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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#10 |
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Master
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Beiträge: 797
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Hallo leutz
vorerst mal danke für eure zahlreichen antworten weiß zwar immer noch nicht genau ob mich die finanz am belangen kann hab zur sicherheit mal eine message an´s finazamt gesendet __________________________________________________ ________________________ Einkommensteuererklärung Wenn Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte (z.B. aus Werkverträgen, Einkünfte als Neue Selbstständige) von insgesamt mehr als EUR 726,73 (ATS 10.000,--) erhalten haben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen. Geben Sie in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1) ab und legen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Bilanz oder Überschussrechnung bei. Frist:15. Mai des Folgejahres __________________________________________________ ________________________ bin zur zeit arbeitslos und arbeitslosengeld ist kein lohnsteurepflichtiges einkommen da könnt ich ja theoretisch im Jahr ca. 8000 euro machen ?? vorrausgesetzt ich bleib das ganze jahr arbeitslos gruß fenster |
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