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Alt 27.04.2012, 20:29   #31
Christoph
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Alt 09.05.2012, 18:00   #32
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Zitat:
Verfassungsklage: Unterstützung von Ärztekammer

Walter Dorner, Präsident der Ärztekammer, unterzeichnete die Verfassungsklage der AK Vorrat gegen die Vorratsdatenspeicherung.

Die Initiative „AK Vorrat" hat für ihre angekündigte Verfassungsklage gegen die seit 1. April geltende Vorratsdatenspeicherung weitere prominente Unterstützung erhalten. Ärztekammer-Präsident Walter Dorner hat am Mittwoch die Verfassungsklage öffentlich unterzeichnet. „Die Vorratsdatenspeicherung gefährdet das sensible Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient sowie das ärztliche Berufsgeheimnis", begründete Dorner seinen Schritt.

Sensible Gesundheitsdaten
Kommunikationsdaten zwischen Arzt und Patient, die auf elektronischer Basis erfasst würden, könnten einerseits zur Erstellung von Weg-Zeit-Profilen führen und andererseits Rückschlüsse auf Arztbesuche bzw. den Gesundheitszustand zulassen, argumentierte der Ärztekammer-Präsident. Gerade Gesundheitsdaten seien extrem sensibel und müssten daher besonders geschützt werden, ein schlampiges Vorgehen der Politik könnte ernsthafte Folgen nach sich ziehen.

"Patienten sind Hilfsbedürftige, keine Kriminellen"
So würden vor allem psychisch Kranke oder Suchtpatienten vor eine unüberwindbare Hürde im System gestellt, wenn beispielsweise jeder Anruf beim Arzt gespeichert werde. Patienten sind für Dorner „in erster Linie Hilfsbedürftige. Sie dürfen nicht wie Kriminelle behandelt werden."Der Ärztekammer-Präsident sieht in der Vorratsdatenspeicherung ein ähnliches Problem wie in der geplanten Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA), die er ebenso intensiv bekämpft.

Bereits 8.200 Unterstützungen
Unterstützt wird die Initiative „AK-Vorrat" auch von den Grünen. Insgesamt haben laut der Website www.verfassungsklage.at bereits mehr als 8.200 Bürger eine Vollmachtserklärung für eine Verfassungsklage unterzeichnet. Die Initiatoren sehen die Grundrechte auf Datenschutz sowie die Privatsphäre durch die sechsmonatige Speicherung von Kommunikationsdaten verletzt. Unabhängig davon ist bereits eine Verfassungsbeschwerde der Kärntner Landesregierung gegen die Vorratsdatenspeicherung beim Verfassungsgerichtshof eingelangt.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/898...rztekammer.php

Eine löblich Initiative, besonders für Patientendaten.
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Alt 10.05.2012, 20:59   #33
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Zitat:
Vorratsdaten: Zweifel an Verfassungsmäßigkeit

Der Salzburger Rechtsexperte Walter Berka kritisiert in einem Gutachten die „defizitäre Ausgestaltung des Rechtsschutzes“ bei der Vorratsdatenspeicherung in Österreich und bezweifelt, dass die verdachtsunabhängige Datenspeicherung dem Verfassungsrecht entspricht.

Der Verfassungsrechtsexperte Walter Berka von der Universität Salzburg zweifelt an der Rechtmäßigkeit der am 1. April in Kraft getretenen Vorratsdatenspeicherung. Die Regelung widerspreche in entscheidenden Punkten dem österreichischen Verfassungsrecht, zitierte er im Rahmen des Österreichischen Juristentages in Linz aus einem von ihm erstellten Gutachten. Die Bedenken des Experten bestehen in erster Linie hinsichtlich einer „defizitären Ausgestaltung des Rechtsschutzes“ der von der verdachtslosen Datenspeicherung betroffenen Bürger.

„Der fortschreitende Ausbau der staatlichen Überwachungsbefugnisse unter den Vorzeichen des präventiven Sicherheitsstaates stellt den Rechtsstaat vor eine Bewährungsprobe“, so Berka in seinem Gutachten.

"Datenschutzrecht in der Krise"
Die Privatsphäre der Menschen sei heute "in eniem Maß wie nie zuvor" in Bedrängnis geraten, so Berka. Das klassische Datenschutzrecht befinde sich in einer Krise und sei immer weniger in der Lage, den Einzelnen vor dem „Datenhunger der großen Informationskonzerne oder der staatlichen Verwaltung“ zu schützen.

Berka plädiert für eine Rekonstruktion des Grundrechts auf Datenschutz, damit dieses wieder seine Funktion als „wirksamer Schutzschirm vor einem tatsächlichen Missbrauch von Informationsmacht“ erfüllen könne. Berkas Bedenken richten sich nicht so sehr gegen die europäische Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung, über deren Rechtmäßigkeit der Europäische Gerichtshof entscheiden werde, als gegen ihre Umsetzung durch den österreichischen Gesetzgeber.

