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^NIE mehr VERSANDHÄNDLER !!
ich habe vor 6 Wochen Teile für einen computer bestellt und noch immer ist das geschäft nicht abgeschlosse.
erst waren teile nicht lieferbsr obwohl es im shop so verlautbart war. 2 defekte festplatten. 2 mal per post zurück, jedesmal hohe portokosten. die gutschrift für eine defekte festplatte habe ich noch immer nicht erhalten. das mainboard wurde dann nach den weihnachten nachgeliefert, hierauf gab es probleme mit den samsung speicher der mit 166mhz nicht funktioniert obwohl er sollte. speicher zurückgeschickt -> portokosten. nun warte ich seit 1 woche auf den austausch.... KATASTROPHE!! beim fachhändler bekomme ich die dinger wenn er sie lagernd hat sofort, tausche sie sofort um und pasta. DAS WICHTIGSTE: ich muss mich nicht 6 wochen rumärgern nur wegen ein paar euro! |
mit welchem versandhändler hast diese erfahrung gemacht?
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@Steve P.!
Ein schwacher Trost. Aber mir geht es ähnlich. Obwohl schon schlechte Erfahrung mit I-Net Kauf habe ich mich wieder dazu verleiten lassen. Am 23.11.2002 bestellt und am 13.12.2002 erhalten. Ein Teil davon ist defekt aber der Händler stellt das in Abrede und hat mir den kaputten wieder zurückgeschickt. Wie soll ich jetzt beweisen das der Teil wirklich kaputt ist. Siehe mein Thread... http://www.wcm.at/vb2/showthread.php?s=&threadid=85082 Hier mein Leidensprotokoll.... Einkaufprotokoll Bestellung 23.11.02 Kurzfristig verfügbar 1-3 Tage 25.11.02 Automatisierte Bestätigung 02.12.02 Anfrage was aus Bestellung geworden ist 03.12.02 Geht heute raus...Lieferschwierigkeiten 10.12.02 Anfrage wo der Scanner bleibt 11.12.02 Entschuldigung wurde übersehen Nach 20 Tagen 13.12.02 Zustellung 15.12.02 Reklamation Firewire Hostadapter defekt. Frage wie zurücksenden 22.12.02 Da keine Antwort auf Anfrage noch einmal nachgefragt 23.12.02 Mail ist im Weihnachtstrubel untergegangen Hostadapter einfach frei zusenden 27.12.02 Hostadapter express aufgegeben Nach 17 Tagen 14.01.03 Alten Hostadapter ohne Kommentar zurückbekommen noch immer defekt 15.01.03 Anfrage ob Irrtum beim Versand 16.01.03 Kommentar hinter Adressaufkleber gefunden. Adapter soll in Ordnung sein. Wiederhole meine Probleme die ich damit habe. |
Karl und ich sind doch nicht die einzigen:
die versandhändler sparen sich eine menge geld fürein verkaufsgeschäft und personalin beratender funktion. diese ersparnisse werden teilweise an kunden weitergegeben. scheinbar funktioniert so eine art geschäft aber nicht da es eben mehr braucht als nur zu bestellen, zahlen und einzubauen. stellt euch vor ihr seid krank und erzählt dem doktor in salzburg was euch fehlt. erschickt euch die tabletten. wenn die nicht helfen gehen die zurück mit der bitte um bessere (hat nicht geholfen). da gehe ich doch gleich zum doktor und in die apotheke vor ort wo ich beraten werde. wer kann sich 6wochen krankenstand leisten. FAZIT: VOR ORT kaufen und es muss eben mehr sein als nur bestellen. BERATUNG und SERVICE, AUSTAUSCH vor Ort am selben TAG, eventuell kostet das ein bischen mehr ---> dafür KEIN ÄRGER. |
musss nicht sein
Ich habe zwar weder mit dem Einen (Online-Händler) noch VorOrt (auch Goldadler!!!:p ) bezüglich Probleme gehabt, weil immer in Ordnung. Aber ich kann mir vorstellen, dass der Online-Shop nicht leichter von Deiner Unschuld zu überzeugen ist, als jener eines Vor-Ortanbieters, außer Du bist in seiner Schuld bzw. Du bist Stammkunde oder so ähnlich!!!
