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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() Auf einen Widerspruch gegen die AGB-Änderung folgt doch normalerweise eine Auflösung des Vertrages, oder?
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#2 |
Newbie
![]() Registriert seit: 11.08.2010
Alter: 75
Beiträge: 9
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#3 |
Gesperrter Benutzer
Registriert seit: 11.08.2002
Beiträge: 5.485
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![]() Ich werds eh einfach drauf ankommen lassen. Auch wenns der einzige Anbieter im Festnetzsektor bei mir ist. Denn solche Praktiken finde ich überzogen, da immerhin in meinem Gebiet nicht wirklich ausgebaut wird.
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#4 |
Inventar
![]() Registriert seit: 06.04.2001
Alter: 44
Beiträge: 2.343
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![]() wie genau hat das funktioniert? du hast einspruch gegen die neue AGB erhoben, das wurde akzeptiert, dann wurdest du aber trotzdem gekündigt? das kann ja auch nicht die lösung sein, oder?
noch eine frage bzgl. vertrags-bindung: das kann doch hier nicht zum tragen kommen, oder? immerhin ists ja die TA, die den vertrag ändert und bei nichtakzeptanz eine kündigung ermöglicht. wenn es also eine möglichkeit gibt, auf die neue AGB (inkl. 15eur gebühr) zu verzichten und dafür alles bleibt, wie es ist (inkl. vertragsbindung, man hat ja gewußt worauf man sich einlässt, als man den vertrag eingegangen ist), sollte das doch passen.
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"Life is like a box of rockets," said the Marine. "You never know what you´re gonna ret." Then he pulled the trigger of his BFG9000. Geändert von RaistlinMajere (22.04.2011 um 17:25 Uhr). |
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