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fenster 25.01.2003 11:05

verkauf in Online Auktionshäusern als Privatperson
 
hallo




Ich bin eine Privatperson und möchte in einem Online Auktionshaus zb.: Ebay oder Onetwosold diverse Sachen
die ich nicht mehr brauche und die auch teilweise noch original verpackt sind (zb.: Bücher, Computer und original
Software Cd´s, auch 4-5 Stück der gleichen Art ) zum verkauf anbieten.

Ist das ohne Steuernummer und ohne Gewerbeschein erlaubt ?
Ist es auch erlaubt wenn ich dadurch für ca. 3-4 Monate ein zusätzliches Einkommen von 300 euro im Monat erziehlen ?
Ist es erlaubt manche Produkte (oben genannt) mit Gewinn zu verkaufen ?

Gibt es Richlienien die vorschreiben wieviel Einkommen bzw. Gewinn man im Monat erziehlen darf ?


gruß
fenster

Nasdaq 25.01.2003 12:11

ich denke wenn das ganze in deinem Privatbesitz war und du es dort gebraucht hast brauchst du keine Steuernummer.

Ein Gewerbe muss regelmäßig und mit Gewinnabsicht geführt werden. Die Gewinnabsicht kannst du leicht abstreiten da du ja nur überflüssiges privatvermögen abstossen willst, wenn du das noch gut verkaufen kannst ist es glück :). Ob Regelmäßigkeit gegeben ist lässt sich schwer sagen ob da wenige Monate schon ausreichen.

Auf die Höhe des zusätzlichen Einkommens kommt es denke ich nicht an.

Alles ohne Gewähr da dies meine Auslegung des geltenden Rechts ist, kann auch sein das ich ein paar wichtige Regelungen ausser acht gelassen hab.

Lord Frederik 25.01.2003 12:12

ja - solange du es nicht erwerbsmässig also als haupteinkommen machst
ja - solange du es nicht erwerbsmässig also als haupteinkommen machst
ja
nein - solange du es nicht erwerbsmässig also als haupteinkommen machst.

wenn du österreicher bist warne ich dich eindringlich vor ebay - viele idioten dort können nicht lesen und wollen dann die versandkosten nach deutschland nicht zahlen.

bach 25.01.2003 13:39

Zitat:

Original geschrieben von Lord Frederik

wenn du österreicher bist warne ich dich eindringlich vor ebay - viele idioten dort können nicht lesen und wollen dann die versandkosten nach deutschland nicht zahlen. [/b]
da muss ich dir leider zustimmen !

maxb 25.01.2003 14:03

Zitat:

Sonstige Einkünfte sind nur wiederkehrende Bezüge (z. B. bestimmte Leibrenten), Einkünfte aus Veräußerungsgeschäften von Privatvermögen innerhalb bestimmter Spekulationsfristen (z. B. Grundstücksverkauf), Einkünfte aus Leistungen (z. B. Provisionen für gelegentliche Vermittlungen und Einnahmen aus der gelegentlichen Vermietung privater Gegenstände) und Funktionsgebühren (Entgelt für Funktionäre von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, wenn sie nicht Dienstnehmer sind).

a) (wenn du bereits einkünfte aus nichtselbständiger arbeit hast)
Einkommensteuerpflichtig wirst du, wenn du neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte von mehr als 730 € im Jahr erhalten hast.

b)
Übersteigt dein Einkommen im Jahr 8.720 €, dann bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

maxb 25.01.2003 14:10

Re: verkauf in Online Auktionshäusern als Privatperson
 
Zitat:

Original geschrieben von fenster
Ist das ohne Steuernummer und ohne Gewerbeschein erlaubt ?
Ist es auch erlaubt wenn ich dadurch für ca. 3-4 Monate ein zusätzliches Einkommen von 300 euro im Monat erziehlen ?
Ist es erlaubt manche Produkte (oben genannt) mit Gewinn zu verkaufen ?

Gibt es Richlienien die vorschreiben wieviel Einkommen bzw. Gewinn man im Monat erziehlen darf ?

