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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#1 |
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Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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Das ist kein Problem. Sollte jedoch das Bild des Gebäudes veröffentlicht werden, sollte das Gesicht unkenntlich sein. Anders verhält es sich wieder bei einer Menschenmasse (z.B. eines Events). Da ists nicht mehr so problematisch. Lkw-Dashcams sollen z.B. nur 2h aufzeichnen dürfen und dies nur nach vorne.
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#2 |
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Master
![]() Registriert seit: 18.10.2002
Beiträge: 729
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Bei uns ist eine Dashcam verboten wegen dem unnötigen Datenschutz.
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#3 |
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Hochauflösend
![]() Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641
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Irgend ein Sprecher der Datenschutzkommission hat einmal gesagt, das seiner Meinung nach so eine Kamera verboten ist.
Da hier aber kein systematisches Aufzeichnen einer bestimmten Gegend (wie zB bei Aufnahmen rund um ein Haus in den öffentlichen Raum) stattfindet, bezweifle ich so ein Verbot. Und als Beweis vor Gericht sollte es akzeptiert werden. @Lowrider20: Woher hast du das mit den 2 Stunden?
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Gruß FendiMan Bitte keine unnötigen Direktzitate, der Antworten-Button genügt! |
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