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Hardware Simmer helfen Simmern - Fragen, Antworten, Diskussionen zu flugsimulatorspezifischen Hardwareproblemen. |
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#13 |
Veteran
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![]() Nachtrag:
Auf E-Media gefunden : Vier Jahre hat sich ein Verfahren nach dem Urheberrecht gezogen, das Microsoft gegen einen Wiener angestrengt hatte. Dem Mann waren von seinem Bruder zehn CD-Roms mit unlizenzierten Kopien von Computerprogrammen geschenkt worden. Bei einer Hausdurchsuchung im Zuge eines Sorgerechtsstreits wurden die CDs gefunden und beschlagnahmt. Der Wiener wurde nach einer Klage von Microsoft zu einer Geldstrafe von 726,72 Euro (10.000 S) wegen "unbefugten Gebrauchs" verurteilt. Laut dem Höchstgericht ist unter Berufung auf den im Urheberrecht verankerten Paragrafen 91 die unbefugte Vervielfältigung eines Computerprogrammes dann nicht strafbar, wenn sie nur zur eigenen Verwendung dient. Das Installieren auf der eigenen Festplatte sei also straflos. Weiters sei der reine "Gebrauch" eines Programms im Gesetz nicht näher definiert, es erging ein Freispruch. Die Benützung eines "geklonten" Computerprogramms sei zwar verboten, aber nicht strafbar. Max
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Grüße Max www.aviation.net.tf Tipp- und Rechtschreibfehler sind absichtlich eingebaut und dienen der Belustigung des Lesers |
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