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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#7 |
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Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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In die Werkstatt muß er, wenn ein Sachverständiger Zeit hat. Dafür muß er es in der Werkstatt melden und die sagen ihm dann einen Termin. Die müssen sich ja auch einen Termin mit dem Sachverständigen ausmachen. Also wenn er den Schaden gleich beheben läßt, wird ihm die Versicherung nichts bezahlen, denn nachher kann der Sachverständige nichts mehr feststellen. Bei der Versicherung kommst sicher 3 Stufen ins Malus. So ist das System. Egal wie hoch der Schaden ist.
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