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| IT-Security Rat & Tat bei Fragen und Problemen zu Computer-, Netzwerk- und Daten-Sicherheit |
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#1 |
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Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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Finde ich auch. In Ordnung, daß man damit an die Öffentlichkeit geht, aber Details sollten zwischen Entdecker und Unternehmen bleiben. Und weitere Schritte des Unternehmens zur Vermeidung wären interessant und nicht einfach nur totschweigen.
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#2 |
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Schon länger dabei
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Genau um das geht es.
Wird's (zu) öffentlich, dann müßtens eine Rückrufaktion starten und die Schwachstelle ausbessern. Wenn dies nicht nur Softwaremäßig möglich ist...... Die wirklich prof. Autodiebe, haben aber sowieso die Wegfahrsperren offen. Abundzu gibt's Reportagen, wie schnell (unter eine Minute) die Wegfahrsperren zu knacken sind, bzw. um Haftungsfragen, bei Diebställen.
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