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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 15.04.2014, 15:57   #3
FranzK
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Standard

Zitat:
Zitat von Mister Austria Beitrag anzeigen
...
find das aber eine frechheit, daß ich für einen warenwert von 30,19 euro eine abgabe von 3,02 € und ein zollstellungsentgelt von 10 € löhnen darf.

in relation zum warenwert sind das schlanke 43% !!!!!!
...
Der Zoll hängt von der Art der Ware und vom Ursprungsland ab. Da gibt es keine Einheitswerte. Wenn ein Paket zollamtlich bearbeitet wird, können zweierlei Spesen anfallen: erstens die Mehrwertsteuer bei neuen Artikeln und zweitens ein Einfuhrzoll. Die 3,02€ sind wohl ersteres, und ob ein Artikel 30€ oder 300€ kostet ändert nichts an der Arbeit des Zollbeamten, daher in beiden Fällen die gleiche Zollstellungsgebühr. Nix Frechheit...
____________________________________
Ciao
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