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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Schwarzfußfrettchen
![]() Registriert seit: 28.01.2001
Beiträge: 2.071
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Wie schauts rechtlich mit dem mitlesen von Emails in Firmen aus?
Was kann man dagegen tun wenns gemacht wird? (ausser mails verschlüsseln) Welche Gesetze werden dabei gebrochen bzw. welche Paragraphen kommen dabei zur Anwendung? Briefgeheimnis? Wann darf eine Firma E-mails 'mitlesen'? Wan darf sie nicht? usw. Wer was dazu weiß.. posten. Ist nämlich echt ein interessantes Thema.
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Wann die kan Almdudler ham... \"Es gibt nur einen Weg zur Lunge, und der muss geteert werden, damit der Krebs nicht stolpert!\" http://www.dream.at/gizmo/bunny.gif Image is © 2001 Merle Sterndalsäg.. ähh... jäger
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#2 |
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Elite
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Beiträge: 1.033
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Interessant ist das wenn die Firma Logs zieht und mitliest ohne daß Du das weißt.
Wird oft gemacht, zwar nicht offiziell aber sie wissen dann auch einiges. So dumm sowas dann gegen Dich ins Feld zu führen sind die Leute dann zwar nicht, aber sie wissen dann eh wo sie ansetzen müssen. Bei mir wird das zwar nicht hinhauen aber eine Firma die für andere Netze betreut, die Mailserver und die Proxys stellt und die über Fernwartung auf jeden Arbeitsplatzrechner gucken kann hat die Macht. Das weiß ich aus eigener Erfahrung.Zu Deiner Frage. In Deutschland wo ich hackel darf nur mit Zustimmung des Betriebsrats mitgelesen werden, aber wie gesagt wenn sie mitlesen und das nicht offen legen hast Du keine Chance denn das Mitloggen an sich ist ja kein Problem.
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Wir sind nicht auf der Welt, um so zu sein, wie andere uns haben wollen!
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#3 | |
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Schwarzfußfrettchen
![]() Registriert seit: 28.01.2001
Beiträge: 2.071
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Zitat:
Und dem haben sie aus seinen Mails zitiert. Ich denke mal da kann man dann was tun. Aber was?
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Wann die kan Almdudler ham... \"Es gibt nur einen Weg zur Lunge, und der muss geteert werden, damit der Krebs nicht stolpert!\" http://www.dream.at/gizmo/bunny.gif Image is © 2001 Merle Sterndalsäg.. ähh... jäger
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#4 |
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Hero
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naja, eine verletzung des briefgeheimnisses ist es auf alle fälle, aber was das genau bedeutet weiß ich nicht, da solltest du (oder dein kollege) einen juristen zu rate ziehen.
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Einstein, Pascal and Newton are playing hide and seek. Einstein is \"it\" so he faces the wall, closes his eyes and counts to π. Pascal runs off like an idiot but Newton pulls out a piece of chalk and draws a 1m x 1m square on the ground and then stands in it\'s centre. Einstein\'s done counting and turns around and sees Newton, so he grabs him and screams \"I found Newton!\" Then Newton smirks and says, \"I\'m not Newton, I\'m Pascal\". |
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#5 | ||
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Inventar
![]() Registriert seit: 24.09.2001
Beiträge: 7.335
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http://www.akwien.at/1741_6199.htm
http://www.akwien.at/1741_6145.htm Zitat:
Zitat:
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Weiterhin zu finden auf http://martin.leyrer.priv.at , http://twitter.com/leyrer , http://www.debattierclub.net/ , http://www.tratschen.at/ und via Instant Messaging auf Jabber: m3 <ät> cargal.org . |
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#6 |
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<< Gayliebt >>
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Kurz gesagt, das Mitlesen sowie Protokollieren von Mails und Internetzugriffen (z. B. Logs der Sites) ist nur gestattet, wenn
- grundsätzlich der Betriebsrat darüber informiert wurde und OK sagt - zusätzlich die Mitarbeiter darüber informiert und aufgeklärt sind Natürlich muß trotzdem vom Sysadmin, der die Mails liest, diese vertraulich behandeln, also er darf nicht z. B. den ganzen Schriftverkehr vor der Belegschaft offenlegen. Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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#7 |
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gesperrt
Registriert seit: 04.12.2001
Beiträge: 1.327
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1.) Betriebsvereinbarung notwendig (die DU unterschrieben hast)
2.) Strafrahmen bis zu 1 Jahr unbedingt für den der das ermöglicht und für den der´s liest ! Hab mich mit diesen hinweisen bei einem großkonzern erfolgreich gegen die einführung solcher sys gewährt, wurde aber von der pers.abt massiv zur einführung einer solchen möglichkeit gedrängt... Bei mir ned ![]() andere schwammerln werden aber kuschen, sag ich mal jetzt so und zur kündigung wegen email: Arbeitsgericht rult |
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#8 |
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Gesperrt
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Also ich würde dem Kollegen folgendes empfehlen, in dieser Reihenfolge:
1. Betriebsrat 2. Gewerkschaft (wenn Mitglied) 3. Arbeiterkammer Oder wenns sein muss, alle 3. Die Folgen könnten sein: 1. Er muss wiedereingestellt werden. Hängt aber auch sehr von der Firma ab, ob das Sinn macht. Denn in den meisten Fällen würde ich vermuten, daß das Arbeitsklima in Zukunft nicht wirklich Spaß macht. 2. Anzeige mit rechtlichen Folgen für die Verantwortlichen bei der betreffenden Firma. Aber wie gesagt, wie das im Detail ausschaut, wissen sicher die Fachleute am besten. Würde man zumindest meinen, wenn sie sich täglich mit solchen Sachen beschäftigen. Eine Garantie kann und wird es natürlich nie geben, denn sonst bräuchten wir keine Gerichte. |
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#9 |
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Großmeister
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wie sieht's mit dem TKG aus? Ist e-mail ein öffentlicher Telekommunikationsdienst ??? könnte man eigentlich schon so auslegen !!!
grüße max Begriffsbestimmungen § 3. Im Sinne dieses Bundesgesetzes bedeutet ... 13. ,,Telekommunikation'' den technischen Vorgang des Aussendens, Übermittelns und Empfangens von Nachrichten jeglicher Art in der Form von Zeichen, Sprache, Bildern oder Tönen mittels dazu dienender technischer Einrichtungen; 14. ,,Telekommunikationsdienst'' eine gewerbliche Dienstleistung, die in der Übertragung und/oder Weiterleitung von Signalen auf Telekommunikationsnetzen besteht, einschließlich des Angebotes von Mietleitungen; nicht darunter fällt insbesondere der bloße Wiederverkauf (Handel mit) von Telekommunikationsdienstleistungen sowie die Übertragung von Rundfunk und Fernsehrundfunk durch Inhaber von Gemeinschaftsantennenanlagen (Kabelnetzbetreiber); ... Fernmeldegeheimnis § 88. ... (3) Das Mithören, Abhören, Aufzeichnen, Abfangen oder sonstige Überwachen einer im Rahmen der Nutzung eines öffentlichen Telekommunikationsdienstes erfolgten Kommunikation sowie die Weitergabe von Informationen darüber durch andere Personen als einen Benutzer ohne Einwilligung aller beteiligten Benutzer ist unzulässig. ... http://www.rtr.at/web.nsf/deutsch/Te...G?OpenDocument |
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