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#7 |
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Inventar
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Bei Flügen vom bzw. ins Ausland ist ein Flugplan aufzugeben. Dies gilt gleichermaßen für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) - vgl. § 25 Abs. 1 Nr. 6 LUFTVERKEHRS-ORDNUNG (LuftVO) - und lnstrumentenflugregeln (IFR) - § 25 Abs. 1 Nr. 1 LuftVO.
hatte ich verwechselt mit einer einzuholenden Genehmigung im Plan sind dann markante Punkte anzugeben besser aber kannste auch unter google.de alles finden |
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