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Onlinehandel – EU-Parlament stellt neue Regeln auf
Zitat:
Eine Vereinheitlichung ist positiv, bringt aber für beide Seite Vor- und Nachteile. |
Die 14 Tage finde ich positiv. Als Österreicher war man mit 7 Tagen ja bisher nicht verwöhnt. Die Übernahme der Rücksendekosten durch den Käufer finde ich eigentlich fair. Man sollte sich schon vorher überlegen was man bestellt. Und RMA- und Fehllieferungen sind davon ja nicht betroffen.
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Wenn ich das richtig verstehe, dann MUSS der Verkäufer die Hinsendekosten, also das Porto übernehmen? Also auch wenn das schon seit 2010 beschlossen wurde..wirklich aufgefallen ist das noch nicht.
Auch finde ich es nicht in Ordnung, dass der Käufer verpflichtet wird, die Rücksendekosten zu übernehmen. zB im Falle von fehlerhafter Ware, etc, sollte dies nicht so sein. Im Falle von Nichtgefallen jedoch finde ich es sehr fair. |
Wer hat denn behauptet, dass bei fehlerhafter Ware der Käufer die Rücksendekosten tragen muss?
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Ah ok mein Fehler..da bin ich den Text wohl ein wenig zu schnell überflogen. Steht ja dabei, das dies nur der Fall ist, wenn man vom Widerufsrecht gebrauch macht.
Sorry :) |
Wahrscheinlich ein Kompromiß, damit beide Seiten zufrieden sind.
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