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Hardware-Probleme Rat & Tat bei konkreten Hardware- und Treiberproblemen

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Alt 05.05.2002, 03:34   #1
Sandrock
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Beiträge: 372


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Zitat:
Original geschrieben von Gubi
Zurückgeben oder notfalls verklagen. Ein Bekannter von mir hat das Gerät nach drei Tagen zurückgegeben. Man hat auf dem Gerät Spiegeleier braten können.
Habs nach 1ner woche zurück gegeben habs nur für matura verwendet das teil is aba heis gewrden o.O ´noch dazu war das das letzte stück *g* zu erst habens gsagt "OK wir nehmen es zurück, sie bekommen einen Gutschein" .. über 28k ATS mei mum hat gsagt *sie hats ja zahlt* sie geben uns das geld zurück oder das nachfolger modell hne aufpreiss weil ma sonst zum konsumentschutz vererin gehen *g* schwups hammas geld gehabt ...

und i ha bis jetzt ka neues notebook

bei 6 monaten ... gilt bei nem Notebook ned a garantie von 1nem jahr?
____________________________________
I am in love with my lust burning angelwings to dust
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