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FYI
Da ich vor kurzem auch mit so einem Fall konfrontiert war hab mit der Hotline vom VKI (so eine kostenpflichtige 0900er Nummer) telefoniert und mich mal über die Rechte eines Konsumenten informieren lassen. FAZIT: der Konsument ist nicht nur der Letzte in der Kette sondern auch das Letzte! Grundsätzlich ist alles von der Kulanz des Händlers abhängig. Beispielfall defektes Motherboard: - du stellst fest, dein Mobo ist defekt - du gehst zum Händler und reklamierst - der Händler hat das Recht, da du ja nicht als Fachmann giltst, deine Reklamation zu verifizieren. - da der Händler ja nicht selbst produziert darf er das Teil an den Hersteller schicken (sofern nicht ein Zwischenhändler die Griffel mit drin hatte, denn dann geht das Teil mal zum Zwischenhändler) - der Hersteller überprüft das Teil und stellt einen Mangel fest der nicht durch unsachgemäße Handhabung entstanden ist - jetzt kann er das Teil entweder reparieren oder austauschen - danach geht das Ding wieder zum Händler - der übergibt es dir dann (hoffentlich wurde es auch wirklich repariert; alles schon vorgekommen ....) Kosten entstehen dir dabei keine, der Händler hat alle Gebühren zu tragen. Auch wenn du im Internet bei einem Versandhändler kaufst darf dir der Händler keine weiteren Versandkosten in Rechnung stellen. ACHTUNG: hier wird davon ausgegangen, dass der Benutzer nicht verantwortlich ist für den Mangel! Ansonsten kann der Händler die Begutachtungskosten sowie Bearbeitungs- und Versandgebühren in Rechnung stellen! Soweit, sogut. Das Problem ist, dass der Händler lt. Gesetzgeber die Fehlerbehebung in einem angemessenen Zeitraum durchzuführen hat. Was ein angemessener Zeitraum ist, hat der Gesetzgeber aber nicht genauer definiert. Ein Zeitraum von 6 Wochen kann durchaus als angemessen gelten! Welche Möglichkeiten hab ich dann jetzt: 1. Kommission Sollte der Händler ein Ersatzteil lagernd haben, kann man ihm anbieten dieses auf "Kommission" zu kaufen. D. h. wenn das reparierte Teil wieder da ist (immer vorausgesetzt es liegt kein Eigenverschulden vor), gibt man den Kommissionsartikel wieder zurück und erhält dafür das Geld zurück. 2. Fluchen und schimpfen Bringt bis auf einen erhöhten Blutdruck meist gar nix 3. Auf Rückerstattung des Kaufpreises bestehen. Auf Kostenrückerstattung hat der Käufer keinen Anspruch! Nur wenn das Teil nicht mehr repariert werden kann und kein Eigenverschulden vorliegt kann der Kaufvertrag gewandelt werden. 4. Eine Frist für die Reparatur setzen! Wem 6 Wochen Wartezeit zu lange sind, der kann dem Händler eine Frist setzten. Sagen wir mal 10 Tage (ist das Minimum) um wieder ein funktionierendes Teil in Händen zu halten. Die Fristsetzung muss per eingeschriebenem Brief passieren. Hinkefuss dabei: Diese 10-Tage-Frist beginnt erst zulaufen, wenn der Empfänder das Einschreiben übernommen hat. Wenn wir jetzt noch die Schneckenpost rechnen hast du trotzdem erst in ca. 14 Tagen ein funktionierendes Teil. Sollte aber nach 14 Tagen noch immer nix passiert sein, ja dann hast du als Konsument alle Rechte: Du kannst den Händler verklagen! Jetzt rechnen wir noch die Bearbeitungszeit bei den Gerichten, Fall wird verhandelt, es kommt zum Urteil: Und schon erhältst du nach 3 Monaten entweder das Geld zurück oder bekommst ein Ersatzteil! Anmerkung: bei einem Streitwert von vielleicht € 150,-- Und immer vorausgesetzt, den Benutzer trifft keine Schuld! Grandios, oder? Drum merket, kauft nur bei Händlern eures Vertrauens. Es gibt welche, da hast du automatisch ein 14tägiges Rückgaberecht (z. B. Conrad, Haas) und die stellen auch keine dummen Fragen. Der Artikel kostet dort wahrscheinlich mehr, schont die Nerven aber ungemein! |
Bin heute mit dem Hostadapter zum Händler meines Vertrauens gepilgert, der den Adapter testete, und bestätigte das er defekt ist.
Aber wie ERRA schon ausfürlich geschrieben hat rechne ich mir wenig Chancen aus zu meinem Recht zu kommen. Versuchen werde ich es aber. |
Da ich in der "Provinz" daheim bin, kaufe ich PC-Hardware fast nur über Onlineshops und muss bis jetzt "auf Holz klopfen", habe noch keine so schlechten Erfahrungen gemacht - bis auf einmal, da wurde mir ein falsches Mobo geschickt - das wurde aber anstandslos storniert und der bezahlte Betrag war 4 Tage später auf meinem Konto!
Ich bestelle aber auch nur bei "gewissen" Händlern und letzterer war eben keiner von den "gewissen" aber ist auch noch gut ausgegangen, habe dort nur bestellt, weil das MOBO so billig war und wie sich herausgestellt hatte war es ja auch nicht das gewünschte ... |
Wenn das Teil innerhalb der Gewährleistung defekt wird brauchst du keine Versandkosten zahlen, Porto beim Empfänger einheben, da könnens in ihren AGBs schreiben, was sie wollen. Klar muss der Händler den Defekt feststellen, dem Käufer steht aber das Recht zu zwischen Reparatur und Neugerät zu wählen, vorausgesetzt dies ist dem Händler finanziell zumutbar (für einen kaputten Blinker gibt's also keinen Neuwagen). Meistens meint der Verkäufer "Jo, des muss ma einschicken", nix da, wenns offensichtlich hin ist, sofort auf Neuware bestehen !!
Was im Geschäft noch machbar ist, wird im Versandhandel zur Zeit- und Nervenfrage. Einschicken und warten... (hoffentlich hat man nicht jenseits der Grenze bestellt). |
Hallo,
also hier in D hat der Kunde lt. Fernabsatzgesetz bei Onlinekäufen ein 14-tägiges Rücktrittsrecht von Kaufvertrag, ohne Angabe von Gründen. Selbst das Porto (bei mehr als 40€ (?) Warenwert) muss der Händler übernehmen. Gibt es das in Österreich noch nicht? Vielleicht solltet Ihr alle in D bestellen.;) |
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