Master
 
Registriert seit: 23.01.2000
Beiträge: 555


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@erra,

man kann das ganze noch ein wenig weiter ins extreme spinnen, nämlich wenn der händler beweisen kann das die reparaturzeit bicht in seinem ermessen sondern im ermessen des herstellers liegt, kannst du dich mit den 10 tagen fristsetzung sonnen gehen, denn einem händler kann nicht zugemutet werden jedwede ware auszutauschen oder den kaufpreis rückzuerstatten. die gründe sind für dieses forum zu mannigfaltig.

aber in der regel ist es bei den meisten händlern (auch online) so, das die ihre kunden bestmöglich versorgen wollen. entsprechend werden austausche vorgenommen, die nich nötig wäten, gutschriften gemacht, auf die der kunde normalerweise kein anrecht hätte usw. sowas nennt man kulanzregelung und nach meinen erfahrungen nach machen die meisten händler das.

natürlich gibt es immer wieder schwarze schafe, aber die gibt es nicht nur im computerbereich.

eines jedoch vergessen die meisten die online bestellen: wenn etwas defekt ist, oder ihr vom kauf eines artikels zurück tretet könnt ihr das teil UNFREI zurück senden. das ist das recht jedes endkunden, und da ist dann auch egal, was zurück gesendet wird. diese regelung gilt wärend der ganzen herstellergarantie. wenn man mit einem online-händler ansonsten zufrieden ist, zahlt man ja gern das porto (auch, weil es dann i.d.r. schneller geht), aber wenn ein händler erst nach dem kauf seinen "exzellenten service" zeigt sollte man das doch einfach tun. damit zeigt man einem online-shop seine meinung, und er bleibt auf den portokosten hängen. denn im gegensatz zum endkunden darf der händler reparaturartikel nicht unfrei senden, und beim rücktritt vom kauf muß er sogar die portokosten die beim kauf anfielen erstatten.
und, btw: ein rücktritt vom kauf ist nach fernabsatzgesetz innerhalb 2 wochen ohne begründung erlaubt.

mfg,
randalica
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Alt 19.01.2003, 12:33   #26
Woodz
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Zitat:
ein rücktritt vom kauf ist nach fernabsatzgesetz innerhalb 2 wochen ohne begründung erlaubt.
innerhalb 7 werktagen, wobei samstag nicht als werktag zählt.


Zitat:
also hab ich auch die AGB gelesen
zB kann darin stehen, dass der verbraucher die unmittelbaren (und nur die) kosten der rücksendung zahlen muss.

da stehen aber auch oft klauseln drinnen, die nicht gültig sind.

lg
woodz
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Alt 20.01.2003, 09:55   #27
ERRA
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Beiträge: 1.651

Mein Computer

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Mir geht es ja nicht darum, einem bestimmten Händler etwas in die Schuhe zu schieben.

Fakt ist, dass der Endkunde vom Wohlwollen des Händlers abhängig ist. Wie er sich nun um die Schadenswiedergutmachung kümmert liegt also ganz in seinem Ermessen.


Weil der Name Ombudsmann hier gefallen ist. Hierzu hab ich auch noch einen konkreten Fall für euch.

Nachfolgend der Email-Verkehr mit dem Ombudsmann (Namen und Datum hab ich verändert da es sich noch immer um ein "schwebendes" Verfahren handelt; die Zeiträume sind aber ident mit dem tatsächlichen Fall):

Meine 1. Mail an den Ombusmann:
Zitat:
sendet folgende Anfrage per Web:

Am 30.05.02 hatte ich beschlossen mir aus diversen Komponenten einen
PC zusammenzustellen.

Also bestellte ich am 30.05.02 bei einem österr. Online-Händler
diverse Komponenten. Mit Verspätung ist meine Bestellung dann am
13.06.02 eingetroffen.

Wie sich dann herausstellte, waren aber die gelieferten
Speicherbausteine defekt. Leider war mir das als Laie nicht sofort
aufgefallen. Bis zur Feststellung des Problems hatte ich nun schon
mehrere andere Komponenten des PCs getauscht. Bis ich mir
schließlichund endlich neue Speicherbausteine des selben Typs bei
einem anderen Händler gekauft und installiert habe - und siehe da,
alles funktionierte!

Ich habe nun bei dem Händler den sofortigen Austausch der defekten
Module urgiert bzw. um Rückzahlung des Kaufpreises gebeten.

Heute erhielt ich nun einen Anruf dass diese Speichermodule zum
Hersteller gesendet werden müssten - dieser entscheidet dann ob sie
ausgetauscht werden. Und dieser Vorgang soll nun 4 -6 Wochen dauern!