Knapp 8500 Leute unterstützen Verfassungsklage
Gegen die Vorratsdatenspeicherung wird vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) und den Grünen auch eine Verfassungsklage vorbereitet, die bereits von knapp 8500 Personen unterstützt wird.

Am Donnerstag rief auch die Journalistengewerkschaft ihre Mitglieder dazu auf, sich der Verfassungsklage anzuschließen. Durch die Vorratsdatenspeicherung werde das Redaktionsgeheimnis und der Informantenschutz aller österreichischen Journalisten empfindlich beeinträchtigt", hieß es in einer Aussendung der Gewerkschaft.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/901...aessigkeit.php

Es wir immer besser.
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Alt 19.05.2012, 20:19   #34
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Zitat:
Vorratsdaten: Auch Anwälte bringen Klage ein

Rechtsanwaltskammertag sieht EU-Richtlinie „überschießend umgesetzt“

Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) wird gegen die mit 1. April 2012 in Kraft getretene Vorratsdatenspeicherung eine Klage beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) einbringen. Das kündigte der Salzburger Anwaltspräsident Leopold Hirsch gegenüber den „Salzburger Nachrichten“ an. Man habe - ebenso wie der Verfassungsrechtler Walter Berka in einem Gutachten - „mit Bedauern festgestellt“, dass die Richtlinie der EU „überschießend umgesetzt“ worden sei.

Auch die Initiative „AK Vorrat“ hat bereits rund 9.000 Vollmachten von Bürgern für eine Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung gesammelt. Unabhängig davon ist bereits eine Beschwerde der Kärntner Landesregierung beim VfGH eingelangt.
Quelle: http://futurezone.at/netzpolitik/916...-klage-ein.php



Quelle:
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Alt 03.06.2012, 20:14   #35
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Über 100.000 Österreicher unterschrieben gegen Vorratsdatenspeicherung

Mehr als 106.000 Österreicher haben auf Papier und vor allem auf der Website des Parlaments eine Bürgerinitiative gegen die Vorratsdatenspeicherung und zur Überprüfung der Terrorgesetze unterstützt. Der Petitionenausschuss hat das Anliegen nun formell behandelt und an den Justizausschuss verwiesen. Damit ist eine Unterstützung der parlamentarischen Bürgerinitiative nicht mehr möglich. Das von den Oppositionsparteien geforderte Hearing im Petitionenausschuss lehnten die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP mit ihrer Mehrheit ab.

Die Ausschusssitzung hat am Donnerstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Zuvor waren Stellungnahmen der Ministerien für Inneres, Telekommunikation und Justiz eingeholt worden, die jedoch an den Forderungen der Initiative vorbeigehen. Dem interessierten Leser drängt sich der Verdacht auf, dass die Verfasser der Stellungnahmen den Text der Bürgerinitiative nicht gelesen haben.

Die Initiative fordert vom Nationalrat (der ersten Kammer des Parlaments) einen Auftrag an die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für die Abschaffung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung einzusetzen. Innerhalb Österreichs sollen in den letzten Jahren beschlossene Terrorgesetze auf ihre Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit überprüft und gegebenfalls abgeschafft werden.

Das für Telekommunikation zuständige Verkehrsministerium geht auf die geforderte Evaluierung österreichischer Gesetze nicht ein. Für Einflussnahme auf die EU-Richtlinie seien Justiz- sowie Innenministerium zuständig. Das Justizministerium erläuterte die bekannte Rechtslage in Österreich, geht aber auf die geforderte Evaluierung österreichischer Gesetze nicht ein. Zum Schluss wird kurz über einen überholten Diskussionsstand auf EU-Ebene reflektiert.

Das Innenministerium erläutert ebenfalls die österreichische Rechtslage in Sachen Vorratsdatenspeicherung, mit der sich die Bürgerinitiative aber gar nicht beschäftigt. Auf ein Bemühen um Abschaffung der EU-Richtlinie und auf die geforderte Evaluierung österreichischer Gesetze geht das Innenministerium nicht ein. Der Initiator der Bürgerinitiative, der österreichische AKVorrat, fühlt sich und die 106.000 Österreicher nicht ernst genommen und spricht von einer “empörenden Vorgangsweise.”

Das Bundeskanzleramt betont, die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung abzulehnen. Die österreichische Rechtslage könne angepasst werden, wenn der EU-Gerichtshof in der Richtlinie einen Verstoß gegen die EU-Grundrechtecharta erkennt. Der AKVorrat begrüßt diese Aussage, will aber tatsächliches Verhandlungsbemühen auf EU-Ebene sehen.

Selbst bereitet der AKVorrat eine Individualbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) vor. Fast 10.000 Österreicher haben sich dieser Beschwerde angeschlossen. Auch das Bundesland Kärnten sowie der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) streben eine Überprüfung durch den VfGH an. (Daniel AJ Sokolov ) / (axv)
Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldu...g-1589653.html
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