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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 25.01.2003, 15:26   #10
fenster
Master
 
Registriert seit: 29.12.2001
Beiträge: 797


Standard @Nasdaq

Hallo leutz

vorerst mal danke für eure zahlreichen antworten
weiß zwar immer noch nicht genau ob mich die finanz am belangen kann
hab zur sicherheit mal eine message an´s finazamt gesendet


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Einkommensteuererklärung

Wenn Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte (z.B. aus Werkverträgen, Einkünfte als Neue Selbstständige) von insgesamt mehr als EUR 726,73 (ATS 10.000,--) erhalten haben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen. Geben Sie in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1) ab und legen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Bilanz oder Überschussrechnung bei.
Frist:15. Mai des Folgejahres
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bin zur zeit arbeitslos und arbeitslosengeld ist
kein lohnsteurepflichtiges einkommen

da könnt ich ja theoretisch im Jahr ca. 8000 euro machen ??
vorrausgesetzt ich bleib das ganze jahr arbeitslos



gruß
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