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AlphaBravo 16.09.2002 16:20

VFR-Flüge ins Ausland
 
Hallo,

wenn mich nicht alles täuscht, ist man für Auslandsflüge nach Sichtflugregeln verpflichtet einen Flugplan aufzugeben.
Hierzu stellen sich für mich einige Fragen:

-muss man dann auch SID- und STAR´s abfliegen?
-fliegt man dann auf Luftstraßen? Das wäre ja dann kein VFR mehr :confused:
-wie fest ist man an diesen Flugplan dann gebunden?
-muss man immer auf dem gleichen FL bleiben? (wäre aber wegen den Wolken gar nicht möglich)
-Kann man nicht die ganze Zeit 2.500 Ft AGL fliegen?
-was gibt man in den Flugplan an?
-nur richtige "Navaids", also keine topographische Merkmale?
-ist man die ganze Zeit an den Sprechfunk gebunden?
-inwieweit wird das real praktiziert. Ist es wettertechnisch nicht schwer das richtige Wetter auf der gesamten Strecke zu voraussehen?

Ihr müsst nicht alle Fragen nacheinander beantworten, es reichen mir auch "Häppchen" zum besseren Verständnis. :)

Peterle 16.09.2002 18:12

Die meisten Fragen...
 
... kann ich auch nicht mit ausreichender Sicherheit beantworten, ich versuch mal das zu sagen, was ich irgendwo aufgeschnappt habe:

Flug nach VFR-(Sichtflug-)Regeln erfordert KEINE Radionavigationseinrichtungen, alle Prozeduren, die an VOR's und NDB' aufgehaengt sind, konnen/duerfen also nicht beruecksichtigt werden. Also NUR topografische Merkmale, KEINE Radionavigation. Sprechfunk ist kein Thema - sollte vorhanden sein.

Wenn Du allerdings oberhalb 10000ft fliegen willst, dann bist Du sowieso im kontrollierten Luftraum und musst die entsprechende Ausruestung haben (Transponder z.B.). Da oben waere aber bei laengerem Aufenthalt Druckkabine oder Zusatzsauerstoff auch schon zu empfehlen :D

Wesentlicher Teil des Flugplanes ist also:
Wo wird wann gestartet, wo wird wann vorraussichtlich gelandet, geplante Flughoehe, geplante Meldepunkte mit vorraussichtlicher Zeit.

Wesentlich: Den Flugplan nach Ankunft schliessen (z.B. An passender Stelle anrufen) - sonst startet eine teure Suchaktion.

Wenn Du eine Story ueber einen VFR-Flug mit 'ner Cessna MIT Flugplan lesen willst, finde ich "Himmel, Erde, Apfelschorle" recht nett, hier:
http://www.eddh.de/x-files/dl_files/df_2a.pdf


Fuer genauere Antworten hoffe ich auf die Spezialisten :)

Viele Gruesse
Peter

AlphaBravo 16.09.2002 22:28

Recht herzlichen...
 
...Dank Peterle für die Infos. :) :cool: :tux:

D-MIKA 17.09.2002 17:20

Als Anmerkung VFR-Flug bezieht sich auf die mindest Sichtweiten und ist VÖLLIG UNABHÄNGIG von der Navigationsmethode. VFR ist auch oberhalb von 10000ft (3000m-da brauchts noch kein Sauerstoff oder Druckkabine-weiter oben dann schon) möglich und dort gelten nur Flugsicht und Wolkenabstand ein Erkennen von Bodenmerkmalen ist also umöglich.
In Europa brauchts für VFR-Flüge keine Flugpläne, wenns über die Grenze geht.
SID und STAR sind IFR-Verfahren
Fliegen geht übrigens (sofern keine Beschränkungen vorliegen) in allen Lufträumen - je nach Wetter - Flughöhen aber anpassen. Du kannst also lustig bis mindestens FL100 die Flughöhe wechseln (Halbkreisregeln aber möglichst beachten).
Zu empfehlen ist zum nachsehen:

http://www.luftrecht-online.de/

Wolf-Dieter Wahl 17.09.2002 17:37

Hi,

zur Frage des Flugplanes kann ich beisteuern, dass ich am Wochende in einem Tower dabei war, als der Start für einen Flug von Berlin nach Polen vom Controller abgelehnt wurde, weil kein Flugplan vorlag. Mir wurde bestätigt, dass für Flüge über die Grenzen ein Flugplan einzureichen ist.

Gruß

Dieter

Hummel 17.09.2002 17:51

Hallo PRO.

Für Auslandsflüge ist ein FP abzugeben. Damit die Flugsicherung auch weiß, das die Maschine nicht abgeschmirt ist und sie Dich suchen müssen.

Als Funksprechzeugnis brauchst Du ein BZF I- Sprechfunk in englisch.


Ab FL 100 brauchst Du BZF I- fliegen kann man bis max. FL 130 aber nur 15 Minuten, dann ist FL 100 MAX.


Schau mal bei


www.eddh.de nach

Hier gibt´s nen BZF Trainer zum free download und wenn Du auf KNIEBRETT gehst sind die Halbkreisflugflächen erklärt. Auch für SIM Flight ganz nützlich.

www.sprick-schuette.de Hier gibts das ganze noch mit Sprachausgabe!

D-MIKA 17.09.2002 18:59

Bei Flügen vom bzw. ins Ausland ist ein Flugplan aufzugeben. Dies gilt gleichermaßen für Flüge nach Sichtflugregeln (VFR) - vgl. § 25 Abs. 1 Nr. 6 LUFTVERKEHRS-ORDNUNG (LuftVO) - und lnstrumentenflugregeln (IFR) - § 25 Abs. 1 Nr. 1 LuftVO.

hatte ich verwechselt mit einer einzuholenden Genehmigung
im Plan sind dann markante Punkte anzugeben
besser aber kannste auch unter google.de alles finden

Peterle 17.09.2002 19:48

Ja, so hatte ich es auch ...
 
... in Erinnerung.

Hinzuweisen kann man z.B. auch noch darauf, dass z.B. im Bergland Oesterreich (Inlandsflug, keine Grenzueberschreitung) zwar kein Flugplan aufgegeben werden MUSS, man dann jedoch im Ernstfall eventuell auch auf Rettung verzichtet (Im oben angegebenen Link nachzulesen).

Ob man ab 3000m ein kleines Sauerstoffflaeschchen dabei haben sollte? Ist natuerlich keine Vorschrift - haengt ein bischen von der Flugdauer in der Hoehe und der Einschaetzung der eigenen Faehigkeiten ab - ganz formal (Pruefungsfrage :D ) ist man ab da nicht mehr uneingeschraenkt leistungsfaehig.

Viele Gruesse
Peter

AlphaBravo 17.09.2002 21:32

Nochmals Danke an alle! :)


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