Der Händler kann die Speichermodule aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht austauschen. Um den PC nun in Betrieb nehmen zu können musste ich mir andersweitig diese Speichermodule kaufen weshalb ich für die Defekten nun keine Verwendung mehr habe. Weiters möchte ich keine 4 -6 Wochen auf den Austausch warten.

Wie kann ich nun weiter vorgehen?

Vielen Dank im voraus
Die Antwort vom Ombudsmann:

Zitat:
Sg. Herr XX!

Leider ist es so, dass es bei Gütern, die nach Ihren Wünschen maßgefertigt werden, kein Rücktrittsricht gibt.

Die Bausteine müssen daher in einem angemessenen Zeitraum, max. ca. 2 Wochen ausgetauscht werden.

Dafür ist der Händler verantwortlich, wenn sie als Privatperson eingekauft haben.

Die gesetzliche Gewährleistung bei versteckten Mängel (so etwas war das mit dem Ram) ist zwei Jahre. Sie haben aber nur recht auf Austausch bzw. Nachbesserung und nicht auf "Geld zurück".

Beste Grüße

<Name Ombudsmann>

--------------------------------------------------------------------------
www.ombudsmann.at

Der Internet Ombudsmann - ÖIAT
Margaretenstraße 70
A-1050 Wien

Der Internet Ombudsmann ist ein Projekt des Österreichischen Instituts für angewandte Telekommunikation in Zusammenarbeit mit dem Verein für Konsumenteninformation (VKI)


Das Österreichische E-Commerce-Gütezeichen macht sichere Online-Shops auf den ersten Blick erkennbar - http://guetezeichen.at
Meine Antwort dann darauf:

Zitat:
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort!

Ich muss nur noch richtig stellen, dass die Online-Bestellung aus
Standardkomponenten bestand und weder maßgefertigt noch assembliert
waren.

Bzgl. Des Zeitraumes von max. 2 Wochen möchte ich Sie noch fragen, wie ich hier eine Frist setzen kann.

Danke,

XX
Diese endgültige Antwort hab ich dann vom Ombudsmann erhalten:

Zitat:
Sg. Herr XX!

Sie schreiben: "aus verschiedenen Komponenten zusammengestellt", davon habe ich "build to order" also "Maßanfertigung" abgeleitet. (Das Unternehmen sieht das wahrscheinlich auch so. Da es nicht um Standardkomponenten sondern um die Zusammenstellung nach Ihren Wünschen geht.)

Eine Nachfrist setzen Sie am Besten mit einem eingeschriebenen Brief unter Hinweis auf Ihre Rechte lt. Konsumentenschutzgesetz.

Sollte binnen dieser Frist nicht nachgebessert werden, können Sie im selben Schreiben eine Ersatzbeschaffung ankündigen. Die Kosten dafür muss dann das Unternehmen übernehmen.

Wenn Sie wünschen, dass wir (zusätzlich) beim Unternehmen intervenieren, übermitteln Sie uns bitte die Daten per Beschwerdeformular auf unserer Website

Beste Grüße

<Ombudsmann>
Hinzuzufügen ist hier noch, dass erweiterte Leistungen des Internet-Ombusmann kostenpflichtig sind und mindestens eine kostenpflichtige Mitgliedschaft voraussetzen.

Ich frag mich in diesem Zusammenhang, warum es einen VKI gibt der von uns Steuerzahlern finanziert wird, eine AK, die von den Arbeitnehmern finanziert wird und dann noch für Leistungen dieser Vereine zahlen muss!
ERRA ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2003, 17:07   #28
Karl
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Mein Computer

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Abschluss!
Nach meiner Reklamation an den Hersteller und den Importeur des Firewire Hostadapter haben mich diese an den Händler verwiesen.

Damit konfrontiert, musste ich den Adapter nochmal auf meine Kosten zum Händler einsenden, und habe nun endlich nach SECHS Wochen, einen funktionierenden erhalten.
____________________________________
M.f.G. Karl
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Alt 01.02.2003, 17:14   #29
Lord Frederik
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freud mich für dich, aber es wäre vielleicht doch interessant wer der liebe händler aus d war
Lord Frederik ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 01.02.2003, 18:32   #30
Karl
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Mein Computer

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Das war die Firma http://www.edigicam.de/web66/index.jsp

Erklärend muss ich noch hinzufügen das man sich dahingehend entschuldigte, dass der Verantwortliche im Krankenstand war, und die Vertretung sichtlich Probleme mit meiner Reklamation hatte.
____________________________________
M.f.G. Karl
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