Zitat:
Zitat von Inzersdorfer
@ Quintus14: AGB hin oder her, es besteht immer ein Anspruch auf Herausgabe deiner Daten, die Durchsetzbarkeit ist eine andere Frage.
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Ich glaub', Du verwechselst da was: laut
Datenschutzgesetz sind Firmen verpflichtet, Deine Daten raus zu rücken -
nämlich welche persönlichen Daten sie VON DIR gespeichert und woher sie selbige haben.
Laut AGB von GMX - die übrigens >
hier< stehen - finden sich jede Menge Gründe, nach denen sie den Account sperren können. Für Inhalte ist der Kunde selbst verantwortlich (Abs. 6.5), weiters obliegt es dem Kunden, eine Datensicherung durch zu führen (Abs. 6.8).
Wenn man allerdings Abs. 17.8 anschaut, dann wäre ein 3 x falsch eingegebenes Passwort möglicherweise ein Hinweis auf einen Hackerangriff durch einen Dritten - aber meiner Meinung nach kein Grund nach 17.8 ("vorzeitigen Vertragsauflösung aus wichtigem Grund").
Vielleicht hätte man mit einem RA Chancen, den Account wieder aktiv zu setzen - Recht auf "Herausgabe der Daten" seh' ich eher nicht. Der TO sollte halt mal die AGB durch ackern ... oder es doch vielleicht mal eher unterwürfig am Telefon versuchen.
LG