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Alt 22.11.2011, 19:24   #1
LouCypher
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ist doch nicht das erste gesetz das gekippt wird. Die aktuelle begründung das man durch einen zumutbaren aufwand (settopbox kaufen) orf empfangen kann halte ich schon für äusserst dreist.
Das meisterwerk:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/...ame_236194.pdf

Aber warum nicht, ich zahle ja auch für hunde ohne einen zu haben.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 22.11.2011, 20:02   #2
Christoph
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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
Aber warum nicht, ich zahle ja auch für hunde ohne einen zu haben.
Wieso das?
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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Alt 23.11.2011, 12:03   #3
LouCypher
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Zitat:
Zitat von Christoph Beitrag anzeigen
Wieso das?
weil die hundesteuer trotz kommender erhöhung angeblich nur die hälte der kosten der hundeinfrastruktur (was immer das sein mag) deckt.
____________________________________
Greetings
LouCypher
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Alt 23.11.2011, 17:44   #4
Christoph
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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
weil die hundesteuer trotz kommender erhöhung angeblich nur die hälte der kosten der hundeinfrastruktur (was immer das sein mag) deckt.
Danke, das hab ich nicht bedacht.
____________________________________
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Christoph

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(Heinrich Heine)
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Alt 23.11.2011, 18:40   #5
ZombyKillah
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Zitat:
Zitat von LouCypher Beitrag anzeigen
hundeinfrastruktur
Tierkörperverwertung?

Ok, war ein Scherz... vermutlich das Tierheim ... das zählt zu Wien glaub ich ... auch wenn es nicht mehr in Wien steht *fg*
____________________________________
It's more fun to write crap that nothing!
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Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
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Alt 22.11.2011, 20:43   #6
ZombyKillah
Trashtroll
 
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Mein Computer

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Also so wie ich das lese schreiben unsere Zeitungen wieder mal einen Blödsinn.

Es ist weiterhin Voraussetzung dass ein Fernseher Betriebsbereit aufgestellt ist.
Und nicht dass man den Rundfunk irgendwie wahrnehmen kann.

Lediglich all jene welche einen Fernseher mit SAT-Schüssel auf Ausländische Sender betrieben haben, müssen jetzt auch wenn der Fernseher den ORF technisch nicht empfangen kann ebenfalls die GIS Gebühr entrichten ...
Auch wenn sie sich außerhalb der terrestrischen Versorgung befinden ... laut Erklärung ... nur wenn sie sich in der terrestrischen Versorgung befinden wenn man sich die Gesetzesänderung durchließt ...

Denn sie wissen nicht was sie beschließen *gg*

Wobei mich der ersten Satz zu eine lustige Erkenntnis gebracht hat:
Zitat:
Mit der Ergänzung in § 31 Abs. 10 wird klargestellt, dass ein Rundfunkteilnehmer (das ist
jedermann, der an einem Standort Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 RGG
betreibt oder betriebsbereit hält)
§ 1 Abs. 1:
Zitat:
§ 1. (1) Rundfunkempfangseinrichtungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sind technische Geräte, die Darbietungen im Sinne des Artikels I Abs. 1 des Bundesverfassungsgesetzes über die Sicherung der Unabhängigkeit des Rundfunks, BGBl. Nr. 396/1974, unmittelbar optisch und/oder akustisch wahrnehmbar machen.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000138
Aritkel I gibt es scheinbar nicht mehr.
Also wurde der Rundfunk scheinbar aus unserer Verfassung gestrichen ... ab in die Geschichte ins Jahr 1974
Zitat:
Artikel I
(1) Rundfunk ist die für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild unter Benützung elektrischer Schwingungen ohne Verbindungsleitung bzw. längs oder mittels eines Leiters sowie der Betrieb von technischen Einrichtungen, die diesem Zweck dienen.
Ach ja ... damals wussten die Politiker noch wie sie bekannt geben dass sie die Technik eigentlich nicht verstehen *gg*

Also muss ich nur Zahlen wenn ich eine für die Allgemeinheit bestimmte Verbreitung von Darbietungen aller Art in Wort, Ton und Bild ...
mit elektrischen Schwingungen ohne Verbindungsleiter aber vielleicht doch mit einen Leiter und einer zusätzlichen Einrichtung verwende.

Was ich interessant finde ist dass Radio hier eindeutig ausgeschlossen wird.
Es steht ein und, dass bedeutet es ist nur gebührenpflichtig wenn:
1. gesprochen wird
2. Ton dabei ist (ist irgendwie Voraussetzung für Punkt 1 ... Politiker)
3. gleichzeitig ein Bild übertragen wird´

Punkt 3 habe ich bei einen Radio noch nie erlebt.
----------------------

Genug von der Erklärung ... lesen wir uns mal den Neuen Absatz durch:
Zitat:
(10) Das Programmentgelt ist unabhängig von der Häufigkeit und der Güte der Sendungen oder ihres Empfanges zu zahlen, jedenfalls aber dann, wenn der Rundfunkteilnehmer (§ 2 Abs. 1 RGG) an seinem Standort mit den Programmen des Österreichischen Rundfunks gemäß § 3 Abs. 1 terrestrisch (analog oder DVB-T) versorgt wird.
Der Beginn und das Ende der Pflicht zur Entrichtung des Programmentgeltes sowie die Befreiung von dieser Pflicht richten sich nach den für die Rundfunkgebühren geltenden bundesgesetzlichen Vorschriften.
... Also sobald man ein Gerät BETRIEBSBEREIT hat... welches RF Signale welche:
Sprache, Ton und Bild enthalten, komplett oder nur mit Ton wiedergeben können ... muss man die ORF Gebühr zahlen ... auf jeden Fall dann, wenn die Versorgung vorhanden ist *gg*

Gott sei dank ließt bei uns kein Richter die Gesetze *gg* die würden durchdrehen!
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Ich bin für kreative Rechtschreibung, da kann man keine Fehler machen
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