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Alt 02.07.2012, 15:36   #1
Quintus14
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Standard Yesss Guthaben - Gültigkeitsdauer?

Hi,

wie ist denn der letzte Stand(?) - darf das Guthaben (noch) nach 12 Monaten verfallen/eingefroren werden? Mein Stichtag für meinen Yesss-Stick, den ich zum urlaubsmäßigen Surfen verwende, ist vor ein paar Tagen verstrichen (letzte Aufladung Ende Juni 2011), Guthaben über 30 Euro und das Internetten funzt immer noch.

Soll/muss ich jetzt aufladen? Verfällt's oder wird es nur eingefroren bis zu einer neuerlichen Aufladung?

Thx
Quintus
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Alt 02.07.2012, 16:31   #2
Baron
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Mein Computer

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Sollte auf deren Homep. Stehen!
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Alt 02.07.2012, 16:41   #3
Christoph
Mod, bin gerne da
 
Benutzerbild von Christoph
 
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Ich bin immer wieder fasziniert mit welchen komplizierten Fragen man konfrontiert wird, im Zeitalter des Internet.

Yesss Guthaben - Gültigkeitsdauer

1.Ergebnis!
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 02.07.2012, 16:42   #4
Quintus14
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Zitat:
Zitat von Baron Beitrag anzeigen
Sollte auf deren Homep. Stehen!
Auf der HP steht, dass es nach 12 Monaten verfällt ... danach dürft's jetzt nicht mehr funzen, tuts aber doch (noch). Wenn ich nicht irre, hat es da ein Urteil gegeben, dass Guthaben NICHT verfallen dürfen.

Ich hab' da jetzt was von Orange ergoogelt (>link<), dass man bei Orange eine SMS kriegt (vorausgesetzt man verwendet die SIM ) und dann 30 Tage Zeit hat zum Aufladen. Und dann gibt's eine Frist, innerhalb der man dann das Guthaben in bar - abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15,- zurückfordern kann. Ich hoffe, das gilt auch für Yesss!...

Nachdem es noch funzt, werd' ich heute noch einen Ladebon drauf rubbeln. So wird halt mein Guthaben bei Yesss! immer mehr ... und in ein paar Jahren hol' ich mir alles zurück (woanders sind die Zinsen auch Null ).

Thx


@ Christoph: so g'scheit bzw. auf der Seite war ich auch schon...
Quintus14 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2012, 17:14   #5
Quintus14
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NACHTRAG: wobei dies hier >Handywertkarten: Verfall unzulässig< nicht uninteressant ist - demnach ist die Info auf der Yesss-Seite
Zitat:
Sollte binnen 12 Monate nicht das gesamte Guthaben aufgebraucht sein, so verfällt dann der verbliebene Rest
falsch bzw. eine Verfallsklausel rechtswidrig.

Und genau aus dem Grund frag' ich, wie das bei Yesss nun wirklich bzw. aktuell gehandhabt wird...

LG

Geändert von Quintus14 (02.07.2012 um 17:19 Uhr).
Quintus14 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 02.07.2012, 18:06   #6
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Mein Computer

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Siehst jetzt hast es selber rausgefunden- warum nicht gleich?
Baron ist offline   Mit Zitat antworten
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