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Alt 27.06.2011, 20:18   #1
Christoph
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Standard Onlinehandel – EU-Parlament stellt neue Regeln auf

Zitat:
Das EU-Parlament hat vor wenigen Tagen die neue EU-Verbraucherrechtrichtlinie verabschiedet und vereinheitlicht damit die Regeln für den Online-Handel.

Auch wenn das Widerrufsrecht nun europaweit vereinheitlicht 14 Tage beträgt und damit auf dem bisherigen deutschen Niveau liegt: Der deutsche Onlinehandel und Verbraucher müssen sich auf Änderungen die für beide Seiten teils positiv und negativ ausfallen einstellen.

Händler die beispielsweise die Käufer nicht über das 14 Tägige Widerrufsrecht belehren müssen sogar eine Frist von einem Jahr einhalten. Künftig wird immer der Verbraucher die Kosten der Rücksendung der Waren nach Ausübung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen unabhängig von dem Wert der Waren tragen. Der Onlinehändler ist spätestens seit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 zur Übernahme der Hinsendekosten verpflichtet.

Eine für den Verbraucher positive Änderung ist die Pflicht für Händler, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs den Kaufpreis zurückzuerstatten. Bisher hat der Händler dazu noch 30 Tage Zeit. Ebenso muss der Onlinehändler zukünftig immer innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des Kaufvertrages die Waren an den Kunden liefern. Ansonsten hat der Kunde die Möglichkeit, von dem geschlossenen Vertrag zurückzutreten.

Die Umsetzung durch den deutschen Gesetzgeber steht nach der erforderlichen Zustimmung durch den europäischen Ministerrat noch bevor. „Die geplanten Neuregelungen erleichtern für den deutschen Onlinehandel die Möglichkeit, auch über die Grenzen hinaus Waren zu verkaufen, ohne die unterschiedlichen Widerrufsfristen der einzelnen Länder beachten zu müssen“, äußerte Rechtsanwalt Rolf Albrecht aus der Kanzlei volke2.0 als Berater von national und international tätigen E-Commmerce-Unternehmen.
Quelle: http://www.colorfoto.de/news/onlineh...f-1151281.html

Eine Vereinheitlichung ist positiv, bringt aber für beide Seite Vor- und Nachteile.
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Liebe Grüße
Christoph

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Alt 28.06.2011, 16:23   #2
garfield36
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Die 14 Tage finde ich positiv. Als Österreicher war man mit 7 Tagen ja bisher nicht verwöhnt. Die Übernahme der Rücksendekosten durch den Käufer finde ich eigentlich fair. Man sollte sich schon vorher überlegen was man bestellt. Und RMA- und Fehllieferungen sind davon ja nicht betroffen.
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Alt 29.06.2011, 14:32   #3
withsoul
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Wenn ich das richtig verstehe, dann MUSS der Verkäufer die Hinsendekosten, also das Porto übernehmen? Also auch wenn das schon seit 2010 beschlossen wurde..wirklich aufgefallen ist das noch nicht.
Auch finde ich es nicht in Ordnung, dass der Käufer verpflichtet wird, die Rücksendekosten zu übernehmen. zB im Falle von fehlerhafter Ware, etc, sollte dies nicht so sein.
Im Falle von Nichtgefallen jedoch finde ich es sehr fair.
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Alt 29.06.2011, 16:10   #4
garfield36
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Wer hat denn behauptet, dass bei fehlerhafter Ware der Käufer die Rücksendekosten tragen muss?
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Alt 29.06.2011, 16:44   #5
withsoul
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Ah ok mein Fehler..da bin ich den Text wohl ein wenig zu schnell überflogen. Steht ja dabei, das dies nur der Fall ist, wenn man vom Widerufsrecht gebrauch macht.
Sorry
withsoul ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.06.2011, 20:54   #6
Christoph
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Wahrscheinlich ein Kompromiß, damit beide Seiten zufrieden sind.
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