- Kommt auf die höhe an
- Wenn du nichtselbständig arbeitest, nein (ist mehr als 720€)
- Gewinne machen würd ich dir empfehlen ;)

- Ja, wenn du steuerfrei meinst -> Finanzministerium

Nasdaq 25.01.2003 14:53

Zitat:

Original geschrieben von maxb

b)
Übersteigt dein Einkommen im Jahr 8.720 €, dann bist du verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

... aber nur wenn

Zitat:

Wann müssen Sie von sich aus eine Steuererklärung abgeben?

Übersteigt Ihr Einkommen im Jahr 2001 EUR 8.720,74 (ATS 120.000,--), sind Sie bei Vorliegen folgender Voraussetzungen verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung oder eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung abzugeben:
Arbeitnehmerveranlagung


Wenn Ihnen der Alleinverdiener-/Alleinerzieherabsetzbetrag für das Kalenderjahr nicht zusteht, aber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden ist, geben Sie eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) ab.
Frist: 30. September des Folgejahres

Einkommensteuererklärung

Wenn Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte (z.B. aus Werkverträgen, Einkünfte als Neue Selbstständige) von insgesamt mehr als EUR 726,73 (ATS 10.000,--) erhalten haben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen. Geben Sie in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1) ab und legen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Bilanz oder Überschussrechnung bei.
Frist:15. Mai des Folgejahres

Wenn Sie im Kalenderjahr zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben, die beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam versteuert wurden (z.B. Firmenpension neben ASVG-Pension, siehe dazu auch "Wie werden mehrere Pensionen versteuert?"). Geben Sie in diesem Fall eine Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1) ab.
Frist: 30. September des Folgejahres
Ich denke die 8.720 sind aber wieder steuerpflichtige einkommen (also Brutto - Soz.Vers - Sonderausgaben usw...)

Oli 25.01.2003 14:56

Es ist definitiv dann erlaubt, wenn KEINE Gewinnabsicht dahinterliegt.

(ob nun regelmäßig oder Beträge überschritten werden, etc. ist dann nicht mehr maßgebend).

Wenn Du nun Sachen aus Deinem Privatvermögen verkaufst, hast Du diese ja irgendwann mal gekauft und wirst im Normalfall keinen höheren Wert als beim Kauf erzielen.

Das gleiche gilt übrigens auch bei Flohmärkten (dort werden neuerdings auch schon Kontrollen von der Finanz gemacht). Die Jäger und Sammler, die von Flohmärkten leben, weil Sachen günstig einkaufen und dann teuer verkaufen, betreiben ein Gewerbe (wenn dies auch noch regelmäßig und über die Freibeträge geschieht).

Also verkauf Dein Krempel, ich mache dies schon seit 1 Jahr bei One2Sold und hab schon über EUR 2.500 Erlös erzielt (aber nicht Gewinn ;)

Ciao Oliver

maXTC 25.01.2003 15:01

Zitat:

Original geschrieben von Oli
Wenn Du nun Sachen aus Deinem Privatvermögen verkaufst, hast Du diese ja irgendwann mal gekauft und wirst im Normalfall keinen höheren Wert als beim Kauf erzielen.
du kennst OTS anscheinend nicht :D

fenster 25.01.2003 16:26

@Nasdaq
 
Hallo leutz

vorerst mal danke für eure zahlreichen antworten
weiß zwar immer noch nicht genau ob mich die finanz am belangen kann
hab zur sicherheit mal eine message an´s finazamt gesendet


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Einkommensteuererklärung

Wenn Sie neben lohnsteuerpflichtigen Einkünften andere Einkünfte (z.B. aus Werkverträgen, Einkünfte als Neue Selbstständige) von insgesamt mehr als EUR 726,73 (ATS 10.000,--) erhalten haben. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hier nicht einzurechnen. Geben Sie in diesem Fall eine Einkommensteuererklärung (Formular E 1) ab und legen Sie eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Bilanz oder Überschussrechnung bei.
Frist:15. Mai des Folgejahres
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bin zur zeit arbeitslos und arbeitslosengeld ist
kein lohnsteurepflichtiges einkommen

da könnt ich ja theoretisch im Jahr ca. 8000 euro machen ??
vorrausgesetzt ich bleib das ganze jahr arbeitslos



gruß
fenster


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