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Mobile Computing Rat & Tat zu Palmtops, MP3-Player und allem was mobil macht |
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#1 |
Inventar
![]() Registriert seit: 22.09.1999
Ort: Wien-West
Beiträge: 3.645
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![]() Hi,
wie ist denn der letzte Stand(?) - darf das Guthaben (noch) nach 12 Monaten verfallen/eingefroren werden? Mein Stichtag für meinen Yesss-Stick, den ich zum urlaubsmäßigen Surfen verwende, ist vor ein paar Tagen verstrichen (letzte Aufladung Ende Juni 2011), Guthaben über 30 Euro und das Internetten funzt immer noch. Soll/muss ich jetzt aufladen? Verfällt's oder wird es nur eingefroren bis zu einer neuerlichen Aufladung? Thx Quintus |
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#2 |
Der Unvergleichliche
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![]() Sollte auf deren Homep. Stehen!
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#3 |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
Ort: W, NÖ
Alter: 74
Beiträge: 13.646
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![]() Ich bin immer wieder fasziniert mit welchen komplizierten Fragen man konfrontiert wird, im Zeitalter des Internet.
![]() Yesss Guthaben - Gültigkeitsdauer 1.Ergebnis!
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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#4 |
Inventar
![]() Registriert seit: 22.09.1999
Ort: Wien-West
Beiträge: 3.645
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![]() Auf der HP steht, dass es nach 12 Monaten verfällt ... danach dürft's jetzt nicht mehr funzen, tuts aber doch (noch). Wenn ich nicht irre, hat es da ein Urteil gegeben, dass Guthaben NICHT verfallen dürfen.
Ich hab' da jetzt was von Orange ergoogelt (>link<), dass man bei Orange eine SMS kriegt (vorausgesetzt man verwendet die SIM ![]() Nachdem es noch funzt, werd' ich heute noch einen Ladebon drauf rubbeln. So wird halt mein Guthaben bei Yesss! immer mehr ... und in ein paar Jahren hol' ich mir alles zurück (woanders sind die Zinsen auch Null ![]() Thx @ Christoph: so g'scheit bzw. auf der Seite war ich auch schon... |
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#5 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 22.09.1999
Ort: Wien-West
Beiträge: 3.645
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![]() NACHTRAG: wobei dies hier >Handywertkarten: Verfall unzulässig< nicht uninteressant ist - demnach ist die Info auf der Yesss-Seite
Zitat:
Und genau aus dem Grund frag' ich, wie das bei Yesss nun wirklich bzw. aktuell gehandhabt wird... LG Geändert von Quintus14 (02.07.2012 um 17:19 Uhr). |
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#6 |
Der Unvergleichliche
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![]() Siehst jetzt hast es selber rausgefunden- warum nicht gleich?
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