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Alt 17.08.2011, 15:44   #1
fredf
Inventar
 
Registriert seit: 01.11.2002
Beiträge: 4.023


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Nur zur Info:

Bekomme ich eine Zeitschrift zugesandt - obwohl ich mit dem Herausgeber/Lieferanten keinen Vertrag abgeschlossen habe - kann ich auf die Abholung der Zeitschrift(en) bestehen und falls dies nicht während einer angemessenen Frist erfolgt, diese Zeitschrift(en) entsorgen lassen und die dabei angefallenen Kosten (selbstverständlich im angemessenen Ausmaß) einfordern.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 17.08.2011, 16:01   #2
FendiMan
Hochauflösend
 
Benutzerbild von FendiMan
 
Registriert seit: 03.04.2001
Ort: Wien 10
Alter: 63
Beiträge: 9.641


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Auf die Abholung bestehen kannst du nicht, du darfst sie aber entsorgen, wenn sie nicht abgeholt wird.
Andere Zeitschriften machen das auch so, ich kann mich zB an unbestellte News-Zeitschriften erinnern.
Da wird einem aber kein aufrechtes Abo vorgegaukelt.
____________________________________
Gruß
FendiMan

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