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#11 |
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Aussteiger
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http://www.help.gv.at/Content.Node/88/Seite.880002.html
http://www.sozialversicherung.at/por...=4&p_pubid=680
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#12 |
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Veteran
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Nochmals zur Klarstellung:
Sozialversicherung: Bei Einkünfte aus Dienstverhältnissen, die die Geringfügigkeitsgrenze überschreiten (2009: € 357,74) nicht überschreiten, werden keine Sozialversicherungsbeiträge (Pensionsversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Kammerumlage, Wohnbauförderung) abgezogen. Am Jahresende wird von der Krankenkasse geprüft, ob in einzelnen Monaten insgesamt diese Grenze überschritten wurde und für diese Monate die Beiträge nachverlangt. Werden neben diesen Dienstverhältnissen noch Einkünfte aus Honoraren erzielt, so sind diese ab einem Jahresgewinn (Einnahmen - Ausgaben) von € 4.292,88 bei der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft beitragspflichtig. Steuer: bei mehreren gleichzeitigen Dienstverhältnissen kommt es zur einer Pflichtveranlagung (Aufforderung vom Finanzamt kommt meist im Oktober des Folgejahres). Allerdings ist erst ab einem Jahreseinkommen von € 10.900,- Steuerpflicht zu erwarten. Im Zuge der Arbeitnehmerveranlagungen können aber auch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden. Werden neben den Einkünften aus Dienstverhältnis noch andere Einkünfte erzielt, so sind bis zum Gewinn von € 730,- steuerfrei. Darüberhinaus muß eine Einkommensteuer-Erklärung abgegeben werden (wenn das Gesamteinkommen € 10.900,- übersteigt). Familienbeihilfe: Das (zu versteuernde) Jahreseinkommen darf € 9.000,- nicht übersteigen. lg wolfgang
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http://wfw.heim.at http://www.fotoevent.tk |
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#13 |
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Newbie
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Alter: 40
Beiträge: 5
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Also ich glaube das man mit allem drum und dran nicht über 4800euro kommen darf, da gibt es aber auch wieder andere Regelungen, ob man Bafög-Empfänger ist, oder auch noch einen Gewerbeschein hat, auf Lohnsteuerkarte und/oder auf der Sozialversicherungsnummer arbeitet. Ansonsten würde ich mir aber keine masterkarte oder sowas beantragen oder wenn du keinen Steuerbescheid einreichen musst auch nicht überall alles angeben. Aber das liegt natürlich bei einem selber!
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#14 |
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Aussteiger
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Bafög ist in Deutschland ... die Frage war aber auf Österreich bezogen
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Praktizierender Eristiker No hace falta ser un genio para saber quién dijo eso. Der wirklich faule Mensch ist oft extrem fleißig, denn er will möglichst schnell wieder faul sein. |
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#15 |
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Newbie
![]() Registriert seit: 30.11.2010
Alter: 36
Beiträge: 5
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Kommt aber auf den Vertrag drauf an! Ist es ein Werkvertrag und kein Angestelltenverhältnis, ist die monatliche Grenze egal! Da gibt es dann nur eine jährliche Grenze für die Sozialversicherung und so, die liegt irgendwo bei ca. 6000€!
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