Zitat:
	
	
		| Die Gewährleistung gibt dir der Händler. | 
	
 Nein, die gibt dir der Gesetzgeber.
In Deutschland (EU ?) gilt seit 1.1.2002 eine gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren (BGB1). Innerhalb der ersten sechs Monate muß sogar der Verkäufer nachweisen, dass eine Verschuldung nicht bei ihm liegt.
Der Begriff "Garantie" ist eigentlich falsch gewählt, denn es müßte "Zusatzgarantie" heißen. Diese gilt 
zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung. Wenn HP also ein Jahr Garantie gewährt, dann bedeutet das, dass du zwei Jahre Gewährleistung und 
anschließend ein Jahr Garatie hast. Unterm Strich sind es also drei Jahre, in denen du dein Gerät umtauschen bzw. reparieren lassen kannst.
Das alles gilt jedoch nicht für Verschleißgeräte, bzw. für Gegenstände deren natürliche Abnutzung unter diesen zwei Jahren liegt (z.B. Scheibenwischer für's Auto).